STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 0920101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlSSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9431 Thema: Masterstudiengang Journalistik an der Universität Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Medienberichten werden im kommenden Semester (WS 17/18) keine Studierenden in den Masterstudiengang Journalistik an der Universität Leipzig immatrikuliert . Den Angaben zu Folge hat die Fakultät ein Immatrikulationsstopp für diesen Studiengang verhängt. Erst ab 2018 soll wieder in den Studiengang immatrikuliert werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Bewerber_innenzahlen in den letzten Jahren im Masterstudiengang Journalistik an der Universität Leipzig entwickelt ? Die Bewerberzahlen haben sich wie folgt entwickelt: Bewerbungszeitraum Bewerbungen Wintersemester 2011/12 191 Wintersemester 2012/13 154 Wintersemester 2013/14 177 Wintersemester 2014/15 251 Wintersemester 2015/16 204 Wintersemester 2016/17 160 SSACHsEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/141-2017 Dresden , ~} . Mai 2017 Zert ifikat seit 2007 audit berufund familie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST SSAC'HsEN Frage 2: Welche Gründe für den Rückgang der Bewerber_innenzahlen gibt es? Die Gründe für den Rückgang der Bewerberzahlen können nicht empirisch belastbar benannt werden, da die entsprechende Zielgruppe (die Studierenden, die sich gegen eine Bewerbung für den Masterstudiengang Journalistik in Leipzig entscheiden) mittels Befragungen nicht erreicht werden kann. Frage 3: Welche konkreten Reformen des Masterstudiengangs Journalistik an der Universität Leipzig sind geplant? Nach Information der Universität Leipzig hat der Fakultätsrat der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie der Universität Leipzig eine Reformkommission mit Vertretern der Abteilung Journalistik, Fakultätsratsvertretern des Instituts für Kommunikationsund Medienwissenschaft, Studierendenvertretern und Vertretern aus der Berufspraxis gegründet. Die Kommission wurde beauftragt, Empfehlungen für mögliche Stoßrichtungen der Reform des Masterstudienganges Journalistik und deren curriculare Umsetzung zu formulieren. Auf dieser Grundlage soll an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie ein innovatives Konzept für den Masterstudiengang Journalistik an der Universität Leipzig ausgearbeitet werden , welches dem Rektorat vorgelegt werden soll. Die erste Sitzung der Kommission hat am 10. Mai 2017 stattgefunden. Die Kommission hat sich mehrheitlich für eine innovative Profilierung des Studienganges mit einem starken Alleinstellungsmerkmal und einer sehr guten Arbeitsmarktnachfrage und für eine Ausrichtung ausgesprochen , für die Kooperationspartner an der Universität Leipzig vorhanden sind , so dass entsprechende Angebote in umfänglicher Weise generiert werden könnten . Die nächsten Schritte dienen der Ausarbeitung des neuen Studiengangskonzeptes, der Studiendokumente und der Kooperationsvereinbarungen mit den beteiligten Partnern. Frage 4: Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um einen Neubeginn des Masterstudiengangs Journalistik an der Universität Leipzig zu unterstützen ? Seitens der Staatsregierung sind hierzu keine Maßnahmen geplant. Es wird darauf verwiesen , dass die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz in der Zuständigkeit der Hochschule liegt. Die Grundlage für die Umsetzung der Hochschulentwicklung wurde mit der Zuschussvereinbarung 2017 bis 2024 geschaffen. ~~en Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2017-05-23T10:12:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes