STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 619445 Thema: Pflege und Unterbringung invasiver Tierarten in Tierheimen und Zoos Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die aktuelle Unionsliste, welche invasive Tierarten aufführt, die entsprechend der EU-Verordnung Nr. 114312014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der EU nicht mehr gehalten, gezüchtet oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, weißt auch Tierarten als invasiv aus, welche bislang als Haustiere gehalten wurden. Betroffen sind hierbei vor allem der Amerikanische Ochsenfrosch und die Buchstaben- Schmuckschildkröte. Bei einer zukünftigen Revision der Unionsliste oder bei Einführung nationaler Ergänzungslisten können jedoch noch weitere Tierarten betroffen sein. Tierheime, Tierschutzvereine und zoologische Einrichtungen können derartige Tiere ab August 2017 nur noch aufnehmen, jedoch nicht mehr vermitteln. Diese Tiere müssen hierdurch bis zu ihrem natürlichen Lebensende von den Einrichtungen gepflegt werden. Hinzu kommen Kosten für eine Sterilisation oder Kastration zur Verhinderung einer weiteren Vermehrung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Tierheime oder Tierschutzvereine pflegen aktuell Tiere, welche nach Unionsliste als invasiv eingestuft sind? Um welche und wie viele Tiere handelt es sich dabeijeweils? Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 28. April2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t917 Dresden, |ïot. lorî7 simut+ (f)í)(o t.- ObUùñblffiùM bMliMwtuUmhùid!¡ff|si Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ft¡r alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die von den Tierheimen im Freistaat Sachsen in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Diese werden vor allem durch private Träger, zum Beispiel als eingetragene Vereine, geführt. Somit hat die Staatsregierung auch keinen Auskunftsanspruch gegenüber den Tierheimen über die Anzahl der als invasiv eingestuften Tiere, die sie aktuell pflegen und um welche Tiere es sich handelt. Frage 2: Eine Reihe von Tierschutzeinrichtung hat bereits bekannt gegeben, als invasiv eingestufte Tiere aus Kosten- und Platzgründen zukünftig nicht mehr aufnehmen zu können. Wie schätzt die Staatsregierung die Aufnahmekapazitäten in Sachsen für als invasiv geltende Tiere ein und ist die Förderung/ der Aufbau einzelner, spezialisierter Aufnahmeeinrichtungen für diese Tiere geplant? Frage 3: Wie hoch schätzt die Staatsregierung die zusätzlichen Kosten für die lebenslange Pflege sowie die Verhinderung der Fortpflanzung für diese Tierarten jeweils ein? (Bitte Auflistung pro Tier) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3: Zu den Fragen 2 und 3 liegen der Staatsregierung weder lnformationen bezüglich der Anzahl der Tiere vor, die aus privater Haltung gegebenenfalls zur lebenslangen Pflege abgegeben werden könnten, noch zu den Fragen, welche Aufnahmekapazität im Freistaat in Tierschutzeinrichtungen vorliegt und ob auf privater oder kommunaler Ebene die Förderung oder der Aufbau solcher Einrichtungen geplant sind. Eine Pflicht zur Einholung derartiger lnformationen besteht nicht, denn die Fragen betreffen ausschließlich außerhalb des Verantwortungsbereiches der Staatsregierung liegende Umstände. Somit hat die Staatsregierung auch keinen Auskunftsanspruch gegenüber den privaten Haltern, Trägern oder potenziellen Trägern von Tierheimen über bestehende oder geplante Kapazitäten. Eine Schätzung diesbezüglich liegt nicht vor. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung eingeleitet, um die Übernahme der Kosten für die Verhinderung der Fortpflanzung (Sterilisation/Kastration) sowie der lebenslangen fflege gegenüber den Tierheimen, Tierschutzvereinen sowie zoologischen Einrichtungen zu regeln? Bitte Nennung der Maßnahmen, die Höhe und der Art der Kosten, welche übernommen werden, sowie wer die Kosten übernimmt und für die entsprechenden Verträge verantwortlich ist. Die Staatsregierung hat keine Maßnahmen eingeleitet. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENü Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung eingeleitet, um ein Aussetzen als invasiv eingestufter Tiere durch ihre Privatbesitzer entgegenzuwirken, insbesondere da zu befürchten ist, dass eine Abgabe im Tierheim oder in Tierschutzstationen entweder mit hohen Kosten oder aber oft nicht mehr möglich sein wird? Die Staatsregierung hat den Vollzugsbehörden per Erlass vom 30. November 2016 mitgeteilt, dass für die häufig gehaltenen und langlebigen Arten Buchstaben- Schmuckschildkröte und Waschbär die Weitergabe zwischen privaten Haltungen beziehungsweise eine Weitergabe an und aus Einrichtungen wie Tierheimen oder Tierschutzstationen an private Halter zugelassen werden soll. Das ist eine spezielle Managementmaßnahme für diese Arten, um Freisetzungen aus privater Haltung, die im Widerspruch zur Zielsetzung der Verordnung stehen, vozubeugen. ichen Grüßen Th as m Seite 3 von 3 2017-05-29T10:32:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes