STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9432 Thema: Elektrodrähte in Geflügelställen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "2009 erging durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die ,,Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ". Die Verordnung war am 12. Juni 2009 Beschlussgegenstand im Bundesrat. Bestandteil der Verordnung war die Regelung, dass Legehennen an keiner Stelle des Aufenthaltsbereiches mehr direkter Stromeinwirkung ausgesetzt sein dürfen (§ 13 Abs. 6 BGBI. I 2009, S. 3223)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Position hat die Staatsregierung im Bezug auf das Verbot von Stromdrähten in den Ställen von Legehennen im Bundesrat mit welcher Begründung vertreten? Die Staatsregierung hat im Bundesratsplenum den Antrag von Bayern abgelehnt , nachdem auf fachlicher Ebene durch Mecklenburg-Vorpommern auf folgende Probleme hingewiesen wurde: • Der Elektrodraht wird in der Eingewöhnungsphase nach der Einstallung eingesetzt, insbesondere, um ein gegenseitiges Erdrücken der Hennen zu verhindern. Die Erdrückungsverluste werden durchaus mit 2- 3% I Tag angegeben. Stromführende Drähte sollen die Entstehung von "Kristallisationspunkten" verhindern, die immer mehr Tiere anlocken und letztendlich zu dem befürchteten gegenseitigen Erdrücken führen. Die "Neigung", sich an "Kristallisationspunkten " zu sammeln kann von Herde zu Herde unterschiedlich sein, einige Linien scheinen besonders prädisponiert zu sein und auch die Aufzucht soll eine Rolle spielen . Es soll vorkommen, dass bei ver- Freist