STAATST\¡INISTERIUM DER.]USTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD- Fraktion Drs.-Nr.: 6/9438 Thema: Beschränkung des Vorverfahrens nach S 68 | S.2 Alt. I VwGO Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt "Nach hiesigem Kenntnisstand gibt es in Sachsen bislang keine Abschaffung oder Beschränkung des Vorverfahrens im Gegensatz zu anderen Bu ndesländern." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Stimmt es, dass das Vorverfahren in Sachsen bislang nicht beschränkt wurde? Falls nein: Welche Beschränkungen gibt es? Die Frage wird dahin verstanden, dass nach Beschränkungen durch sächsisches Recht gefragt wird. Auf bundesrechtliche Beschränkungen, die auch in Sachsen gelten, wird deshalb nicht eingegangen. Freistaat SACHSËN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040Ê.-KLR-1221t17 Dresden, 91 . ¡viai zotz Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nister¡um der Just¡z Hosp¡talstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für elektronisch signierte sow¡ô für verschlússelte elektronische Ookumente nur über das Elektronische Gerichts- und VeMaltungspostfach, nähere lnformationen unter M.egvp.deSeite 1 von 65 STAATSIMìNI5TËRIUT\4 DËR JUSTIZ Eine grundsätzliche Beschränkung des Vorverfahrens nach $ 68 Absatz 1 VwGO gibt es in Sachsen nicht. ln Ausnahmefällen ist eine solche aber geregelt: Gemäß $ 27a Absatz 1 Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz - SächsJG) ist bei Erhebung der Anfechtungsklage gegen von der Notarkammer Sachsen oder der Rechtsanwaltskammer Sachsen erlassene Verwaltungsakte kein Vorverfahren erforderlich. Für die Verpflichtungsklage gilt dies entsprechend. Zudem hat der Freistaat Sachsen mit dem Zweiten Gesetz zur Anderung des Landesjugendhilfegesetzes vom 10. Februar2017 (SächsGVBl. S.82) in $32d des Landesjugendhilfegesetzes (LJHG) von der ihm bundesgesetzlich in $ 42f Absatz 3 Satz 2 SGB Vlll eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, gegen die Entscheidung des Jugendamtes , auf Grund der Altersfeststellung nach $ 42f des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB Vlll) die vorläufige lnobhutnahme nach $ 42a oder die lnobhutnahme nach $ 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB Vlll abzulehnen oder zu beenden, das Vorverfahren auszuschließen und unmittelbar die Erhebung der Klage zu ermöglichen. Gemäß $ 13 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz - SächsHSZG) findet gegen Bescheide über die Studienplatzvergabe nach diesem Gesetz ein Widerspruchsverfahren nicht statt. Frage 2: ln welchen Bereichen (2.8. Schulrecht, Kommunalabgabenrecht) dauern Widerspruchsverfahren derzeit wie lange und wie hat sich die Dauer der Widerspruchsverfahren seit dem Jahr 2005 entwickelt? (Bitte für jeden Bereich die durchschnittliche Vorverfahrensdauer gesondert benennen und nach Jahren aufschlüsseln) Frage 3: ln wie vielen Fällen sind Widerspruchsverfahren in welchen Bereichen erfolgreich und wie hat sich die Erfolgsquote seit dem Jahr 2005 entwickelt? (Bitte für jeden Bereich die Erfolgsquote prozentual ausweisen und nach Jahren aufschlüsseln) Freistaat SACHSEN rff 1LI ItI Seite 2 von 65 STA AT5lVI I N I 5TËR I U ]VI DER JUST'IZ Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Beantwortung der Fragen ist nur eingeschränkt möglich. Der Begriff des Bereichs ist normativ nicht vorgeprägt, so dass er keine Differenzierungen ermöglicht. Um dem parlamentarischen lnformationsinteresse gleichwohl bestmöglich nachzukommen, werden nachfolgend Bereiche gebildet, die innerhalb der Venrvaltung als solche angesehen werden. Dadurch ist aber nicht sichergestellt, dass die Bereiche in einheitlicher Weise voneinander abgegrenzt werden; Doppelzählungen einer- und Auslassungen andererseits können nicht ausgeschlossen werden. Die nachfolgenden Angaben bilden die unter diesen Umständen bestmögliche Annäherung an die Realität. Der Übersichtlichkeit halber wird die Beantwortung daher nach den Geschäftsbereichen der Staatskanzlei bzw. der einzelnen Ministerien und sodann nach den betroffenen Rechtsbereichen gegliedert. Soweit nachfolgend für einzelne Bereiche angegeben ist, dass die vollständige Beantwortung der Fragen eine händische Auswertung der Akten efordert, wird darauf hingewiesen , dass es sich beiWiderspruchsverfahren in der Regel nicht um Verfahren der Massenverwaltung handelt, die deshalb - ihrer Natur nach - nicht automatisiert bearbeitet werden. Eine Vereinfachung der Datenerhebung z.B. aut elektronischem Wege ist daher nicht möglich. Die Differenzen der geschätzten Bearbeitungszeiten pro Akte für eine händische Auswertung sind insbesondere den unterschiedlichen Umfängen und Strukturen der jeweiligen Akten in den Ressorts, Behörden und Fachbereichen geschuldet. Aufwand der in einer Behörde für die Beantwortung mehrerer Teile der Kleinen Anfrage entsteht, ist zusammenzurechnen. L Für den Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei (SK): Bereich: Recht des öffentlichen Dienstes Freistaat SACHSËN \!I a!I -þI Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolqreich vollständig erfolgreich 0 02005 2 4,5 Monate 2006 3 5 Monate 0 0 2007 0 2008 0 Seite 3 von 65 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Die erfragten Daten werden in der SK nicht statistisch erfasst. Bei Bediensteten, die zwischenzeitlich an andere Behörden versetzt wurden, wurde auch die Personalakte mit abgegeben. Sofern der SK in diesen Fällen keine (verlässlichen) Angabenzu etwaigen Widerspruchsvedahren mehr vorliegen, sind diese nicht berücksichtigt worden. 2. Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums der Justiz (SMJus): A) lm Aufgabenbereich der Ländernotarkasse (S 113 Absatz 3 BNotO) Die Ländernotarkasse A.d.ö.R. nimmt im Rahmen der Selbstvenrvaltung ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Sie ist selbst Widerspruchsbehörde. Das Staatsministerium der Justiz führt gemäß S 113 Absatz 2Satz 5 BNotO lediglich die Rechtsaufsicht über die Ländernotarkasse. Dem Staatsministerium der Justiz stehen darüber hinaus keine Auskunftsbefugnisse gegenüber der Ländernotarkasse zu. lnsofern ist jedenfalls für die der Staatsregierung nicht bekannten Daten ihr Verantwortungsbereich nicht eröffnet. Fur das Jahr 2005 bis 2008 hat das Staatsministerium der Justiz keine Erkenntnisse über die Anzahl, Dauer und die Erfolgsquoten von Widerspruchsverfahren und Klageverfahren . Für das Jahr 2009 bis 2017 sind jedoch folgende Daten bekannt: Freistaat SACHSEN rü lrI nrI 02009 3 2,5 Monate 0 2010 1 8,5 Monate 0 0 2011 0 2012 1 4 Monate 0 0 2013 0 2014 0 2015 0 2016 0 2017 bisheriger Stand: 0 Jahr durchschnittliche Dauer des Widerspruchsverfahrens in Monaten Erfolgsquote 2009 3,25 Oo/o 2010 3,4 4Q o/o Teilerfolg (4 von 10 Verfahren) 2011 3,5 14%Eríolg (2 von 14),14 % Teilerfolg (2 von 14) 2012 0,66 2Q o/o Ertolg (1 von 5) , 2013 2,11 11 % Eríolg , 11 o/o Teilerfolg (je 1 von 9) 2014 5,75 Oo/o Seite 4 von 65 STAATSMINISTER1UI\4 DHR JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 2015 2,67 28 o/o Ertoþ (2 von 7), 14 % Teilerfolg (1 von 7) 2016 1 33 % Teilerfolg (1 von 3) 2017 1 0o/o Verfahren, die ruhen (mit Einverständnis der Widerspruchsführer), wurden bei der Dauer n icht m itgezählt. B) lm Aufgabenbereich des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerkes Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nimmt im Rahmen der anwaltlichen Selbstvenrualtung seine Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Es ist selbst Widerspruchsbehörde . Das Staatsministerium der Justiz führt gem. $ 20 SächsRAVG die Rechtsaufsicht über das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungwerk. Die Rechtsaufsicht beschränkt sich auf die Einhaltung der Vorschriften nach dem Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetz. Das Staatsministerium der Justiz hat keine Kenntnis über Anzahl, Dauer und Erfolgsquoten von Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren gegen Venl,raltungsakte des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerkes. lm Rahmen der Prüfung eines Gesetzgebungsvorhabens hat das Versorgungswerk lediglich mitgeteilt, dass im Jahr 2014 319 Widersprüche zu bearbeiten waren. Die Dauer der Verfahren und die Zahl anschließender Klageverfahren ergibt sich hieraus nicht. Weitergehende Auskünfte können hierzu nicht erteilt werden, weil keine Daten beim Staatsministerium der Justiz vorliegen. Das Staatsministerium der Justiz hat auch keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse gegenüber der Rechtsanwaltskammer, welche zur Einholung weitergehender Auskünfte berechtigen würden. lnsofern ist jedenfalls für die der Staatsregierung nicht bekannten Daten ihr Verantwortungsbereich nicht eröffnet. C) lm Aufgabenbereich des Landesjustizprüfungsamtes und des Referats ll.4 (Prüfungen , Aus- und Fortbildung): Es ergibt sich Folgendes 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017Jahr 2005 2006 2007 2008 Dauerin Monaten 5,17 5,42 4,98 5,27 6,61 5,87 7,02 5,50 4,25 4,41 4,82 1,52 16,0 20,3 12,8 10,0 15,1 16,6 1 3, 1 16,0 7,1Erfolgs-quote 10,1 10,5 18,4 Seite 5 von 65 STAATSMINìSTERIUÏ\4 DËR JUSTIZ Widerspruch in o/o Die Tabelle erfasst alle statthaften Widerspruchsverfahren, die seit dem Jahr 2005 beim Landesjustizprüfungsamt anhängig waren. Statthaft sind ausschließlich Widerspruchsverfahren gegen Prüfungsergebnisse. Rechtsgrundlage der Widerspruchsverfahren ist $ 3a SächsJAG, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfbarkeit von Prüferbewertungen umsetzt. Die Aufgliederung nach Jahren knüpft an die jeweiligen Prüfungskampagnen des jeweiligen Kalenderjahres (¡ährlich vier Prüfungskampagnen) an. Die angegebene Erfolgsquote von Widersprüchen erfasst sämtliche Widersprüche, die zu einer Anhebung der Endpunktzahl des Prüfungsteilnehmers geführt haben. Erfasst als erfolgreich sind somit auch schon Widerspruche, die nicht zu einer Verbesserung der Endnote, sondern nur zu einer geringfügigen Verbesserung der Endpunktzahl (2.8. von 3,10 Punkten auf 3,20 Punkten) geführt haben. Die angegebene Er.folgsquote von Klagen erfasst sämtliche Klagen, in denen der Freistaat Sachsen zu einer auch nur teilweisen Neubewertung der Aufsichtsarbeiten verurteilt wurde. Die Verurteilung zur Neubewertung enthält allerdings keine Aussage darüber , ob es in Folge der Neubewertung tatsächlich zu einer Verbesserung der Endnote oder zumindest der Endpunktzahl des Prüfungsteilnehmers gekommen ist. Hintergrund ist, dass die Veruvaltungsgerichte nur darüber entscheiden, ob Bewertungsfehler vorliegen . Die Endnote und die Endpunktzahl dürfen nur die Prüfer selbst vergeben, die dabei in jedem Fall die Vorgaben der Ven¡'raltungsgerichte beachten müssen. Sonstige - nicht in der Tabelle enthaltene - Widerspruchsverfahren seit 2005 betrafen Reisekostenabrechnungen für Fortbildungsreisen (4 Vorgänge, davon in einem Fall drei gesonderte Widersprüche) oder die Prüfungsangelegenheiten der Rechtspfleger (2 Vorgänge, davon in einem Fall mit zwei gesondefien Widersprüchen). æ Freistaat SACHSEN 0,0 0,0 Erfolgsquote Klagen ín% 2,9 2,6 3,2 0,0 6,7 0,0 0 0 3,0 0 0 0 0 Seite 6 von 65 STAATSMINISTER1UI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ Die Widerspruchsverfahren zu Relsekosten dauerten im Durchschnitt 9,5 Monate von Bekanntgabe der Reisekostenberechnung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens durch Widerspruchsbescheid oder Rücknahme des Widerspruchs. Lediglich zwei dieser Widerspruchsverfahren wa ren erfolg reich. Die Widerspruchsverfahren im Rahmen der Rechtspflegerprüfung dauerten im Durchschnitt 7 Monate. Keines dieser Widerspruchsverfahren war erfolgreich. D) Bereich Betreuung: Das Staatsministerium der Justiz übt die Rechtsaufsicht in Betreuungsangelegenheiten über den Kommunalen Sozialverband aus. Eine Befugnis, dort Auskünfte zur Beantwortung der Fragen einzuholen, ist davon nicht erfasst. lnsoweit ist der Verantwortungsbereich der Staatsregierung nicht betroffen. Es ist jedoch bekannt, dass es im Bereich der Förderung von Betreuungsvereinen zu ca. einem Widerspruchsverfahren pro Jahr kam, welches jeweils 3 - 4 Monate dauerte. E) Sonstiges, insb. Recht des öffentlichen Dienstes lm Übrigen wird für die im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums der Justiz liegenden Bereiche von einer Beantwortung abgesehen. Die dafür notwendigen Daten sind nicht bekannt. Es wird insoweit auch keine Statistik geführt. Die Ermittlung der Daten wäre jeweils mit unzumutbarem Aufwand verbunden. Es wäre die händische Auswertung aller seit dem Jahr 2005 relevanten Akten eforderlich. Nur beispielhaft sei hier en¡vähnt: Über den Anwendungsbereich des Vorverfahrens nach $ 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 VwGO hinaus, der sich auf die Aufhebung oder den Erlass von Ven¡raltungsakten bezieht, findet nach $ 54 Absatz 2Satz 1 BeamtStG (für Richter i.V.m. S 71 DRiG) vor allen Klagen ein Vorverfahren statt. Die Frage wird so verstanden, dass auch diese Vorverfahren von lnteresse sind. Auch vor diesem Hintergrund wäre eine Durchsicht aller Personalakten - auch der seit 2005 aus dem Dienst ausgeschiedenen Bedienste- Seite 7 von 65 STAATSIMINISTER1U[4 DER JUSTIZ ten - veranlasst, bei denen das Staatsministerium der Justiz grundaktenführende Stelle ist. lm Bereich des Justizvollzuges wäre bei aktuell 1.761 Bediensteten, 105 Anwärtern /Auszubildenden und ca. 565 Altersabgängen in den Jahren ab 2005 eine händische Auswertung von insgesamt ca. 2.400 Personalakten edorderlich. Auch im Bereich der sonstigen Beamten des höheren Dienstes und der Richter, bei denen das Staatsministerium der Justiz grundaktenführende Stelle ist, würde eine solche Recherche mehr als 1.500 Personalakten betreffen. Hinzu käme die Durchsicht weiterer Vorgänge, deren lnhalt nach der VwV Personalakten Justiz nicht zur Personalakte zu nehmen ist. Beispielsweise wären hierbei allein nahezu 400 Auswahlvorgänge in Stellenbesetzungsverfahren zu sichten. Hinzu kommen 86 Personalakten der derzeit im Staatsministerium der Justiz einschließlich der Leitstelle für lnformationstechnologie aktiver bzw. (seit 2005) ausgeschiedener Beamter der Laufbahngruppen 1 und 2.1, welche nach etwaigen beamtenrechtlichen Widerspruchsverfahren durchzusehen wären. Nur für diese, dem Recht des öffentlichen Dienstes unterfallenden Bereiche, würde mithin die Durchsicht von mehr als 4.400 Akten erforderlich werden. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist dabei von einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von mindestens 15 Minuten pro Akte auszugehen. Mithin wäre ein Bediensteter 1.100 Stunden allein mit der Beantwortung bezogen auf nur diesen Bereich der Kleinen Anfrage beschäftigt . Bei einer 40-Sunden-Woche wäre dieser daher mehr als 27 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Dabei sind bereits alle sonstigen in den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums der Justiz einschließlich z.B. der Staatsanwaltschaften oder der Gerichte fallenden Bereiche , in denen ggf. Widerspruchsverfahren geführt werden könnten, außer Betracht geblieben. Die hier geschätzten 27 Wochen Arbeitszeit würden sich daher noch beträchtlich erhöhen. Allein das Oberlandesgericht Dresden ist personalgrundaktenfüh- Freistaat SACHSEN \ð l:iI nçI Seite I von 65 STAATSMINISTËRIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSËN æ rende Stelle für weitere 2.092 aktive und 275 seit dem Jahr 2005 ausgeschiedene Beamte . Da Personalakten nacl't Zitfer 4 Nr. 1 VwV Personalakten fünf Jahre nach rechtswirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnisses aufzubewahren sind, wäre darüber hinaus ein Teil der Daten der bereits im Ruhestand befindlichen Bediensteten nicht mehr vorrätig. Hinzu kommt, dass bestimmte beamtenrechtliche Angelegenheiten nach gewissem Zeitablauf aus den Personalakten zu entfernen sind (2.8. $ 16 SächsDG, $ 116 SächsBG) oder nach den allgemeinen Aufbewahrungsbestimmungen zu vernichten sind (z.B S 117 SächsBG). Diese Unterlagen liegen nach Ablauf der entsprechenden Fristen ebenfalls nicht mehr vor. 3. Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums der Finanzen (SMF): A) Bereich Recht des öffentlichen Dienstes Erläuternd wird darauf hingewiesen, dass . alle eingelegten Widersprüche erfasst worden sind, d.h. nicht nur jene, deren Widerspruchsvedahren mit einer Entscheidung endeten; . sofern die teilweise erfolgreichen Widersprüche nicht gesondert ausgewiesen wurden, sie als edolglose Widersprüche behandelt wurden. Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolgreich vollständig efolgreich 2005 14 9 Wochen 0 2006 I 9 Wochen 0 I 2007 2 l0 Wochen 0 0 2008 keine 0 2009 209 3 Wochen 0 114 2010 255 3 Wochen 0 180 2011 253 3 Wochen I 238 2012 402 4 Wochen 0 369 2013 406 5 Wochen 0 373 2014 0 264293 5 Wochen 2015 174 4 Wochen 0 153 2016 125 4 Wochen 1 112 2017 bisheriqer Stand: 80 3 Wochen 0 72 Seite 9 von 65 STAATSMINISTER1Ul\4 DER JUSTIZ Da die im Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) ansässige Zentrale Reisekostenabrechnungs - und Servicestelle erst zum 1. Januar 2009 gegründet wurde, ist im Bereich des Rechtes des öffentlichen Dienstes eine statistische Erhebung für die Jahre 2005 bis 2008 teilweise nicht möglich. Darüber hinaus werden im LSF Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit . Einstellungen in das/Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, o dienstlichen Beurteilungen, . vorzeitigen Ruhestandsversetzungen, . Stellenbesetzungsverfahren, . Disziplinarangelegenheiten, . den Bereichen Beihilfe, Besoldung und Versorgung geführt. Von einer Beantwortung der Fragen 2 und 3 für diese Verfahren sowie für die Jahre 2005 bis 2008 betretfend die Widerspruchsverfahren in Dienstreiseangelegenheiten wird abgesehen. ln den betreffenden Bereichen werden über durchgeführte Vorvefahren keine Aufzeichnungen geführt. Es werden auch keine separaten Akten angelegt, auf die zurückgegritfen werden könnte. Zum Teil sind Akten für den angefragten Zeitraum nicht verfügbar, daz.B. gemäß S 117 Absatz2 SächsBG die Beihilfeakten nach Ablauf von fünf Jahren vernichtet werden. Eine manuelle Ermittlung würde bei ca. 58.500 zu prüfenden Akten - selbst dann, wenn für das Anfordern, das Suchen, den Transport, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von nur 10 Minuten pro Akte angenommen würde - mehr als 9.750 Arbeitsstunden einnehmen. Bei einer 4O-Stunden-Woche wäre ein Bediensteter mithin weit mehr als 240 Wochen nur mit der Beantwortung dieser Fragen beschäftigt und könnte keine anderen Aufgaben wahrnehmen. B) Bereich Steuerberatergesetz (StBerG) Freistaat SACHSEN \I len -.I Jahr Anzahl Widerspruchsvedahren Dauer teilweise erfolgreich vollständig erfolgreich 2005 0 2006 2 30 Wochen 0 0 2007 0 2008 0 2009 0 Seite 10 von 65 STAATSMìNISTERiUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ 2010 0 2011 3 32 Wochen 0 1 2012 0 2013 0 11 8 Wochen 2014 1 75 Wochen 0 0 2015 3 6 Wochen 0 I 12016 3 26 Wochen 0 2017 bisherioer Stand: 0 Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise edoloreich vollständig efolqreich 2005 2 I Wochen 0 0 2006 3 9 Wochen I 0 22007 6 8 Wochen 0 2008 6 Wochen 2 14 2009 1 5 Wochen I 0 2010 0 12011 4 9 Wochen 0 2012 3 6 Wochen 1 0 2013 3 9 Wochen 0 0 2014 1 I Wochen 0 0 2015 2 4 Wochen 0 0 2016 5 11 Wochen 1 0 2017 bisheriqer Stand: 0 C) Bereich Berufsbezogene Prüfungsverfahren nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): 4. Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS): A) Die Erfolgsquoten der Widerspruchsführer im Bereich der Heimaufsicht für die Jahre 2013 - 2016 stellen sich wie folgt dar: Die durchschnittliche Verfahrensdauer in diesem Bereich lag im Jahr 2015 bei 15 Monaten . Bereich Jahr Effolgsquote der erledigten Widersprüche HA 2013 011 (oder 0,00 %) HA 2014 3176 (oder 3,95 %) HA 2015 6/106 (oder 5,66 %) HA 2016 5/38 (oder 13,16 o/o) Seite 11 von 65 STAATSMINISTER1UI\¡ NER JUSTIZ Freistaat SACHSEN B) Für den Staatsbetrieb Mess- und Eichwesen wird wie folgt geantwortet Dauer erfolgreiche Anzahlder Vorr¡erfahren Widersprüche Gerichts-(Monate) (%) rcrfahren 1,875 2,87 2 1 2 5 0,5 0,75 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2,46 562, 0 C) Von einer Beantwortung der Fragen im Hinblick auf die sonst¡gen in den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Soziales fallenden Gebiete wird abgesehen. Es liegen keine weiteren Daten vor, die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage relevant sind. Statistiken werden nicht geführt. Eine Ermittlung der Daten wäre mit unzumutbarem Aufwand verbunden. Es müsste eine Vielzahl von Akten händisch ausgewertet werden. Nur beispielhaft sei hier angeführt: lm Bereich Pflege müsste das SMS ca. 415 Akten (ca. 1660 Bände) bearbeiten. ln der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinänvesen Sachsens (LUA) wurden im Zeitraum 2005 bis 2017 84 Widerspruchsverfahren durchgeführt. Die SächsischeAufbaubank (SAB) führte in dem Zeitraum vom 2005 bis 2017 über 10.000 Verfahren durch. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport und die Durchsicht der Aktenbände sowie die Dokumentation im Sinne der Fragestellung wird von einer durchschnittlichen Zeitvon nicht unter 15 Minuten proAkte (bzw. pro Band) auszugehen sein. Bei dero.g. Anzahl werden daher mindestens 2.936 Stunden benötigt, um die Frage zu beantworten . Ein Bediensteter wird daher mehr als 73 Wochen nicht in der Lage sein, andere Aufgaben wahrzunehmen. Seite 12 von 65 STAATSMìNISTERIU]\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ 5. Für den Zuständigkeitsbere¡ch des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK): Von einer Beantwortung der Fragen wird abgesehen Die für die Beantwortung notwendigen Daten liegen nicht vor. Es werden keine entsprechenden Statistiken gefuhrt. Eine Ermittlung der Daten ist mit unzumutbarem Aufwand verbunden. Es müssten z.B. die Personalakten, Prüfungsakten der Studenten sowie weitere Sachakten händisch ausgewertet werden. An den Hochschulen im Geschäftsbereich des SMWK studieren weit mehr als 100.000 Männer und Frauen, die bspw. gegen Bescheide im Zusammenhang mit Studiengebühren und gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen Widerspruch einlegen können. An der Berufsakademie Sachsen studieren über 4.000 Studenten. Zudem beziehen sich die Fragen auf den Zeitraum von 2005 bis 2017, so dass sich die genannten Fallzahlen noch deutlich erhöhen . Für alle Klagen der Beamten aus dem Beamtenverhältnis ist gemäß S 54 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz ein Vorverfahren durchzuführen. lm Einzelplan 12 des Haushaltsplanes 201712018 sind für das Haushaltsjahr 2017 insgesamt 3.012 Planstellen für Beamte ausgebracht. Da Statistiken trber Vorver.fahren nicht vorliegen, müssten die Personalakten händisch eingesehen werden. Darüber hinaus wären zahlreiche Sachakten, bspw. zu Auswahlverfahren oder auch zu Verfahren im Bereich der Forschungsförderung - hier sind ca. 500 Verfahren betroffen, zu sichten. Selbst dann, wenn für das Anfordern, das Suchen, den Transport, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung ein durchschnittlicherArbeitsaufwand von nur 15 Minuten pro Akte angenommen würde, würden schon für die 100.000 Akten der aktuellen Studierenden der Hochschulen mehr als 25.000 Arbeitsstunden anfallen. Ein Mitarbeiter wäre schon damit allein ca. 625 Wochen nur mit der Beantwortung dieser Fragen beschäftigt. Alle noch zusätzlich auszuwertenden Akten sind hier noch nicht mitgerechnet. Die o.g Zahlwürde sich dann noch deutlich erhöhen. Seite '13 von 65 STAATSMINISTERIUIVI DHR JUSTIZ 6. Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums des Innern (SMl): A) Staatsministerium a) Für SMl-Abteilung 1 (Zentrale Angelegenheiten) und SM|-Abteilung 3 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) kann wie folgt geantwortet werden: Für personalvenryaltende Stellen kommen nur Widerspruchsvefahren in Frage, welche sich aus einem Beamtenverhåltnis ergeben. Diese werden systematisch dem Bereich der Vorverfahren im Recht des öffentlichen Dienstes zugeordnet. Zu den abgefragten Daten über Vorverfahren im Bereich Recht des öffentlichen Dienstes wird keine Statistik geführt. Eine Beantwortung wäre nur durch eine nachträgliche Erhebung der abgefragten Daten möglich. lm Geschäftsbereich des Staatsministeriums des lnnern (einschließlich Polizeibereich) würde eine solche Erhebung die Einsichtnahme in ca. 12.6001 Personalakten der aktiven Beamten sowie deren Auswedung erfordern. Hinzu treten die Personalakten der seit dem Jahr 2005 in den Ruhestand getretenen oder verstorbenen Beamten. lm Wege der Schätzung ist dementsprechend von einem Gesamtumfang von ca. 16.6001 Personalakten auszugehen. Für das Anfordern , das Suchen, den Transport, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist dabei von einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von mindestens 15 Minuten pro Akte auszugehen. Es entsteht somit ein Zeitaufwand von ca. 4.150 Arbeitsstunden. Bei Zugrundelegung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden wären mindestens ein Bediensteter ca. 104 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. b) Für SMl-Abteilung 2 (Recht, Kommunales) wird auf die entsprechenden Angaben zur Landesdirektion Sachsen nachfolgend unter Grußbuchstabe B) Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) 5. Bereich ,,Kommunales" verwiesen. 1 Zu Grunde gelegt sind dabeijeweils die Angaben für die Beamten bzw. Ruhestandsbeamten des Epl. 03 aus den Statistischen Berichten über das Personal im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen (L lll 2 - Y15) sowie die Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes nach Beamtenversorgungsrecht im Freistaat Sachsen (L lll 3 -y15)). Seite 14 von 65 Freistaat SACHSENl!n STAATSMINISTERIUl\4 DER JUSTIZ c) Für SM|-Abteilung 4 (Landesentwicklung, Vermessungswesen, Sport) wird auf die entsprechenden Angaben zur Landesdirektion Sachsen nachfolgend unter Grußbuchstabe B) Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) 8. Bereich ,,Raumordnung"verwiesen. d) Für SM|-Abteilung 5 (Bau- und Wohnungswesen) wird auf die entsprechenden Angaben zur Landesdirektion Sachsen nachfolgend unter Grußbuchstabe B) Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) 9. Bereich ,,Baurecht" venviesen. B) Landesdirektion Sachsen a) Die folgende Darstellung enthält Ausführungen im Hinblick auf die Zuständigkeitsbereiche des SMl, des SMUL, des SMWA und des SMS. aa) Fachaufsicht durch das Staatsministerium des lnnern (SMl) 1. Bereich Personal/Öffentl iches Dienstrecht (Verfahren ausschließlich gegen Beurteilungen von Beamten) Die Landesdirektion Sachsen führt erst seit 2014 eine Statistik über Widerspruchsverfahren gegen Beamtenbeurteilungen, soweit sie selbst zuständige Behörde ist, nämlich nur für die bei ihr beschäftigten Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes. Hieraus ergibt sich Folgendes: lm Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor. Die Vorgängerbehörden (Regierungspräsidien oder Landesdirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig) führten keine entsprechenden Statistiken. Um zu überprüfen, ob und wie viele Widerspruchsverfahren im erfragten Zeitraum durchgeführt wurden, müsste jede der etwa 750 auf die Gruppe der Beamten im fraglichen Zeitraum entfallenden, von der Landesdirektion Sachsen geführ- ' Üb"r die beiden Widerspruchsverfahren aus dem Jahr 2016 wurde noch nicht entschieden. Daher unterbleiben Angaben über Dauer und Erfolg. Seite 15 von 65 Freistaat SACHSEN Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolqreich vollständig erfolqreich 2014 1 6 Monate 0 2015 4 6 Monate 0 2016 2 k. A.' k.A STAATSMINISTER¡UM DER JUSTIZ ten Personalakten händisch durchgesehen werden. Hinzu tritt, dass Personalakten von Bediensteten, die zwischenzeitlich zu anderen Behörden versetzt wurden, nicht mehr bei der Landesdirektion Sachsen vorhanden sind. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Ruckführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 20 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 250 Stunden. Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für mehr als 6 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 2. Bereich Veruraltu ngsvollstrecku ngsrechVPolizei recht KFZ-Absch leppma ßnahmen Die Landesdirektion Sachsen führt erst seit 2012 eine Statistik über Widerspruchsverfahren im Bereich Veruraltungsvollstreckungsrecht/Polizeirecht gegen Kfz- Abschleppmaßnahmen der Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Hieraus ergibt sich Folgendes: lm Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor. Die Vorgängerbehörden (Regierungspräsidien oder Landesdirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig) führten keine entsprechenden Statistiken. lm Hinblick auf die Aktenaufbewahrungsfrist von in der Regel 10 Jahren können Verfahren, die vor 2007 abgeschlossen wurden, nicht mehr rekonstruiert werden. Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten im Hinblick auf den Durchschnitt aller abgefragten Jahre schätzungsweise 750 Widerspruchsverfahren händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 20 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 240 Stunden. Bei einer 4O-Stunden- Seite 16 von 65 Freistaat SACHSËN \Ð asc -f, Jahr Anzahl Widerspruchsverfa h ren Dauer teilweise erfolgreich vollständig erfolgreich 2012 125 13,3 Monate 0 0 2013 96 11,9 Monate 0 1 2014 213 8,2 Monate 0 0 2015 245 5,6 Monate 0 2 2016 147 3,8 Monate 0 0 STAATSMINISTERIU.t\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN# Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für 6 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 3.Bereich: OffeneVermögensfragen 4. Bereich Sonstiges Vermögensrecht, Grundbuch- und Bodenrecht, Grundstucksverkehrsordnung , Bodensonderungsgesetz; Verkehrsflächenbereinigungsgesetz Die Landesdirektion Sachsen führt erst seit ihrer Gründung im Jahr 2012 eine Statistik über Widerspruchsverfahren im o. g. Bereich. Diese Statistik erfasst Widersprüche bis zurück in das Jahr 2010. Hieraus ergibt sich Folgendes: Grundstücksverkehrsordn ung Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolqreich vollständig erfolqreich 2005 211 42 Monate 2 8 2006 164 30 Monate 4 5 2007 122 36 Monate 5 4 2008 88 63 Monate 5 4 2009 78 66 Monate 1 2 2010 79 46 Monate 4 1 2011 66 44 Monate 4 2 2012 45 16 Monate 0 0 2013 31 14 Monate 0 0 2014 37 16 Monate 0 0 2015 14 11 Monate 0 0 2016 7 6 Monate 0 0 Jahr Anzahl Widerspruchsverfahren Dauer teilweise erfoloreich vollständig erfolqreich 2010 3 44 Monate 0 2 2011 1 36 Monate 0 0 2012 1 25 Monate 0 0 2013 1 41 Monate 0 0 2014 29 37 Monate 0 10 2015 1 37 Monate 0 0 2016 18 14 Monate 0 15 Seite 17 von 65 STAATSMINISTERIUM DËR JUSTIZ Bodensonderungsgesetz und Verkehrsflächenbereinig ungsgesetz: lm Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor. Die Vorgängerbehörden (Regierungspräsidien oder Landesdirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig) führten keine entsprechenden Statistiken. lm Hinblick auf die Aktenaufbewahrungsfrist von in der Regel 10 Jahren, können Verfahren, die vor 2007 abgeschlossen wurden, nicht mehr rekonstruiert werden. Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten im Hinblick auf den Durchschnitt aller abgefragten Jahre schätzungsweise 28 Widerspruchsvedahren händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 30 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 14 Stunden. Bei einer 4O-Stunden- Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 2Tage nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Der Aufwand, welcher der Landesdirektion Sachsen, zur Beantwortung weiterer Teile der Kleinen Anfrage entsteht, ist hinzuzurechnen. 5. Bereich Kommunalrecht, insbesondere Kommunalhaushaltsrecht, Kommunalverfassungsrecht und Abgabenrecht 5.1 Widerspruchsverfahren in eigener Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen Die Landesdirektion Sachsen führt für den Bereich Kommunalrecht keine gesonderte Statistik für Widerspruchsverfahren. Nach gegenwärtiger Kenntnislage wurden im Nachfragezeitraum in den für das Kommunalrecht3 zuständigen Referaten bei den Dienststellen Chemnitz, Dresden und Leipzig insgesamt 377 Vorgänge, die nach einer Freistaat SACHSEN \J a!r IÐ Jahr Anzahl Widerspruchsverfa h ren Dauer teilweise erfoloreich vollständig edolgreich 2010 4 46 Monate 0 0 12011 2 28 Monate 0 2012 7 27 Monate 0 3 2013 7 22\{ionate 0 3 2014 0 0 0 0 22015 3 12 Monate 0 2016 5 Monate 0 01 t Kommunalrecht umfasst hier das Kommunalverfassungs-, -haushalts- und -abgabenrecht. Seite 18 von 65 STAATSMINISTËRIUM DNR JUSTIZ Freistaat SACHSEN# Stichwortsuche mit dem Begriff ,,Widerspruch" im elektronischen Vorgangsvenvaltungssystem ,,V|S.SAX" aufgefunden werden konnten, wobei nicht sicher ist, dass es sich hierbei um Vorverfahren im Sinne der Fragestellung handelt, geführt. lm Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor. lm Hinblick auf die Aktenaufbewahrungsfrist von in der Regel 10 Jahren können Verfahren, die vor 2007 abgeschlossen wurden, nicht mehr rekonstruiert werden. Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten die o.g. 377 Vertahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 25 Minuten pro Akte fur 323 nicht elektronisch gefühde Akten auszugehen. Soweit einschlägig beträgt der Aufwand für die weiteren 54 elektronisch geführten Akten nicht unter 15 Minuten pro Akte. Dies entspricht '148 Stunden. Bei einer 4O-Stunden- Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 4 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 5.2 Widerspruchsverfahren in Zuståndigkeit der Landratsämter für den Bereich der kreisangehörigen Kommunen Eine einheitliche Statistik wird nicht geführt. lm Einzelnen ist zu den Landkreisen Folgendes auszuführen: 5.2.1 . Landkreis Bautzen Die für die Jahre 2005 bis 2009 angegebenen Zahlen sind jene des alten Landkreises Bautzen. Verfahrensdauer: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Dauer in Monaten 17 13 11 6 7 11 I 15 10 14 14 o Seite 19 von 65 STAATSMINISTERIUT\4 DËR JUSTIZ Freistaat SACHSENtffilw Ve rfa h rense rg e b n i sse : Nicht als erfolgreich erfasst sind Widersprüche, die an die Gemeindevenrualtung zur erneuten Abh i lfeprüfung zu rückgegeben wurden. 5.2.2. Erzgebirgskreis Statistische lnformationen liegen erst ab 2008 vor Verfahrensdauer in Monaten Verfahrensergebnisse Kommunalabqabe Feuenruehr Baumschutz SonstigesJahr Widersprüche gesamt erfolglos Erfolg erfolglos Erfolg erfolglos Erfols erfolglos Erfolg 25 02005 259 87 2 3 1 3 0 2006 259 134 0 4 2 1 0 11 0 2007 351 139 0 2 1 3 0 10 1 2008 89 3l 0 0 1 0 0 2 0 o 02009 243 79 2 5 0 0 0 0 0 0 12 12010 157 118 1 2 2011 71 47 4 2 0 0 0 I 0 2012 55 24 2 3 1 0 0 4 0 0 0 02013 160 114 0 0 0 1 30 0 2 0 4 02014 64 0 4 2015 55 18 1 0 0 1 0 0 0 2016 59 14 0 0 0 1 0 1 0 Fachqebiet 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BBauGB 0 B 20 0 0 0 0 0 14 10 I B 6 0 0 0 oSächsKAG SächsStrG 0 0 I B 10 0 52 25 35 I 13 15 6 6GrStG/GewSt 4 12 6 13 VwVG 12 4 0 12 0 0 12 0 12 0 0SächsBRKG 12 I 7 B 24 0 17 SächsKitaG 0 0 10 0 0 4 0 B 0 örtl. Satzung(2.8. Baumschu E) 11 0 B 11 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0SächsGemO 0 0 0 t0 2011 2012 2013 2014 2015 20162008 2009 2010 WS.B samt ge- 12 44 18 22 32 3 o 19 10 davon teil I ganz erfolqreich 2 7 1 2 0 0 2 11 3 Seite 20 von 65 STAATSMINISTERIUM DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ 0 20BauGB 0 0 5 0 0 0 0 SächsKAG 16 15 0 0 0 0 0 0 0 57 10SächsStrG 0 0 0 4 0 0 22 GrStG/GewSt 0 0 0 4 0 0 0 0 0 VwVG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 SächsBRKG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 SächsKitaG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0örtl. Satzung(2.8. Baumschutz ) 0 0 0 0 0 SächsGemO 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5.2.3. Landkreis Görlitz Erkenntnisse liegen erst ab 2010 vor. Akten zu früheren Zeiträumen sind vernichtet. 5.2.4. Landkreis Leipzig Eine Statistik über dem Landratsamt von den Gemeinden vorgelegte Widersprüche wird nicht geführt. Akten können nicht durchgesehen werden, weil diese nach Abschluss des Verfahrens an die Gemeinden zurückgegeben werden. Soweit die Verfahren rekonstruiert werden konnten, ergibt sich Folgendes: Lkr. Jahr Erfolg sonstig.rnsg. I xnc/st.r.,n I I geubeitungszeit I Görlitz 2010 16 0 0 ca, 3 Mon ca.3 Mon2011" 8 0 1 2012 52 L I ca.6-7 Mon. 2013 15 4 0 ca. 3-4 Mon. 2014 6 n 0 ca. 2-3 Mon. 2015 15 5 U ca. 4 Mon. 2016 1 0 ca.4-5 Mon.43 Widerspruch abqeholfen Widersprüche Kommunalrecht Anzahl Widersprüche durchschnittliche Bearbeitungszeit Widersprüche zurückgewiesen k.A.2008 36 k.A. k.A k.A.2009 11 k.A. k.A k.A k.A.2010 6 k.A. 2011 65 k.A. 55 k.A. 2012 6 1,5 Monate 5 k.A Seite 21 von 65 STAATSMìNISTERIUM DHR JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ 2013 2 3 Monate 1 k.A 2014 6 1,5 Monate 6 2015 8 1,6 Monate 2 6 2016 3 4 Monate 2 k.A. 2017 0 0 0 0 5.2.5. Landkreis Meißen Widersprüche werden erst seit 2012 statistische erfasst. Hieraus ergibt sich Folgendes Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten die o.g. 132 Verfahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 15 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 33 Stunden. Bei einer 40- Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 1 Woche nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Der Aufwand, welcher dem Landratsamt des Landkreises Meißen, zur Beantwortung weiterer Teile der Kleinen Anfrage entsteht (Widerspruchsverfahren in den Bereichen Abfall-, Bodenschutz-, Wasser- und Naturschutzrecht, siehe unten unter Doppelbuchstabe cc) 2. und 3. Bereich) ist hinzuzurechnen. Darüber hinaus wäre nur eine Aufarbeitung der Verfahren ab 2008 nach der Kreisgebietsreform möglich. 5.2.6. Landkreis Mittelsachsen Eine Statistik über Widersprüche im Kommunalrecht wird nicht geführt. Für den alten Landkreis Freiberg und den Landkreis Mittelsachsen sind ca. 600 Widerspruchsverfahren tabellarisch erfasst, von denen mindestens 200 verbeschieden wurden. Um die Fragen vollständig zu beantworten, mussten die o.g. 600 Verfahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts Seite 22 von 65 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl 61 20 I 35 I STAATSMìNISTERIUl\4 DËR JUSTIZ von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zettaufwand von nicht unter 30 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 300 Stunden. Bei einer 40- Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 7,5 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 5.2.7 Landkreis Nordsachsen: Die Dauer der Widerspruchsverfahren wird auf 3 bis 6 Monate geschätzt; sie ist seit 2005 zurückgegangen. lm Bereich des Kommunalabgabenrechts wird die EÍolgsquote der Widersprüche auf einen einstelligen Prozentsatz geschätzt, der sich wenig verändert . Eine Statistik über Widersprüche wird nicht geführt. Um die Fragen vollständig zu beantworten , müssten ca. 140 Verfahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern , Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 20 Minuten pro Akte auszugehen . Dies entspricht 47 Stunden. Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 1 Woche nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Der Aufwand, welcher dem Landratsamt des Landkreises Nordsachsen, zur Beantwodung weiterer Teile der Kleinen Anfrage entsteht (Widerspruchsvefahren in den Bereichen Abfall-, Bodenschutz-, Wasser- und Naturschutzrecht, siehe unten unter Doppelbuchstabe cc) 2. und 3. Bereich) ist hinzuzurechnen. 5.2.8. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Dauer der Widerspruchsverfahren wird derzeit auf 4 Monate geschätzt. Schätzungsweise 95 % der Widerspruchsverfahren betreffen das Kommunalabgabenrecht. Etwa 3 bis 5 % der Widersprüche sind erfolgreich. Eine Statistik über Widersprüche wird nicht geführt. Um die Fragen vollständig zu beantworten , müssten ca. 295 Verfahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern , Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Ruckführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der be- Seite 23 von 65 Freistaat SACHSEN \ã t!I ner STAATSMINISTËRlUI\4 DER JUSTIZ troffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 180 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 580 Stunden. Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 15 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen . 5.2.9. Vogtlandkreis Der Landkreis hat die ihm vorliegenden Daten übermittelt. Verfahrensdauer in Monatena: o in den Tabellen genutzte Abkürzungen - Gewerbesteuer - Grundsteuer - Vergnügungssteuer - Mahnungen bei Zwangsgeldfestsetzungen - Zwangsgeld - Feuenruehrkosten - Widmung/Einziehung Straßengesetz - Bestattungskosten - Vorkaufsrecht BaUGB - Fremdenverkehrsabgabe - Ausgleichsbeträge Sanierungsgebiet - Beseitigungsanordnungen Straßengesetz - Kurtaxe - Straßen- und Bestandsverzeichnis - Kindergartenbeiträge - Straßenbaubeiträge - Pfändung und Einziehung - Aufwandsersatz Abwasser - Baumschutz - Sondernutzung - Anschluss- und Benutzungszwang - Hundesteuer - Abwasserbeiträge - Abwassergebühren - Abwasserabgabe Freistaat SACHSEN GewSt GrSt Vergn.st. Mahng. Zw-geld FFw Widm/Einz. Best.ko. Vork. BaUGB Fr.verk.ab Ausgl. San. Beseit. StrG Kurta. Str.-Best.-V Kita-Beit. Str.baubeit. Pfän.+Einz. Aufw. Abw. Baumsch Sondernu. Anschl. Benutz. Hundest. Abw.beitr. Abw.geb. Abw.abg. Seite 24 von 65 \'I lrI -LT St.-rein. FFw Widm/ Einz. Jahr GewSt GrSt Vergn.st. Mahng Zw-geld 2017 42,5 28 71 32 131,42016 60,5 72,75 225,5 130 422015 2014 128 17 41 108,3 189,52013 272 78,5 2012 179 292,4 83,7 24,52011 19,3 81 128,5 "oo"'T;Tl,llïl I# FreistaatSACHSEN 2Q10 72 144 74 20 343,82009 98 2008 18,67 50 163 1 19,8 478,82007 70,08 92,3 99 149 Jahr Best. ko. Vork. BauGB Fr.verk. ab. Ausgl San. Beseit StrG Kurta Str.- Best.- V Kita- Beit. Str. baubeit. 2017 2016 35 2015 122,5 45 18 54 2014 390,09 323 2013 132 536,25 30 2012 104 558,08 107 2011 12 540,2 1122010 57 2009 98 17 43 263,62008 102,33 2007 123 Jahr Pfän.+ Einz. Aufw Abw. Baumsch Sondernu Anschl Benutz Hundest. Abw beitr Abw geb. Abw abg. 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 59 2010 2009 126 212 242,8 65 85 I 43 2008 81,5 154 137 572 132,8 68,2 28 373 93,192007 350 Seite 25 von 65 STAATSMINìSTERIUIVI DER JUSTIZ Verfahrensergebnis: uote in % 5.2.10. Landkreis Zwickau Der Landkreis hat folgende Daten übermittelt. Die Daten vor der Kreisgebietsreform 2008 (inkl. Einkreisung Stadt Zwickau) konnten allerdings nicht vollständig erhoben werden. Freistaat SACHSEN \- l!c :.tI Vork. BãuGt Fr.verk.ab. Str.bau beit. Baumsch. Sondren. Hundest.Jahr Gewst Grst St.-rein. FFw widm/E¡nz. Best.ko. 2011 2016 4 2015 1 2014 2013 I 2012 I 1 7 207r 7 2010 I 12009 2008 2001 1 1 200É 1 3 2005 2 3 7 6 I sondren. Hundest.Jahr Gewst Grst Str.-rein. FFw Widm/Einz. Best.ko. Vork. BaUGE Fr,verk.ab. Str.baube¡t. Baumsch. 20rt 2016 80 2015 1m 20L4 2013 5C 2072 5C 25 8 2017 50 201C 1m 2009 77 2008 502û7 5 2006 9 II 2005 4 30 50 25 33 Seite 26 von 65 crundste ue r æ 1614 16L4 o O%o STAATSMINISTER1UI\4 DHR JUSTIZ Freistaat SACHSEN Landkreis Zwickau Jahr 2OO5 Fälle Dauer (Tage, Summe absolut) :Dauer (Tage, durchschnittlich pro Fall) erfolgreiche Fälle Erfolgsquote 2006 Fälle Dauer (Tage, Summe absol ut) Dauer (Tage, durchschnittlich pro Fall) erfolgreiche Fälle Erfol gsq uote 2æ7 Fâlle Dauer (Tage, Summe absolut) ,Ðauer (Tage, durchschn¡ttl¡ch pro Fâll) erfolgreiche Fälle Erfolgsquote 2OOa Fälle Dauer (Tage, Summe absolut) Dâuer (Tage, durchschn¡ttl¡ch pro Fall) erfolgreiche Fälle ; Erfolgsquote 2OO9 Fälle ,Dauer (Tage, Summe absolut) Dauer (Tage, durchschn¡ttl¡ch pro Fall) rerfolgreiche Fälle 'Erfolgsquote 20to Erfolgsq uote 2011: Fälle Dauer (Tage, Summe absolut) Dauer (Tâge, durchschnittl¡ch pro Fall) :erfolgreiche Fälle Erfolgsquote 2Oa2:Fälle Dauer (Tage, Summe absolut) Dauer (Tage, durchschn¡ttl¡ch pro Fall) :erfolgreiche Fälle Erfolgsq uote 2013 Fälle Dauer(TaBe, Summe absolut) l Dauer (Tage, durchschnittlich pro Fall) erfolgrelche Fälle Erfolgsq uote Fälle Dauer (Tage, Summe absolut) I Dauer (Tage, durchschnittlich pro Fall) !erfolgre¡che Fälle Erfol gsq uote 2o1s Fålle Dauer (Tage, Summe absolut) : Dauer (Tage, durchschn¡ttl¡ch pro Fall) erfolgre¡che Fälle Erfol€sq uote Fällê Dauer (Tage, Summe absolut) Þauer (Tage, durchschn¡ttlich pro Fall) erfolgre¡che Fäl le : Erfolgsquote 2OL7 Fälle ' Dauer (Tage, Summe absolut) Dauer (Tage, durchschnittlich pro Fall) erfolgre¡che Fälle Erfol gsq uote Gewerbe- FFW-E¡nsatz Straßenbãu- sonst¡ge steuer Gebühr be¡trag Kommunalabgabe Sonst¡ge Bereiche 10 10360 1036 1 IOy" L qos 90s o oyo T 60a 604 o ov" 2 o k. A. 756 2625 438 o 6 to20 170 1, 455 4ss 1 LOOyo 5 1039 208 2 3 267 89 o o%o 1 T2 L2 o OYo 2 L63 a2 o ov" o 25v" . ratte s 'Dauer(Tage, summe absolut) 2A43 Dauer (Tage, durchschn¡ttl¡ch pro Fall) 569 :erfolgreiche Fälle O OP/6 1 t32 132 1"3 t934 133 L934 44. oo o o oo/" 343 o 343 L IOOyo o t tL32 rr32 o o o o2034 L 216 216 6 2L9a 366 OP/6 t tTyo 2 L52 76 o ovó x 46 46 o ovó o t 37 37 o oe/ø OPÁoyo oyo o STAATSMIN]sTËRlUTM DER JUSTIZ 6. Bereich: ÖffentlichesVereinsrecht Eine Statistik wird erst seit 2013 geführt. Hieraus ergibt sich Folgendes: Um die Fragen zu Vereinsverboten vor 2013 vollständig zu beantworten, müssten ca. 500 Verfahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport , Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rtrckführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 90 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 750 Stunden. Bei einer 4O-Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 18 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 7. Bereich Glücksspielrecht 7.1 Spodwetten Hier sind folgende Daten bekannt: lm Jahr 2012trat der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag mit völlig neuen Regelungen in Kraft. Frühere Daten sind nicht bekannt, so dass eine händische Auswertung der Akten stattfinden müsste. Dies aber ist nicht realisierbar, da insoweit schon keine Zuordnung der Aktenzeichen möglich ist. Deshalb kommen allein für diesen Punkt alle Akten des Landesdirektion (bzw. des früheren Regierungspräsidiums) in Betracht. Dies ist unzumutbar, da es sich um eine mindestens fünfstellige Anzahl an Akten handelt. Freistaat SACHSEN Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolqreich vollständig erfolqreich 2013 30 2l Monate 0 2 2014 0 0 0 0 2015 0 00 0 2016 0 0 0 0 Jahr Anzahl Widerspruchsvefahren Dauer teilweise effolgreich vollständig erfolgreich 0 02012 0 0 2013 14 7.5 Monate 0 0 2014 2 1,5 Monate 0 0 2015 0 0 0 0 2016 0 0 0 0 Seite 28 von 65 SÏAATS'IVIINìSTER1UM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ Für das Anfordern, die Suche, den Transport, die Auswertung und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung sind pro Akte mindesten 15 Minuten anzusetzen. Was schon bei nur 10.000 Akten eine Arbeitszeit von 3.750 Stunden nach sich ziehen würde . Bei einer 4O-Stunden-Woche wäre ein Mitarbeiter mindestens 93 Stunden nicht in der Lage andere Aufgaben wahrzunehmen. 7.2. Spielhallen 8. Bereich: Raumordnung Es ergibt sich Folgendes ln den anderen Jahren gab es keine Widerspruchsverfahren 9. Bereich: Baurecht 9.1 Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Wohngeld und Denkmalschutz Es wird keine Statistik geführt. Lediglich für den Teilbereich des Schornsteinfegerrechts liegen folgende lnformationen vor: 5 Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossenu De, Widerspruch wurde zurückgenommen. Seite 29 von 65 Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolgreich vollständig erfolqreich 2012 0 0 0 0 2013 1 6 Monate 0 0 2014 1 10 Monate 0 0 2015 1 k. A.' 2016 02 9,5 Monate 0 Jahr teilweise erfolqreich vollständig erfolqreich Anzahl Widerspruchsverfahren Dauer 2006 1 6 Monate nern nein 2007 1 k. A.' 2013 I 6 Monate nern netn Landkreis I Kreisfreie Stadt Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer in Monaten teilweise erfolgreich vollständig erfolqreich Stadt Chemnitz 97 3 26 41 Lkr Voqtland- 2,5 2 Keine17 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Um die Fragen vollständig zu beantworten, mussten jeweils ca. 12.000 Verfahrensakten in den Bereichen Wohngeldrecht und Bauordnungs-/Bauplanungsrecht händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückfuhrung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 2Q Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 8.000 Stunden. Bei einer 40- Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 200 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 9.2 Städtebauförderung Bis zum Jahr 2013 wurde keine Statistik geführt. Seitdem liegen nur folgende Daten vor: Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten die Verfahrensakten zu 830 Zwtschenabrechnungen von 43.180 Einzelmaßnahmen (2.000 Aktenmeter) händisch durchgesehen werden. Fur Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 240 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 3.320 Stunden. Bei einer 40- Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 83 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 10. Bereich: Ausländerrecht Freistaat SACHSENtI rff t.¡I kreis Lkr Erzqebirse 29 o. Anqabe 3 Keine Lkr Meißen 52 o. Anqabe keine 25 Lkr Bautzen 43 o. Angabe o. Angabe o. Angabe Lkr Görlitz 24 36 1 2 Jahr Anzahl Widers pruchsve rfa h ren Dauer teilweise erfolqreich vollständig efoloreich 2016 2 2 Monate 0 2 Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolqreich vollständig erfolgreich 2005 298 kA. k.A k. A. 2006 244 k.A kA. k. A. 30 von STAATSTVIINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSËN æ 2007 230 k.A k. A. k.A 2008 193 k. A. k. A. k.A 2009 215 k. A. k. A. k. A. 2010 209 k. A. k. A. k. A. k. A.2011 156 k. A. k. A. 2012 k. A. k. A.150 k. A. 2013 363 k. A. k. A. k. A. 2014 250 k. A. k. A. k. A. k. A.2015 637 k. A. k. A. 2016 k. A. k. A. k. A.627 Dauer und Ausgang der Widerspruchsverfahren werden statistisch nicht erfasst. Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten 3.786 Ver-fahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 20 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 1.262 Stunden. Bei einer 40- Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter ftir ca. 31,5 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. bb) Fachaufsicht durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (sMS): 1. Bereich: lnvestitionen in der Altenhilfe Eine Statistik über Widerspruchsverfahren wird nicht geführt. Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten die Verfahrensakten zu 415 Zuwendungsprojekten (1.660 Aktenbände) händisch durchgesehen werden. Fur Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 480 Minuten pro Förderakte auszugehen. Dies entspricht ca. 3.320 Stunden für alle Zuwendungsprojekte. Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 83 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahzunehmen . Seite 31 von 65 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 2. Bereich: Hospizförderung Bei der Landesdirektion Sachsen wurde jeweils ein Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Förderrichtlinie Hospiz in den Jahren 2010 und 2015 durchgeführt. Der Widerspruch aus dem Jahr 2010 (Dauer: 4 Monate) war erfolglos. Der Widerspruch aus dem Jahr 2015 (Dauer: 15 Monate) hatte zu 100 % Erfolg. cc) Fachaufsicht durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (sMUL): l.Bereich: lmmissionsschutzrecht Es ergibt sich Folgendes: 2. Bereich Abfall-, Bodenschutz- und Wasserrecht 2.1 Widerspruchsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen 2.1.1 Wasserrecht Eine Statistik über Widerspruchsverfahren wird nicht geführt. Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten mindestens ca. 1.900 Verfahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 60 Minuten Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer in Monaten teilweise erfolgreich vollständig erfolgreich 2005 175 20 16 29 2006 165 3 10 13 2007 180 12 7 10 2008 635 16 8 6 2009 532 6 7 7 2010 124 5 15 3 2011 97 11 17 I 2012 73 7 7 5 2013 10 3153 7 2014 208 7 10 7 2015 73 5 7 5 2016 75 5 7 2 Seite 32 von 65 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ pro Akte auszugehen. Dies entspricht mindestens ca. 1.900 Stunden. Bei einer 40- Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für mindestens ca. 47,5 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 2.1.2 Abfallrecht Für die Jahre 2005 bis 2007 wurden die Daten statistisch nicht erfasst. Für die Jahre 2008 bis 2016 verfügt die Landesdirektion Sachsen überfolgende Zahlen 2. 1 .3 Bodenschutzrecht Eine Statistik uber Widerspruchsverfahren wird nicht geführt. Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten mindestens ca. 1.100 Verfahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 60 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht mindestens ca. 1.100 Stunden. Bei einer 40- Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter fur mindestens ca. 27,5 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 2.2 Landkreise und Kreisfreie Städte Eine Statistik über Widerspruchsverfahren wird nicht geführt. lnformationen können teilweise auch anhand von Akten nicht vollständig ermittelt werden . Der Berichtszeitraum reicht zurück bis zum Jahr 2005. Die Aktenaufbewahrungs- Freistaat SACHSEN Jahr Anzahl Widerspruchsverfa hren Dauer in Monaten teilweise erfolqreich vollständig erfolgreich 02008 7 13 3 2009 3 0 04 2010 4 I 0 0 2011 2 3 1 0 12012 4 11 0 1 22013 4 10 2014 o 2 1 0 2015 5 6 0 2 12016 11 I 0 Seite 33 von 65 STA AT5TVl ì N I sTERl U I\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ frist beträgt i. d. R. lediglich 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt in den allermeisten Fällen - auch bei abgeschlossenen Widerspruchsverfahren - deren Vernichtung. D. h., dass auf Widerspruchsverfahren, die zwischen Januar 2005 und Mai 2007 möglichenrueise abgeschlossen wurden, kein Zugriff mehr möglich ist. Für den Berichtszeitraum von Januar 2005 bis Mai 2007 ist damit aus tatsächlichen Gründen keine Zuarbeit zu den Fragen 2 und 3 der o. g. Kleinen Anfrage möglich. Die Landkreise Bautzen, Mittelsachsen, Meißen, Nordsachsen und Vogtlandkreis teilten aufgrund ihrer jeweiligen Statistik Folgendes mit: Auf dieser Grundlage wird die Zahl der Widerspruchsverfahren pro Landkreis oder Kreisfreier Stadt und Jahr auf 39 geschätzt. Dies ergibt fur den Zeitraum 2005 - 2016 auf alle Landkreise und Kreisfreien Städte hochgerechnet, etwa 6.129 Widerspruchsverfahren bzw. 471 pro Jahr. Abzüglich der in diesem Bereich bereits ausgewerteten 1.770 Akten müssten zur vollständigen Beantwortung der Frage weitere ca. 4.400 Akten händisch ausgewertet werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 30 min pro Akte auszugehen. Dies entspricht ca. 2.200 Stunden. Bei einer 4O-Stunde-Arbeitswoche wäre in jedem Landkreis oder in jeder Kreisfreien Stadt, deren Daten in obigen Tabellen noch nicht enthalten sind, ein Bediensteter für etwa 8 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer in Monaten teilweise erfolqreich vollständig erfoloreich 2008 631 3 2 5 2009 49 6 0 4 2010 147 I 1 7 2011 68 5 4 7 2012 111 5 1 5 2013 178 6 10 I 2014 139 6 2 8 2015 106 6 I 13 2016 339 4 7 26 Seite 34 von 65 STAATSMINìSTER1UM DNR JUSTIZ 3. Bereich: Naturschutzrecht Eine Statistik über Widerspruchsverfahren wird nicht geführt. Soweit lnformationen vorliegen , ergibt sich Folgendes: Freistaat SACHSEN l-,- r,rn -!tr Untere Naturschutzbehörde Jahr Anzahl Widerspruchsvedahren Dauer lMonate) ilweise reich rollständig arfolqreich Bautzen k.A 2010 1 4 Ibirgskreis 2013 1 I I Görlitz 2016 1 1,5 0 0 Leipzig-Land k.A. 200Í 1 I 200€ 0 0 2007 1 6 2008 0 0 2009 2,62 2010 1 10 2011 0 0 2012 1 5 2013 1 2 2014 3 1,6 7_O1t 2 7,5 Meißen 201e 1 I 2008 1 8.4 2009 1 4,9 201C 3 3,5 2011 4 5,1 1 2012 1 2,5 2013 3 5,4 1 2014 1 6,4 2015 5 5,9 1 2 Mittelsachsen 2016 6 2,9 2 2 Nordsachsen k.A. Sächsische Schweiz- Csterzgebirge k.A. Vootlandkreis 201ê 1 1,5 7-wickau k.A Stadt Chemnitz k.A Stadt Dresden k.A. Stadt Leipziq k.A. Landesdirektion Sachsen, obere Naturschutzbehörde k.A. Seite 35 von 65 STAATS'MìNISTER'IUIM DER JUSTIZ Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten die durchschnittlich 18 Verfahrensakten pro Landkreis, d.h. etwa 250 Akten, händisch durchgesehen werden. Für Anfordern , Suchen, Transporl, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 20 Minuten pro Akte auszugehen . Dies entspricht ca. 80 Stunden. Bei einer 4O-Stunden-Arbeitswoche wäre in jedem Landkreis oder in jeder Kreisfreien Stadt, deren Daten in obigen Tabellen noch nicht vollständig enthalten sind, ein Bediensteter für ca. 2 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. dd) Fachaufsicht durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (sMWA): l.Bereich: ArbeitsschutzT Eine Statistik über Widerspruchsverfahren wird erst seit 2010 geführt. Soweit lnformationen vorliegen, ergibt sich Folgendes: Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten für die Jahre 2005 bis 2009 nicht weniger als 15.204 Verfahrensakten händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und t Einrchließlich Strahlenschutz, soweit die Landesdirektion Sachsen zuständig istI Nicht hinzugerechnet wurde 1 Widerspruch, der erst nach 31 Monaten verbeschieden werden konnte, weil das Venvaltungsverfahren wegen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens zunächst ruhend gestellt wurde. " Nicht hinzugerechnet wurde 1 Widerspruch, der erst nach 20 Monaten verbeschieden werden konnte, weil das Venrvaltungsverfahren wegen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens zunächst ruhend oestellt wurde.ro Nicht hinzugerechnet wurde 1 Widerspruch, der noch nicht verbeschieden werden konnte, weil 9.as Verwaltungsverfahren bis heute ruht. " Nicht hinzugerechnet wurde 1 Widerspruch, der noch nicht verbeschieden werden konnte, weil das Widerspruchsverfahren bis heute ruht. Seite 36 von 65 Freistaat SACHSEN \''I r rr- I!I Jahr Anzahl Widerspruchsverfahren Dauer teilweise erfoloreich vollständig erfolqreich 2010 12 6,8 Monate 0 0 2011 17 5,3 Monate 0 0 2012 260 4,5 Monate 0 0 2013 2go 3,0 Monate I I 2014 36''' 4,2 Monate 1 4 2015 31 3,1 Monate 1 2 2016 36t' 3,4 Monate 0 3 STAATSMINISTERIUÏ\4 DER JUSTIZ Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitauñruand von nicht unter 20 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht 5.100 Stunden. Bei einer 4O-Stunden Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 128 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 2. Bereich Fachplanungsrecht (Luftverkehrsgesetz und Fernstraßengesetz einschließlich damit verbundener Kostenentscheidungen) Es ist rechtlich umstritten, ob gegen Entscheidungen, die dem Planfeststellungs- oder - genehmigungsverfahren nachgelagert sind, überhaupt das Vorverfahren eröffnet ist. ln einigen Fällen hat die Landesdirektion Sachsen auf entsprechenden Antrag Widerspruchsverfah ren durchgef ü hrt: 3. Bereich: Meisterprüfungsrecht Angaben über die Dauer und den Erfolg von Widerspruchsverfahren werden nicht statistisch erfasst. Für die Dienstorte Chemnitz und Leipzig können die Vedahren wie folgt geschätzt werden: 12 Nicht hinzugerechnet wurde 1 Widerspruch, der noch nicht verbeschieden werden konnte, weil das Widerspruchsverfahren auf Wunsch des Widerspruchsführers seit 2014 ruht. Seite 37 von 65 Freistaat SACHSËN \ä t!I nir Jahr Anzahl Widerspruchsverfa h ren Dauer teilweise er-folqreich vollständig erfolqreich 2005 0 2006 0 2007 0 2008 1 2 Monate 0 1 2009 0 2010 3tt 0 39 Monate 2011 0 2012 0 2013 0 2014 1 14 Monate 0 2015 I 2 Monate 0 1 2016 0 Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolgreich vollständig erfolqreich 2012 5 2,8 Monate 2 2013 3 2,6 Monate 2014 3 1,3 Monate 2015 b 5,1 Monate 3 1 STAATSMINISTERlUM DËR JUSTIZ Freìstaat SACHSËN æ 2016 3 10 Monate Gesamtzahl 20 4,3 Monate 3 3 Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten Akten von etwa 60 Verfahren händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 30 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht ca. 30 Stunden. Bei einer 40- Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 1 Woche nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 4. Bereich: Gewerberecht Angaben über den Erfolg von Widerspruchsvedahren werden nicht statistisch erfasst Soweit lnformationen vorliegen, ergibt sich Folgendes: Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten Akten von schätzungsweise 4.500 Verfahren händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht , Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 15 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht ca. 1.125 Stunden. Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 28 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. 5. Bereich: Berufsbildungsgesetz Eine Statistik über Widerspruchsverfahren wird nicht geführt. Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten Akten von 6.000 Verfahren händisch durchgesehen werden. Seite 38 von 65 Landkreis I Kreisfreie Stadt Anzahl Widerspruchsverfahren Dauer in Monaten teilweise erfolqreich vollständig erfolqreich Stadt Chemnitz 158 10 0 1 Lkr kreis Vogtland- 21 12 0 0 Lkr Erzsebirse 2 1,5 0 0 Lkr Meißen 75 2,5 0 I Lkr Bautzen 16 4 0 2 Lkr Görlitz 15 6 o. Anoabe o. Anqabe STAATSMINISTERIUfuI DËR JUSTIZ Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - híer von einem Zeitaufwand von nicht unter 5 Minuten pro Akte auszugehen. Dies entspricht ca. 500 Stunden. Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche wäre ein Bediensteter für ca. 12 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen . Für die Jahre 2005 und 2006 können keine Angaben gemacht werden, da die Aufbewahrungsfrist für die Akten (10 Jahre) abgelaufen ist. 6. Bereich: Personenbeförderungsgesetz und Güterkraftverkehrsgesetz Das seit 2Q12 zuständige Referat der Landesdirektion Sachsen vedügt über Statistiken , die lediglich bis ins Jahr 2011 zurück datieren: 6. 1 Personenbeförderungsgesetz 6. 2 Güterkraftverkehrsgesetz 1u Ein Verfahren war nicht erfolgreich, eines ist noch offen. Daher lässt sich keine durchschnittliche Dauer errechnen und keine abschließende Aussage zum Erfolg insgesamt treffen. ra Ein Widerspruch wurde zurückgenommen, ein Verfahren ist noch offen. Daher lässt sich keine durchschnittliche Dauer errechnen und keine abschließende Aussage zum Erfolg insgesamt treffen. tu Ein Ve.fahren war nicht erfolgreich, eines ist noch offen. Daher lässt sich keine durchschnittliche Dauer errechnen und keine abschließende Aussage zum Erfolg insgesamt treffen. 1u Das Verfahren ist noch offen. Daher lässt sich keine durchschnittliche Dauer errechnen und keine abschließende Aussage zum Erfolg insgesamt treffen. Seite 39 von 65 Freistaat SACHSEN \''r -...:t -.rr Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfoloreich vollständig erfolqreich 2011 2 19 Monate 1 1 02012 2 I Monate 0 2013 1 310 I Monate 2014 2 k. A.'o k. A. k. A. 2015 2 k. A.'* k. A. k. A. 2016 3 k. A." k. A. k. A. Jahr Anzahl Widerspruchsverfahren Dauer teilweise erfolgreich vollständig erfolgreich 02011 1 17 Monate 0 2012 0 01 12 Monate 2013 0 2014 1 k. A.'o k. A. k. A. 2015 1 k. A.tt k. A. k. A. STAATSMINISTER¡UfuI DËR JUSTIZ Freistaat SACHSENffiw 2016 0 lm Hinblick auf die Aktenaufbewahrungsfrist von in der Regel 10 Jahren, können Verfahren , die vor 2QQ7 abgeschlossen wurden, nicht mehr rekonstruiert werden. b) Für den Bereich Landesdirektion Stiftungsrecht wird von einer Beantwortung für den Erfassungszeitraum bis 2008 abgesehen, weil hinsichtlich der Widerspruchsverfahren im Bereich des Stiftungsrechts der Landesdirektion keine Erkenntnisse, insbesondere keine statistischen Erhebungen vorliegen. Eine einfache Auswertung von Daten, die in elektronischer Form vorliegen, konnte nur fur die Jahre 2009 bis 2017 ertoþen. Zwischen 2009 bis 2017 wurden zwei Widerspruchsverfahren durchgeführt. lm Erfassungszeitraum 2009 bis 2017 wurde in den Jahren 2016 und 2017 jeweils ein Widerspruchsverfahren bearbeitet. Die Verfahrensdauer (Erhebung des Widerspruches bis zur Verbescheidung des Widerspruches) betrug 3 und 4 Monate. Darüber hinaus sind die zur Beantwortung notwendigen Erkenntnisse für die Jahre 2005 bis 2008 nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar. Zum 31. Dezember 2009 gab es im Freistaat Sachsen ca. 370 Stiftungen bürgerlichen Rechts unter Aufsicht der Landesdirektion. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist dabei von einem durchschnittlichen Arbeitsauñruand von mindestens 20 Minuten pro Akte auszugehen. Es entsteht somit ein Zeitaufwand von ca. 123 Arbeitsstunden. Bei Zugrundelegung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden wäre mindestens ein Bediensteter ca. 3 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen C) Landesamt fur Verfassungsschutz: Für das Landesamt für Verfassungsschutz wird mitgeteilt Bereich: Recht des öffentlichen Dienstes tt D". Verfahren ist noch offen. Daher lässt sich keine durchschnittliche Dauer errechnen und keine abschließende Aussage zum Erfolg insgesamt treffen. Seite 40 von 65 Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise edolqreich vollständig erfolqreich 2011 1 11 Monate 1 STAATSMìNISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ Bereich: lnnere Sicherheit/Datenschutz D) Sächsisches Staatsarchiv: Bereich: Archivangelegenheiten Die abgefragten Daten über Widerspruchsverfahren werden statistisch nicht erfasst. Um die Fragen vollständig zu beantworten, müssten alle Vefahrensakten des Staatsarchivs händisch durchgesehen werden. Für Anfordern, Suchen, Transport, Durchsicht, Ergebnisdokumentation im Sinne der Fragestellung und Rückführung der Akten ist - angesichts von Umfang und Aufbau der betroffenen Akten - hier von einem Zeitaufwand von nicht unter 20 Minuten pro Akte auszugehen. Bei einer 4O-Stunden- Arbeitswoche wird ein Bediensteter mindestens 1 Woche nicht in der Lage sein, andere Aufgaben wahrzunehmen. E) Statistisches Landesamt Für das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen wird mitgeteilt: Bereich: Recht des öffentlichen Dienstes Jahr Anzahl Widerspruchsvedahren Dauer teilweise erfolgreich vollständig erfolgreich 2010 1 21 Monate 1 2015 2 5 Monate 2016 4 4 Monate 1 Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise edolqreich vollständig erfolgreich 2005 7 16 Wochen 0 4 2016 à 8,5 Wochen 0 1 Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolgreich vollständig erfolgreich 2005 bis 2015 0 0 0 0 2016 1 3 Monate 0 0 Seite 4l von 65 STAATSMìNISTERIUh4 DËR JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ Bereich: Verfahren der Fachstatistiken Vorstehende Darstellung ist - mit Ausnahme der Werte des Zensus 2011 - eine Ausschnittsbetrachtung und entspricht dem Stand, der aus dem elektronischen System zur Erhebungsunterstützung (Erhebungsmanagement-Unterstutzungssystem IEMSY]) ausgelesen wurde. Die Verfahrensdauern werden statistisch nicht erfasst, insoweit ist daher infolge der Vielzahl der Verfahren keine verlässliche Aussage möglich. Gleiches gilt für die Frage des teilweisen Erfolges. Differenzierbar efasst werden lediglich vollständig er.folgreiche Widerspruchsvedahren über die ermittelbare Zahl der Abhilfeentscheidungen . Zudem beinhaltet die vorstehende Übersicht nicht jene Fälle, die einer in EMSY bereits archivierten Erhebung zugeordnet sind. Von einer Beantwortung im Übrigen wird abgesehen. Zur Fragestellung liegen mangels entsprechender statistischer Erfassung keine zuverlässigen Erkenntnisse vor. Allein für das Jahr 2016 sind im Statistischen Landesamt 2.010 Rechtsvorgänge vorhanden. Da hierbei keine Differenzierung danach erfolgt, ob Widerspruchsverfahren überhaupt und bejahendenfalls mit welchem Ergebnis durchgefuhrt werden, müssten sämtliche Vorgänge manuell von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern i.S.d. Fragestellungen analysiert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach den maßgeblichen Vorschriften der VwV Aktenführung jedenfalls für die Jahre 2005 und 2006 keine Akten mehr vorhanden sind und daher insoweit eine manuelle Durchsicht ausscheidet. Zur im Übrigen vollständigen Beantwortung der Frage müssten sämtliche beim Statistischen Landesamt gefühften Akten dahingehend ausgewertet werden, ob im Einzelfall Widerspruchsverfahren durchgeführt wurden und - sofern dies der Fall war - wie lange diese dauerten und mit welchem Ergebnis sie abgeschlossen wurden. Diese Untersuchung wird durch 'u Die Werte für 2011 beinhalten die Zensus-Erhebung, die lediglich im Jahre 2011 durchgeführt wurde. Aus diesem Grund weichen die Fallzahlen erheblich nach oben ab. Nicht mehr (elektronisch ) recherchierbar ist, in welchem konkreten Zeitraum die Widerspruchsverfahren durchgeführt wurden. Seite 42 von 65 vollständig erfolqreich Jahr Anzahl Widerspruchsverfah ren Dauer teilweise erfolgreich 1932011'o 450 2012 53 I 2013 112 3 72014 94 22015 50 2016 77 5 STAATSTMìNISTERIUÏM DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ den Umstand erschwert, dass eine zentrale Ablage nicht besteht und elektronische Systeme nur teilweise zut Anwendung kommen. Für das Anfordern, das Suchen, den Transporl, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist dabei von einem durchschnittlichen Arbeitsauñruand von mindestens 10 Minuten pro Akte auszugehen. Setzt man lediglich 10 Minuten pto zu überprüfender Akte an, wäre ein Sachbearbeiter bei einer 40-Stunden-Woche 84 Wochen mit der Auswertung beschäftigt . Die entsprechende Arbeitsleistung stünde für die Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener Kernaufgaben nicht mehr zur Verfügung. F) Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen Es wird mitgeteilt: Bereich: Zuständigkeit des Staatsbetriebs Hierzu wird angemerkt: Die im GeoSN vorliegende Statistik über Kostenwidersprüche, technische Widersprüche und sonstige Widersprüche trifft keine Differenzierung hinsichtlich des Grundes für den Verfahrensabschluss. Lediglich die Abhilfe durch die Ausgangsbehörde wird gesondert erfasst. 1e Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (vor dem 1. August 2008 Landesvermessungsamt ) Seite 43 von 65 Jahr Anzahl Eingänge im LV/GeoSN l9 Entscheidung im GeoSN (Einstellung, Zurückweisung, Stattgabe, teilweise Stattqabe) Abhilfe durch Ausgangs - behörde Umstellung auf formlosen Rechtsbehelf Abschluss Verfahren 2005 189 159 48 2 209 2006 212 165 55 4 234 2007 299 124 31 0 155 2008 225 309 35 1 345 2009 188 135 41 2 178 2010 129 137 33 2 172 2011 128 112 14127 2 2012 141 101 45 0 156 2013 105 88 23 1 112 2014 63 73 16 1 90 892015 104 66 23 0 2016 74 55 12 0 67 gesamt 1.857 1.524 389 15 1.938 STAATSMINISTER'IUI\4 DER JUSTIZ Von einer Beantwortung wird im Übrigen abgesehen. lm fraglichen Zeitraum wurden 1.938 Widerspruchsverfahren abgeschlossen. Unter der Annahme, dass für das Auffinden der Akte in der Registratur, den Transport, die Errechnung der Dauer des Vedahrens , die Ermittlung des Tenors sowie die Aufnahme der Daten in eine Statistik in Summe eine Stunde veranschlagt pro Akte wird, ergibt sich ein zeitlicher Aufwand von 1.938 Stunden. Dies entspricht ca. 242 Arbeitstagen, an denen ein Bediensteter keine anderen Aufgaben wahrnehmen kann. G) Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Die für die Beantwortung notwendigen Daten liegen nicht vor. Eine Statistik über Widerspruchsverfahren wird nicht geführt. Eine Beantwortung wäre nur durch eine nachträgliche Erhebung der abgefragten Daten möglich. Für solch eine Erhebung müsste die Einsichtnahme in ca. 3.000 Akten der derzeitigen und ehemaligen Studenten sowie deren Auswertung erfolgen. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist dabei von einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von mindestens 10 Minuten pro Akte auszugehen. Es entsteht somit ein Zeitaufwand von ca. 30.000 Minuten, dies entspricht ca. 500 Arbeitsstunden . Bei Zugrundelegung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden wären mindestens ein Bediensteter ca. 13 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. H) Sächsische Aufbaubank (SAB) Die SAB fühd keine Statistiken über Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln im Geschäftsbereich des SMl, die eine maschinelle Auswertung zur Beantwortung der Fragen zuließen. Zur Beantwortung der Fragen müsste eine manuelle Auswertung und Nachbereitung der Einzelfälle erfolgen. Da es sich im Betrachtungszeitraum seit 2005 um mehrere tausend Verfahren handelt, kann dieser Aufwand nicht erbracht werden. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist dabei von einem durchschnittlichen Ar- Freistaat SACHSEN r;r LrI nrI Seite 44 von 65 STAATSMINISTERIUM DNR JUSTIZ beitsaufwand von mindestens 15 Minuten pro Akte auszugehen. Es entsteht somit je 1.000 Akten ein Zeitaufiryand von ca. 250 Arbeitsstunden. Bei Zugrundelegung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden wären mindestens ein Bediensteter mehr als 6 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Da es sich um mehrere tausend Akten handelt, würde die tatsächliche Bearbeitungszeit erheblich höher liegen. 7. Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA): A) Bereich Reisekostenrecht Bereich: Recht des öffentlichen Dienstes (Reisekosten) ln den anderen Jahren gab es keine Widerspruchsvedahren B) Bereich Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht allg., einschließlich Konkurrentenstreitig keiten) : Freistaat SACHSEN rr I !¡I nrI Jahr Anzahl Widerspruchsverfahren Dauer teilweise erfoloreich vollständig edolqreich 2009 1 1 ïaq 1 2012 1 1 Tas 1 Jahr Anzahl Widerspruchsverfahren Dauer teilweise erfolgreich vollständig erfolgreich 2005 0 entfällt entfällt entfällt 2006 0 entfällt entfällt entfällt 2007 0 entfällt entfällt entfällt 2008 2 4 Monate 0 0 2009 entfällt0 entfällt entfällt 2010 0 entfällt entfällt entfällt 2011 4 3 Wochen 0 3 2012 5 6 Monate 0 1 2013 1 1 Jahr 0 1 2014 2 2 Monate 0 1 2015 1 1 Jahr 0 0 2016 02 3 Monate 0 2017 bisheriqer Stand: 0 entfällt entfällt entfällt 45 von STAATSMINìSTËRIUIVI DTR JUSTIZ C) Bereich Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ): D) Die Angaben zu den Bereichen Arbeitsschutz, Fachplanungsrecht, Meisterprüfungsrecht , Gewerberecht, Berufsbildungsgesetz sowie Personenbeförderungs- und Güterkraftverkehrsgesetz sind in den Ausführungen zur Landesdirektion Sachsen enthalten. E) Bereich Subventionsrecht Die SAB führt über die Dauer und den Erfolg von Widerspruchsverfahren keine Statistiken , die eine maschinelle Auswertung zur Beantwortung der Frage zuließen. Weil eine statistische Auswertung nicht möglich ist, wären die einzelnen Förderakten durchzusehen . Dies würde folgenden Aufwand verursachen: Freistaat SACHSEN l,r I ç¡I nrtr Jahr Anzahl Widerspruchsverfahren Dauer in Wochen teilweise erfolqreich vollständig erfolqreich 2005 keine Aussage, Unterlagen bereits vernichtet 2006 43 4,3 0 3 2007 42 7,3 0 6 2008 452 7,4 1 2009 48 8,8 1 5 2010 55 4,8 0 6 2011 42 10,3 2 3 2012 0 234 6,3 2013 73 18,4 0 5 2014 48 33 0 7 2015 52 43,8 0 12 2016 0 239 34,7 2017 bisheriqer Stand: 28 9,8 0 1 Bereich des Widerspruchsver - fahrens Anzahl der Widerspruchsverfahren insgesamt für den Zeitraum von 2005 bis heute geschätzter Personalaufwand in Personentagen für den Zeitraum von 2005 bis heute Subventionsverfahren SAB ca. 15.000 (Anmerkung: Rund 12.130 Verfahren mit Widerspruchseinlegung ab 2005 sind im Bearbeitungssystem,,ProSAB" erfasst . Zu diesen Verfahren kommt ca. 10 MinutenÄ/erfahren, gesamt ca. 150.000 Minuten (Anmerkung: Soweit Verfahren erfasst sind, ermöglichen die zu den Verfahren erfassten Daten nicht die voll- Seite 46 von 65 STAATSMINISTERIUT\4 DËR JUSTIZ F) Bereich Bergbau: Die für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 notwendigen Daten sind der Bergvenrualtung (Sächsisches Oberbergamt) nicht bekannt. Es wird hierüber keine Statistik geführt . Die Daten liegen daher nicht in einer aufbereiteten und abrufbaren Form beim Sächsischen Oberbergamt vor. Die zur Beantwortung erforderlichen Daten müssten zunächst aus den vorliegenden Akten ermittelt werden. Schätzungsweise sind für den angefragten Zeitraum mindestens 700 Vorgänge relevant. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist dabei von einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von mindestens 15 Minuten pro Akte auszugehen . Es entsteht somit ein Zeitaufwand von ca. 175 Arbeitsstunden. Bei Zugrundelegung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden wäre mindestens ein Bediensteter mehr als 4 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. G) Bereich Straßenrecht Zum Straßenrecht vor 2012 und zu den anderen Rechtsgebieten (insb. Straßenverkehrsrecht ) werden keine Statistiken geführt. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten die betroffenen Akten händisch ausgewertet werden. Nachfolgende Tabelle stellt den erforderlichen zeitlichen Aufwand für das Anfordern, das Suchen, der Freistaat SACHSEN eine unbekannte vierstellige Zahl von nicht in PToSAB erfassten Verfahren hinzu; hiervon ist eine Teilmenge (rund 1.700 Verfahren) bekannt , weil elektronisch erfasst. ständige Beantwortung der Kleinen Anfrage. Eine manuelle Auswertung ist erforderlich.); entspricht ca. 312,5 Personentagen Jahr Anzahl Widerspruchsverfahren Dauer (Mittelwert) in Taqen teilweise erfolgreich vollständig erfolgreich 62012 31 237 7 I 162013 60 170 2014 50 213 1 3 2015 29 116 2 I 2016 26, abqeschloss. 9 300 0 0 02017 6, abqeschloss. 1 50 1 Seite 47 von 65 STAATSMINì5TER]UIVI DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ Transport, die Durchsicht der Akten und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung dar: Bereich des Widerspruchsverfah - rens Anzahl der Widerspruchsverfahren insgesamt für den Zeitraum von 2005 bis heute geschätzter Personalaufwand in Personentagen für den Zeitraum von 2005 bis heute Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO) und Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) a) Widersprüche zu Venrualtungsakten der Zulassungsbehörden bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten: imjährlichen Durchschnitt etwa 400 - 450 Verfahren b) Widersprüche zu eigenen Verwaltungsakten des LASuV (von 2005 bis 2008 der Regierungspräsidien , von 2008 bis 2012 der Landesdirektionen): im jährlichen Durchschnitt etwa 5 Vefahren Widerspruchsverfahren aus den Jahren 2005 und 2006 dürften bereits ausgesondert sein. Für die Beantwortung von 2007 bis heute müssten etwa 4.500 Akten einzeln gesichtet werden. Geschätzter Personalaufwand etwa 15 Fälle / Stunde zuzüglich erheblicher Aufwand der Registraturkräfte . Gesamt etwa 300 Stunden + Aufwand Reg istraturkräfte Es gilt das zu STVZO und FZV Gesagte Geschätzter Aufwand für die Sichtung von etwa 4.800 Verfahren : gesamt etwa 320 Stunden + erheblicher Aufwand der Registraturkräfte Fahrerlaubnisrecht a) Widersprüche zu Verwaltungsakten der Fahrerlaubnisbehörden bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten: imjährlichen Durchschnitt etwa 450 Verfahren b) Widersprüche zu eigenen Venvaltungsakten des LASuV (von 2005 bis 2008 der Regierungspräsidien , von 2008 bis 2012 der Landesdirektionen): im jährlichen Durchschnitt etwa 30 Vefahren Straßenverkehrs- Ordnung (SIVO) a) Widersprüche zu Venrualtungsakten der Verkehrsbehörden bei den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten: im jährlichen Durchschnitt von 2005 bis 2011 etwa 550 Verfahren in ganz Sachsen - unterschiedlichste inhaltliche Bereiche und Fälle. Jährlicher Durchschnitt ab 2012 etwa 130 Fälle (wegen Anderungen im Verfahren praktisch keine Widersprüche mehr wegen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte) b) Widersprüche zu eigenen Venrualtungsakten des LASuV (von 2005 bis 2008 der Regies idien von 2008 bis Es gilt das zu STVZO und FZV Gesagte Geschätzter Aufwand für die Sichtung von etwa 3.400 Verfahren : gesamt etwa 225 Stunden + erheblicher Aufwand der Registraturkräfte Seite 48 von 65 5TAATSMINISTERlUfuI DER JUSTIZ 8. Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL): A) Widerspruchsverfahren Landesdirektion Auch soweit der Geschäftsbereich des SMUL betroffen ist, wird auf die Ausführungen zur Landesdirektion venruiesen. B) Widerspruchsverfahren beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfuLG): Das LfULG ist fachlich in den Bereichen Landwirtschaftsförderung, Berufsausbildung, Saatgutanerkennung, Strahlenschutz, Pflanzenschutz, Ökologischer Landbau, Fischereischeinerteilung , Weinrecht sowie Kostenentscheidungen und Reisekostenrecht betroffen . Widerspruchsverfahren werden erst seit 2010 statistisch edasst, jedoch nicht hinsichtlich ihrer Dauer. Es kann daher nur Folgendes mitgeteilt werden: Freistaat SACHSEN ! lrr arI :ÈI 2012 der Landesdirektionen) sowie beim Autobahnamt Sachsen: im jährlichen Durchschnitt etwa 10 Verfahren Sonst. Verkehrsrecht , einschl. Fahrlehrerrecht, Kraftfahrsachverständigengesetz , Berufskraftfahrerqualifikationsge - setz, Straßenverkehrsgesetz , Gefahrgutrecht Geschätzt etwa 80 Fälle/Jahr Für die Beantwortung von 2007 bis heute müssten etwa 800 Akten einzeln gesichtet werden. Geschätzter Personalaufwand etwa 15 Fälle / Stunde zuzüglich erheblicher Aufwand der Registraturkräfte wegen der unterschiedlichen Fällel Az Geschätzter Aufwand gesamt etwa 60 Stunden + erheblicher Aufwand der Reg istraturkräft e Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren Anzahl der edolgreichen Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren fin Monatenl 2005 2006 2007 2008 Seite 49 von 65 STAATSMìNISTERiUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ 2009 2Q10 277 2011 717 2012 384 2013 72Q 2014 335 2015 514 2016 1.261 Um die Frage vollständig zu beantworten, müssten die Akten händisch ausgewertet werden. Allein für die statistisch erfassten Widerspruchsverfahren im Zeitraum 2010 bis 2016 betrifft dies 4.485 Verfahren. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Durchsicht und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung beträgt der Aufwand pro Akte nicht unter 15 Minuten. Es würden mithin über 1.100 Arbeitsstunden zur Ermittlung der abgefragten lnformationen anfallen. Bei einer 40-Stunden- Woche wäre ein Bediensteter mithin uber 27 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Soweit darüber hinaus die statistisch nichVnoch nicht erfassten Widersprüche für den Zeitraum 2005 - 2009 und 2017 einbezogen wúrden, würden sich diese vorgenannten Arbeitsstunden und damit der Venrualtungsaufwand noch deutlich erhöhen. Es ist mit einem geschätzten Durchschnittswert von 500 Widersprüchen im Jahr zu rechnen. C) Widerspruchsverfahren hinsichtlich Entscheidungen wegen Erstaufforstung nach $ 10 Absatz2 des Waldgesetzes fur den Freistaat Sachsen (SächsWaldG): Es ergibt sich Folgendes Soweit für den Zeitraum vor 2008 keine Daten angegeben werden, liegt dies daran, dass die Kreise in diesem Zeitraum noch nicht zuständig waren und daher Daten ganz überuriegend nicht vorliegen. Landkreis Bautzen Jahr Anzahl der Widerspruchsvedahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren lin Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 2006 2007 1 22 0 Seite 50 von 65 STAATSMINIST'ËRIUÏ\4 DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ 2008 0 0 0 2009 2 5 0 2010 1 I 0 2011 0 0 0 2012 1 12 0 2013 1 I 0 2014 1 6 0 2015 4 15 1 2016 3 4 1 Landkreis Erzgebirgskreis Landkreis Görlitz: Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren lin Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 2006 2007 2008 0 0 0 2009 0 0 0 2010 1 4 1 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 00 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren lin Monaten] Anzahl der edolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 2006 2007 2008 0 0 0 2009 00 0 2010 0 0 0 2011 3 1 3 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 4 0 4 2015 0 0 0 2016 1 0 I Seite 51 von 65 STAATSMìNISTERIUM DNR JUSTIZ Freistaat SACHSENlæ Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen: Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren [in Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 2006 2007 2008 0 0 0 2009 1 18 1 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 01 2 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren [in Monatenl Anzahl der edolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 2006 2007 2008 1 I 1 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren lin Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 2006 2007 2008 0 0 0 2009 0 00 2010 1 3 Rücknahme des Widerspruchs 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 Seite 52 von 65 STAATSMINISTERlUIVl DËR JUSTIZ Freistaat SACHSENlæ 2014 1 3 1 2015 0 0 0 2016 0 0 0 Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landkreis Vogtlandkreis Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren lin Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 2006 2007 2008 0 0 0 2009 I I 1 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 1 6 0 Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren [in Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 2006 2007 2008 0 0 0 2009 2 14 0 2010 1 1 0 2011 1 12 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 4 12 0 2015 2 12 0 2016 5 5 0 Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren lin Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 2006 2007 2008 0 0 0 Seite 53 von 65 STAATSTVIìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 1 3 1 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 1 3 0 2015 7 2,8 2 {2xTeil-Abhilfe) 2016 3 2,66 0 Landkreis Zwickau D) Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG): Das SMUL führt keine Statistiken über die Widerspruchsverfahren in den Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach dem FlurbG und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sowie in den Förderverfahren zur Ländlichen Entwicklung. Die Beantwortung der Kleinen Aufrage würde die Auswertung von über 100.000 in Betracht kommenden Einzelvorgängen in den Verfahren der Ländlichen Neuordnung sowie von mindestens 15.000 einzelnen Förderverfahren zur Ländlichen Entwicklung erfordern. Für das Anfordern , das Suchen, den Transport der Akten sowie die Durchsicht und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung beträgt der Aufwand pro Akte nicht unter 15 Minuten. Es würden mithin über 28.750 Arbeitsstunden zur Ermittlung der abgefragten lnformationen anfallen. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Bediensteter mithin über 718 Wochen nicht in der Lage andere Aufgaben wahrzunehmen. Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren [in Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 1 63 0 2006 0 0 0 2007 0 0 0 2008 0 0 0 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 Seite 54 von 65 "oo"*T¡T.l,TlllT I 5 FreistaatSACHSEN E) Forst und Jagd Es ergibt sich Folgendes: Bereich Forstliche Vedahren und Forstliche Förderung Bereich Jagdliche Verfahren Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren lin Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 02005 7 1,7 2006 7 3,4 0 2007 5 2,4 3 2008 21 2,8 5 2009 528 5,3 2010 14 8,7 11 2011 10 9,2 6 2012 13 5,6 4 2013 3.5 3I 2014 17 5,9 3 2015 6 3,4 2 2016 17 1,5 5 Jahr Anzahl der Widerspruchsverfahren durchschnittliche Dauer der Widerspruchsveffahren fin Monatenl Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren 2005 0 0 0 2006 1 2 0 02007 0 0 2008 1 2 0 2009 2 2,6 0 2010 3 18,2 I 2011 3 2 0 2012 0 0 0 2013 3 6,3 0 2014 4 20 0 2015 2 3,6 0 02016 5 7,1 Seite 55 von 65 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ 9. Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Kultus (SMK): Die für die Beantwortung der Frage notwendigen Daten liegen nicht vor. Eine Statistik hierzu wird nicht geführt. Die Ermittlung der Daten wäre mit unzumutbarem Aufwand verbunden. Nur exemplarisch sei hierzu angeführt lm Bereich der Sächsischen Bildungsagentur werden die Widerspruchsverfahren dem schülerbezogenen Vorgang zugeordnet. Diese Schülerakten werden an den Schulen geführt. Derzeit werden 327.000 Schüler im allgemeinbildenden Bereich (incl. zweiter Bildungsweg) und 72.000 Schüler im berufsbildenden Bereich unterrichtet. Jede dieser Akten müsste händisch ausgewertet werden. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Durchsicht und die Dokumentation im Sinne der Fragestellung beträgt derAufwand pro Akte nicht unter 15 Minuten. Es würden mithin über 99.750 Arbeitsstunden zur Ermittlung der abgefragten lnformationen anfallen. Bei einer 40-Stunden-Woche wären zehn Bedienstete mithin über 2.400 Wochen nicht in der Lage andere Aufgaben wahrzunehmen. Alle weiteren Akten, die händisch ausgewertet werden müssten, sind dabei noch außer Betracht geblieben. Allein im beamtenrechtlichen Bereich müssten ca. 1.400 Akten in der Sächsischen Bildungsagentur bzw. im SMK ausgewertet werden. Der Aufwand läge daher nochmal erheblich höher als oben aufgezeigt. Freistaat SACHSËNn t ¡,- t,î Seite 56 von 65 STAATSMìNISTERlU'IVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENtffilw Frage 4: ln wie vielen Fällen sind Klagen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren in welchen Bereichen vor Gericht erfolgreich und wie hat sich diese Erfolgsquote seit dem Jahr 2005 entwickelt? (Bitte ftir jeden Bereich die Erfolgsquote prozentual ausweisen und nach Jahren aufschlüsseln) Der Staatsregierung ist nicht exakt bekannt, in wie vielen Fällen und in welchen Bereichen jeweils Klagen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren edolgreich waren und wie sich die Erfolgsquote seit 2005 entwickelt hat. Eine Statistik wird dazu nicht geführt. Der Staatsregierung ist es jedoch möglich, eine Statistik zu den Rechtsgebieten mitzuteilen , in denen typischerweise ein Vorverfahren geführt wird. Hiedür ergibt sich: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 20't2 2013 2014 2015 2016 Sachgebiet 01 00: Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht derjur¡st¡schen Körperschaften des öffentl¡chen Rechts, Stâatsaufs¡cht erledigte Verfahrên insgesami 64 58 73 87 64 62 53 59 53 darunter durch gerichtl ¡che Entscheidung ¡n der Sache in Verfahren an denen eine Bohörde bete¡l¡gt war 17 14 22 36 30 26 35 17 20 31 von diesen Verfahren endeten m¡t: teilwê¡sêm Obsiegen /te¡lwe¡sem Unterl¡egen der 2 I 1 7 4 2 'l 0 Behörde Quote 11 ,8o/o 7 ,1o/o 4,5o/o 19/% 16,70/o 11 ,5oÁ '11,40 11,8o/o 5,Oo/o o,oo/o Untêrliegen der Behòrde 4 3 10 o 4 9 2 añ Quote 23,50/ô 7 j% 13,6% 27 ,80/o 20,Oo/ø 15,40/0 25,70à 11,80/0 15,00/0 64,50/0 Seite 57 von 65 slAArsM'N*rlJ¡TU I W iXðilsuru 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20,t1 2012 2013 2014 2015 2016 Sachgsblet 02 00: Bildungsrecht und Sport (ohno Numerus-Clausus-Verfahren) erledigte Verfahrsn insgesåmt 290 283 241 260 289 221 251 248 314 513 darunterdurch ger¡chtliche Entsche¡dung ¡n der Sache in Verfahren an denen eine BehÕrda beteiligt war von diêsen Verfahren endsten m¡t: te¡lweisem Ob- 62 A2 64 80 ',tÙ2 54 68 67 113 206 siegen/teilwsisêm Unterliegen der 6 2 4 b 2 6 4 Bêh0rde Ouots Unterliegên dêr BehÕrde 9,7% 2,4% 3,1o/o 5,0% 5,9% 3,7o/o 2,9o/o 9,00/6 7 ,1o 1,9% 527 9 l0 12 7 15 13155 Quote 8,1o/o 32,9% '14,'lo/o '12,5o/o 'l'1,8o/o 'lg,Oo/o 22,1o/o 19,4o/o 13,3oÁ 2,4o/. Sachgeblot 03 00: Numerus-Clausus-Verfahren (kein vorger¡chtliches Wderspruchsverfahren) Sachgeblet 04 00: Wirtschafts- und \MrtschansveMaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischsreirecht, Recht der freien Berufe er¡edigte Verfahren insgesamt 306 326 277 277 339 270 321 224 271 daruntêr durch gericht liche Entschsidung ¡n dêr Sâchê in Verfahren an densn sine Bshórde bete¡ligt war 99 129 99 9'l 90 '137 '164 77 von diessn Verfâhrðn sndston mit: te¡lwaisem Obsiegon /têilwðisem Unterliogsn dêr Beh0rde 7 7 2 2 10 Þ I 1 4 Quotê 5,'l% 5,4% A,0o/o 2,0o/o 2,2o/o 11,1% 4,4o 5,5% 1,3% 5,204 Unterl¡egen der Beh0rde 11 20 t8 15 8 16 22 15 23 Quote 11,1o/o 15,5o/o 20,5/o '15,2o/o 8,8% 8,9% '11,7o/o 13,4o/o 18,8% 29,9o/o Seite 58 von 65 "ou"''il;TT,TJIll l5 FreistaatSACHSEN 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20't1 2012 2013 20'14 2015 2016 Sachgeb¡et 05 00: Pol¡zei-, Ordnungs- und Wohnrecht erledigte Verfahren ¡nsgesamt 336 403 374 39'l 386 376 303 387 429 darunter durch gerichtliche Entsche¡dung ¡n der Sache ¡n Verfahren an denen e¡ne Behörde bete¡ligt war 124 Ml 122 tJt 14A 154 120 107 172 211 von d¡esen Verfahren endeten mit: teilweisem Obsiegen /teilweisem Unterliêgen der I I 4 o 12 9 918 Behörde Quote 2,3o 5,7o/o 7 ,4Vo 3,1% 6,10/0 7,8o/o 4,2Vo 8,4o/o 5,2o/o 8,5o/o Unterliegen der Behörde 14 20 't4 15 17 24 16 24 24 32 Quote 10,9o/o '14,2o/o 11,5o/o 11 ,5o/o 11,5o/o 15,6Vô 13,30/ø 22,4o/o 14,Oo 15,2o/o Sachgebiet 06 00: Auslånderrecht erledigte Verfahren ¡nsgesamt 254 199 249 277 244 178 164 126 105 1 13 darunter durch gerichtl ¡che Entsche¡dung ¡n der Sachê in Vêrfahren an denen eine Behörde beteil¡gt war 51 80 a2 58 24 28 23 27 von diesen Verfahren êndeten m¡t: teilwe¡sem Obs ¡egen/te¡lweisem Unter¡iegen der Behörde 0 4 2 2 4 2 4 0 Quote 1,6Vo O,00/o 7,80/ø 2,5oÁ 2,4o/o 6,9ô/0 8,3% 19,7o/o 17,4o/o 0,0% Unterl¡egen der Behörde 1'l o 1 4 1'l I 5 3 Quote 17,50à 9,4o/o 2,OoÁ 6,30 4,9o/o 19,00Á 33,3% 17,9o/o 13,Oo/o 11,16 Sachgebiet 07 00: Asylrscht - Hauptsâchèverfahren (kein vorger¡chtl¡ches W¡derspruchsverfahren) Sachgêbiet 08 00: Asyhecht - Eilverfahren (kein vorgerichtliches W¡derspruchsverfahren) Seite 59 von 65 srAArsMINryrRïlT I W ixðl\surv 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Sachgeblet 09 00: Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und StådtebaufÖrderungsrecht e¡nschließlich Entêignung erledigte Verfahren ¡nsgesamt 326 377 387 398 365 243 288 306 296 294 darunter durch ger¡chtlichs Entscheidung in der Sache in Verfahren an denen eine BehÕrdê beteiligt wâr 124 138 140 17'l 163 111 141 1',t5 137 118 von diesên Verfahren endelen mit: tsilweisem Obsiêgen /te¡lweisem Unterliegen der I 6 þ 7 7 9 5 4 4 Bèhördê Quote 6,3% 4,3% 4,3o/o 4j% 1,8o/o 6,3% 6,40/o 4,3o/o 2,9o/o 3,4o Unterliegen der Beh0rdo 10 't0 25 l6 20 12 24 17 18 '17 Quote 7,8'/o 7,2o/o 17,90/þ 9A% 12,3% 10,8% 17,0o/o 14,8% 13,10Á 14,40 Sachgeblet 10 00: Umweltrecht êrlêdigte Vêrfahrên ¡nsgêsamt 203 185 193 135 211 182 168 r50 139 265 darunter durch ger¡chtliche Entscheidung in dêr Sache ¡n Vorfahrsn an denen eins BehÖrde belôiligt wâr 70 47 48 35 47 65 58 55 90 von diesen Verfahren sndeten m¡t: ts¡lweisem Obs ¡egen/te¡lweisem Untefiegsn dsr 3 0 1 6 6 o Behördê Quotê 4,3% 0,0% 6,30/6 2,9% '16,2% 10,6% 4,60/0 10,3% 10,90Á 6,70/o Unterliagên der Bshórds 18 't1 4 5 'l 7 7 Þ Quotè 25,7% 23,4o/o 8,3% 8,6% 13,5% 2j% 10,8% 13,8% 12,7% 6,7% Seite 60 von 65 srAArsMrNrsrrÌrull I w Freistaat SACHSEN 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Sachgsbiot l l 00: Abgabenrecht erledigte Verfahren insgesâmt 910 1350 962 995 601 662 533 40'l 382 313 darunterdurch gerichtliche Entscheidung in der Sache ¡n Verfahren an donon einê Bêhðrde bète¡l¡gt war 248 255 303 316 27'l 240 182 112 115 129 von diesen Vêrfahren sndeten mit: te¡lweisem Obsiegerì /teilwe¡sem Untêrliegen der Behörde 25 19 13 17 7 23 10 22 1 5 Ouote 10,1o/o 7,5o/o 4,3o/o 5,4oà 2,60 9,6% 5,5% 19,6% 0,9% 3,9% Unterliêgen der Behörde 43 87 128 112 63 41 óþ 5 '12 '12 Quotê 17,3o/o 34,'lo/o 42,2% 35,4 23,2o/o 17,1o/o 19,8% 4,5% 1O,4% 9,3% Sachgeblet l2 00: VermÕgons- und SED-Rehâb¡litiêrungsrecht êrlêdigte Verfahren ¡nsgêsâmt 525 389 335 228 170 133 120 85 102 107 daruntêr durch gerichtlichê Entscheidung ¡n dêr Sachs in Verfâhren an denen einê BehÕrde beteiligt war 142 109 129 82 43 46 45 36 23 31 von dissên Vêrfahrên endeten m¡t: tèilweisem Obsisgen /tê¡lwêisem Untêrliegan der Beh0rds þ 1'l 2 0 2 2 2 Quote 4,2o/o '10,106 3,9% 3,7o/o 4,7o/o 4,3o/o 0,0% 5,6% 8,7o/o 6,50/0 Unterliegsn der Bahördo 20 14 20 9 7 4 I 2 3 2 Quote 14,104 12,8o/o 15,5'/o 11,0o/o '16,3o/0 8,7o 17,8o/o 5,6% 13,0% 6,50/6 Seite 61 von 65 srAArsMrNrsrrRruM I w Freistaat SACHSEN 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Sachgoblet 13 00: Recht des Öffentlichen Oienstos erledigte Verfahren insgesamt 488 681 678 611 505 470 401 480 1160 4575 darunter durch ger¡chtliche Entscheidung in der Secho in Verfahren an denen eine Behörde bêteil¡gt war 181 261 '191 258 251 211 166 157 150 203 von diesen Verfahrên endeten mit: te¡lweisem Obsiegen /te¡lwe¡sem Unterliegon der 2'l 11 14 23 't1 912 16 Behðrdê Quote Untsrliêgen dèr Beh0rde 5,0% 8,0% 5,8% 5,4% 9,20/6 5,2o/o 5,4o/o 5,7% 8,0% 7,9% 37 67 25 54 50 3'l 45 17 40 Ouote 20/0à 25,7o/o 13,'lo/o 20,9o/o 19,9% 14,7o/o 18,7o/o 28,7o/a 11,3o/o '19,7% Sachgeblet l4 00: D¡sziplinârrêchUBerufsger¡chtliche Verfahren êrledigtê Vêrfahren insgesamt 52 50 2A 30 47 32 19 25 11 daruntsrdurch gerichtliche Entschê¡dung in der Sachs in Vsrfahren ân dsnsn s¡na Behörde bsteiligt war von diesen Verfahrên 9!99!9!-0i! lê¡lwêisèm Ob- 'r9 I 23 15 21 29 22 10 10 b siagen/teilwoisem Untsdiegen dêr ,| 0 ó 'l 4 0 5 u Beh0rde Quote Unterliegen dsr Behörde 5,3% 0,0% 13,0o/o 6,70/0 19,0% 0,0o/o 22,7o/o 0,0% 10,0% 0,00/6 4 5 It 6 4 0 Quote 26,30/o 50,0% 21,7o/o 33,3% 23,8o/o 37,9o/o 27,3o/o 4O,OoA O,O% 33,30/6 Seite 62 von 65 STAATSMINISTERIUT\4 DNR JUSTIZ Freistaat SACHSEN# 2005 2006 2007 2008 2009 20',t0 2011 2012 2013 2014 2o1s 2016 Sachgeb¡et l5 00: Sozialrecht (ohne Sozialh¡lfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht erledigte Verfahren insgesâmt 504 535 605 592 551 510 471 460 662 693 darunter durch ger¡chtliche Entsche¡dung ¡n der Sache in Verfâhren ân denen e¡ne Behörde beteil¡gt war 196 144 272 254 206 171 164 141 135 172 von d¡esen Verfahren endeten mit: te¡lwê¡sem Obs ¡egen/teilweisem Unterl¡egen der Behörde '15 6 31 26 14 q ô 10 Quote 7 ,70/o 4,10/0 11,4Vo 14,20 12,6øk 8,20/0 5,50/0 8,5% 6,70/0 5,80/6 Unterliegen der Beh0rde 45 34 72 50 37 38 38 6'1 34 43 Quote 23,Oo/ø 23,Oo/o 26,50/0 19,70/0 18,0% 22,20/0 23,20/0 43,30/o 25,20/o 25,0ø/0 Sachgeb¡et l6 00: Sozialhilfe (Altverfahren se¡t 1. Januar 2005) ef ed¡gte Verfahren ¡nsgesamt 't3 24 5 3 4 6 0 2 2 dârunter durch gerichtliche Entscheidung in der Sache in Verfahren an dengn eine Bêhörde beteil¡gt war von diosen Verfahren êndêten m¡t: tê¡lwe¡sêm Ob- 40 4 o 2 1 1 1 0 0 2 s¡egen/teilwo¡sem Unterl¡egên der 1 0 0 0 'l 0 0 0 Behörde Quote Unterliegen der Behitrde 7,5o/o 25,Oo/o 0,Oo/o 0,0% 0,0% 100,0% 0,0% I 1 0 0 0 0 0 0 0 2 Quote 20,00/0 25,oo/o 0,oo 0,0% o,oo/o o,o% 100,0% Sachgeb¡et l7 00: Sonst¡ges (kein vorgêrichtliches Widêrspruchsverfahren) Sollte in Einzelfällen kein Widerspruchsverfahren vorausgegangen sein, ist es der Staatsregierung nicht möglich, diese einzelnen Verfahren in der Statistik zu identifizieren , da insoweit kein Merkmal erhoben wird. Sollten in den Rechtsgebieten, in denen typischenueise kein Vorverfahren stattfindet und zu denen deshalb in der vorstehenden Tabelle keine Daten ausgewiesen sind, im Einzelfall doch Vorverfahren durchgeführt worden sein, kann die Frage insoweit nicht beantwortet werden. Dies wäre jeweils mit unzumutbarem Aufwand verbunden. Für die Ermittlung wäre die händische Auswertung aller Verfahrensakten der seit 2005 anhängig gewordenen ca. 75.000 Klagen erforderlich . Für das Anfordern, das Suchen, den Transport, die Durchsicht der Akten und die Seite 63 von 65 STAATSMINISTËR1UI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist dabei von einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von mindestens 15 Minuten pro Akte auszugehen. Mithin wäre ein Bediensteter 18.750 Stunden allein mit der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beschäftigt . Bei einer 40-Sunden-Woche wäre dieser daher 468 Wochen nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Ergänzende Erwägungen zur Beantwortung von Fragen 2 bis 4 Soweit die Beantwortung der Fragen im Hinblick auf einzelne Bereiche unter Angabe des für eine vollständige Beantwortung jeweils erforderlichen zeitlichen und personellen Aufwands ganz oder zum Teil abgelehnt wird, edolgt dies nach gründlicher Abwägung. Die Staatsregierung ist sich des hohen Ranges des parlamentarischen Auskunftsanspruches bewusst. Diesem steht hier jedoch eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gegenüber, die anders als durch eine teilweise Nichtbeantwortung nicht abgewendet werden kann. Unter Abwägung dieser widerstreitenden lnteressen muss das parlamentarische lnformationsinteresse daher ausnahmsweise zurückstehen . ln die Abwägung hat die Staatsregierung jeweils auch das lnteresse der anderen Abgeordneten und der Öffentlichkeit an der erfragten lnformation einbezogen. Die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung ist jedoch so erheblich, dass dies zu keinem anderen Ergebnis führt. Hierbei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob Maßstab für die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Exekutive insgesamt oder des mit der Beantwortung konkret befassten Ressorts oder der konkret befassten Behörde ist. Stellt man auf die einzelne, konkret mit der Beantwortung befasste Behörde ab, ergibt sich aus den obigen Darstellungen, dass die Funktionsfähigkeit jeder der betroffenen Behörden für sich betrachtet beeinträchtigt ist, wobei die jeweilige Größe und Ausstattung der Behörde mit zu berücksichtigen ist. Entsteht der Behörde bei der Beantwortung der hier vorliegenden Kleinen Anfrage Aufwand hinsichtlich mehrerer Bereiche, ist dieser zusammenzurechnen. Dies betrift namentlich die Landesdirektion Sachsen und die Landratsämter der Landkreise. lnsgesamt würde in jeder Behörde ein Aufwand ent- Seite 64 von 65 STAATSMINISTERlUl\4 DËR JUSTIZ stehen, der einem mindestens dreiwöchigen Einsatz eines Bediensteten entspricht. ln der Regel ist der Aufwand jedoch deutlich größer. Lediglich im Landratsamt des Landkreises Meißen und im Sächsischen Staatsarchiv wird dieser Wert unterschritten. Dennoch tritt auch insoweit des parlamentarische lnformationsinteresse mit Blick auf die Vielzahl der zur Verfügung gestellten lnformationen und den in diesen Behörden bereits erbrachten Aufwand zurück; dies gilt um so mehr, als es sich nur um einen kleinen Bruchteil der abgefragten Bereiche handelt. Stellt man auf die jeweils betroffenen Ressorts insgesamt ab, stellt sich die Belastung noch als erheblich größer heraus. Zur vollständigen Beantwortung wäre jeweils der Einsatz mehrerer Bediensteter im Umfang mehrerer Monate erforderlich. Dieser Aufwand wäre auch im Hinblick auf die Größe der betroffenen Ressorts nicht zu leisten. Dies gilt erst recht, wenn man auf die Staatsregierung insgesamt abstellt, was naheliegend erscheint, weil diese Adressatin des parlamentarischen Auskunftsanspruchs ist. Die Frage richtete sich an alle Ressorts der Staatsregierung. Nahezu jedes von ihnen würde durch die vollständige Beantwortung der Frage in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt . Entsprechend wird auch die Staatsregierung insgesamt in ihrer Funktionsfâhigkeit beeinträchtigt, so dass die vollständige Beantwortung der Frage auch insoweit als unverhältnismäßig erscheint. Mit freundlichen Grüßen Sebastian kow Freistaat SACHSEN \5 l!I -çI Seite 65 von 65 2017-06-02T08:26:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes