STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ I4J111I Freistaat lp SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-LR-518/15 Dresden, Q . März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Ronald Pohle, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/944 Thema: Gestellte Graffiti-Sprayer in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Leipziger Volkszeitung (LVZ) meldete am 10.12.2014, dass zwei Sprayer, die beim Besprühen eines Wohnhauses und mehrerer Müllcontainer in Leipzig-Leutzsch beobachtet wurden und sich dann noch einer Körperverletzung schuldig machten, von der Polizei gestellt wurden. Am 13.12.2014 berichtete die LVZ, dass ebenfalls drei Sprayer in Leipzig-Connewitz von der Polizei auf frischer Tat ertappt wurden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden gegen die auf frischer Tat ertappten Sprayer Verfahren eingeleitet? Die Polizeidirektion Leipzig hat gegen die in der Meldung der Leipziger Volkszeitung (LVZ) vom 10. Dezember 2014 erwähnten zwei Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 •Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de Seite 1 von 2 STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ »Freistaat SACHSEN Zu den in der Meldung der LVZ vom 13. Dezember 2014 erwähnten drei Tatverdächtigen wurde von der Polizeidirektion Leipzig ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Die Ermittlungen zu den beiden Fällen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wurden die Sprayer rechtskräftig verurteilt? Frage 3: Wenn ja, welche Strafen wurden gegen die Täter ausgesprochen? Frage 4: Wenn nein, warum erfolgte bisher keine Verurteilung und wann ist mit den jeweiligen Prozessen zu rechnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Die polizeilichen Ermittlungen dauern noch an. Nach Vorlage der Akten an die Staatsanwaltschaft Leipzig wird diese darüber entscheiden, ob und inwieweit die öffentliche Klage zu erheben ist. Wann dies der Fall sein wird, kann noch nicht prognostiziert werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2