STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9427 Thema: Tatmittel Internet (DarkNet, DeepWeb und VisibleNet) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Delikte unter Zuhilfenahme des Internets seit 2012 pro Jahr entwickelt? Frage 2: Wie hoch ist die Aufklärungsquote von Delikten im Internet im Durchschnitt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Angaben für das Berichtsjahr 2013 sind mit dem Vorjahr nicht vergleichbar , da die Daten bis 2012 aufgrund einer systemseitig unvollständigen Zuordnung der Sonderkennung nicht im vollen Umfang in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) überführt wurden. Auch die Angaben für das Berichtjahr 2014 sind mit den Vorjahren nicht vergleichbar, da die Erfassung hinsichtlich des Tatortes (überprüfte Anhaltspunkte für eine Tathandlung innerhalb Deutschlands müssen vorliegen) präzisiert wurde. Im Weiteren wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. e FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/25/108 Dresden, / 4 .Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSIVIINISTEIVUM DES INNERN Straftaten 1 insgesamt mit Tatmittel Internet im Freistaat Sachsen: Jahr Anzahl erfasste Fälle Zu -/Abnahme aufgeklärte Fälle absolut in 'Yo Anzahl in % 2012 7.631 - 180 2,3 5.614 73,6 2013 11.663 + 4.032 - 52,8 8.739 74,9 2014 10.302 - 1.361 11,7 8.712 84,6 2015 9.971 - 331 3,2 8.354 83,8 2016 10.269 + 298 3,0 8.666 84,4 Frage 3: Welche technischen und personellen Ermittlungsmöglichkeiten hat das Land im Internet, insbesondere, um die Bereiche DarkNet, DeepWeb und VisibleNet stärker zu überwachen? Polizeiliche Ermittlungen erfolgen auch im Internet zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Rahmen der erforderlichen und zulässigen Maßnahmen zur Erforschung des jeweiligen Sachverhaltes und können durch jeden Polizeibeamten durchgeführt werden. Erforderlichenfalls stehen hierfür Spezialarbeitsplätze zur Verfügung. Eine pauschale Überwachung des Internets bzw. der Bereiche DarkNet, DeepWeb und VisibleNet findet nicht statt. Frage 4: Plant die Staatsregierung, die Ermittlungskapazitäten für den Bereich der Internetkriminalität auszubauen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht? Die Sächsische Staatsregierung verankerte im Koalitionsvertrag die Absichtserklärung „Wir investieren, damit die Polizei im Bereich Internetkriminalität und deren Bekämpfung gut aufgestellt ist." Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wurden im Sächsischen Staatsministerium des Innern strategische Rahmenbedingungen definiert. Die Dienststellen und die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) sind gegenwärtig damit betraut , die Rahmenbedingungen mit Leben zu erfüllen und konkrete Maßnahmen einzuleiten . Bestandteil der Maßnahmen ist nicht nur ein angemessener Personalansatz, sondern auch die Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter, eine stetige Aktualisierung der technischen Ausstattung und organisatorische Anpassungen. Die sächsische Polizei hat bereits am 10. Juni 2014 mit der Einrichtung des Cybercrime Competence Centers (SN4C) im Landeskriminalamt die notwendige Fachkompetenz gebündelt. Des Weiteren wurde die Sächsische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Polizei um den Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalität erweitert. Im Jahr 2016 haben elf Polizeikommissarsanwärter das Studium mit diesem Schwerpunkt abgeschlossen . Gegenwärtig studieren an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1Quelle: PKS Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN e Freistaat 15 PolizeikommissarsanwärterPolizeikommissarsanwärter mit dem Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalität . Im Jahr 2017 werden weitere zehn Polizeikommissarsanwärter dieses Studium beginnen . Nach bestandener Laufbahnprüfung werden diese gezielt im Bereich Cybercrime eingesetzt. Davon unbenommen wird die Zusammenarbeit der sächsischen Polizei mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen intensiviert. Auf ru der stetig wachsenden Herausforderungen im Bereich Cybercrime ist undbleii di ses Themenfeld Gegenstand der gegenwärtigen Betrachtungen zur Umsetzur d r Empfehlungen der Fachkommission. Mitireündlichen Grüßen Markus Ulbi SAC1-ISEN Seite 3 von 3 2017-05-18T09:18:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes