SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospilalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90, DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 619444 Thema: Bedrohung eines Staatsanwaltes im Fall Arnsdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Vorbemerkung: Laut MDR Berichterstattung vom 26.4.2017 soll der zuständige Staatsanwalt im Verfahren um die Misshandlung eines irakischen Flüchtlings in Arnsdorf wenige Tage vor dem Gerichtstermin von unbekannten Männern abends auf dem Heimweg verfolgt, beleidigt und bedroht wurden sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar, insbesondere wann wurde wie viele Mitglieder der Ermittlungsbehörden in welcher Art und Weise bedroht? Frage 2: lnwieweit wurden (Vor)Ermittlungsverfahren wegen welches Tatvorwurfs gegen wie viele Beschuldigte eingeleitet? Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Du¡chwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408-KLR-1220t17 Dresden, aZ.Mai 2017 Hausanach¡¡ft: Sächslsches Staatsmlnisterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Br¡efpost iiber Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen,de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang ilber Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang fiir elektron¡sch s¡gn¡ert€ sow¡ô fúr verschlüssslte elektronische Dokum Âñrâ ñ..r iihâr ¡àè tlôLtr^h¡ô^h STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐNTN¡¡JNr¡l\<=ry Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Die in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage geschilderte Bedrohungssituation, nach der der zuständige Staatsanwalt wenige Tage vor dem Gerichtstermin von unbekannten Männern abends auf dem Heimweg verfolgt, beleidigt und bedroht worden sein soll, hat es nach Auskunft des betrotfenen Staatsanwalts nicht gegeben. Hingegen hat es nachfolgende Vorfälle zum Nachteil von Staatsanwälten gegeben, die mit dem in der Vorbemerkung angesprochenen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang stehen oder stehen könnten: 1. ln den Abendstunden des 23. Februar 2017 wurde der private Pl(A/ eines Staatsanwalts mit rohen Eiern beworfen. Der PKW gehört dem Staatsanwalt, der das oben genannte Ermittlungsverfahren führte. Aufgrund dieses Vorfalls wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Sachbeschädigung und Beleidigung eingeleitet, welches derzeit gegen ,,Unbekannt" geführt wird. Es ist offen, ob dieser Vorfall mit dem oben genannten Ermittlungsverfahren in Zusammenhang steht. 2. Am 6. April 2017 erreichte die Staatsanwaltschaft Görlitz eine anonyme E-Mail mit beleidigendem und drohendem lnhalt. Aufgrund des Vorfalls wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Bedrohung eingeleitet, welches sich gegen einen Beschuldigten richtet. 3. Weiterhin erreichte die Staatsanwaltschaft Görlitz am 19. April 2017 eine anonyme E-Mail, die ebenfalls Beleidigungen und Bedrohungen enthielt. Aufgrund dieses Vorfalls wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung, Beleidung und Störung des ötfentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet, welches inzwischen mit dem Ermittlungsverfahren wegen der E-Mail vom 6. April 2017 verbunden wurde. 4. Am 21. April 2017 ging bei der Staatsanwaltschaft Görlitz ein Anruf mit beleidigendem lnhalt ein. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung wurde ebenfalls mit dem Ermittlungsverfahren wegen der E-Mail vom 6. April 2017 verbunden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ,ilN¡J w Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über politische Hintergründe der Tatverdächtigen? Ein politischer Hintergrund ist nach Mitteilung der ermittelnden Staatsanwaltschaft aktuell nicht zu erkennen. Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass derzeit keine abschließenden Aussagen getrotfen werden können. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt hatte der Generalstaatsanwalt und die Staatsregierung Kenntnis von dem Vorfall und welche Maßnahmen wurden von wem getroffen? Den in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage enuähnten Vorfall hat es, wie bereits bei Frage 1 dargelegt, nach Auskunft des betroffenen Staatsanwalts nicht gegeben. Aus diesem Grund wurde weder vom Vorfall Kenntnis genommen noch konnten aufgrund des Vorfalls Maßnahmen getroffen werden. Frage 5: lnwieweit hat die Bedrohung von Personen der Ermittlungsbehörden Einfluss auf die Einstellungsverfügung des Amtsgerichts, insbesondere war dem Amtsgericht die Bedrohung bekannt und haben die Ermittlungsbehörden dies offen gelegt ? Dem Amtsgericht Kamenz ist durch die Staatsanwaltschaft Görlitz im Vorfeld der Hauptverhandlung mitgeteilt worden, dass dort eine E-Mail eingegangen ist, die eine Bedrohung des Staatsanwalts beinhaltete. Die Einstellung des Verfahrens ist eine Entscheidung des Gerichts, die der zuständige Richter in richterlicher Unabhängigkeit getrotfen hat. Die Bedrohung des Staatsanwalts hatte nach Mitteilung des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Dresden keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2017-05-24T10:29:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes