STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9446 Thema: Nachfrage zur Drucksache 68860, Kindervorsorgeuntersuchungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Einladungen zu Kindervorsorgeuntersuchungen wurden laut der im Auftrag der Staatsregierung durchgeführten Evaluation zum Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz 2011 an die Eltern versendet? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten wenn möglich, nach U1 bis J11) Laut der im Auftrag der Staatsregierung durchgeführten Evaluation zum Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz wurden 2011 in Sachsen die folgende Anzahl an Einladungen zu den Früherkennungsuntersuchungen US, U6, U7, U7a und U8 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen an die Sorgeberechtigten für die zu untersuchenden Kinder versandt : Untersuchung U5 U6 U7 U7a U8 Anzahl der 27.836 23.901 22.879 22.597 22.101 Einladungen .. Quelle: "Studie: Evaluation des Sachsischen KmdergesundheJts- und Kinderschutzgesetzes (SächsKiSchG) vom 11 . Juni 201 0" Hrsg.: SMS, 2014 Das SächsKiSchG führte ein Einladungs- und Erinnerungsverfahren (EEV) durch, um die Inanspruchnahme der gesundheitlichen Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern bis zum vierten Lebensjahr zu fördern. Das EEV begann mit der Früherkennungsuntersuchung U4 im Lebensalter des Kindes von ca. vier Monaten und endete mit der U8 im Alter von ca. 48 Monaten. Da die vorangehenden Untersuchungen zum Teil bereits in der Geburts- bzw. Kinderklinik durchgeführt werden und bereits sehr hohe Teilnahmequoten von fast 100 % aufweisen, waren sie nicht Bestandteil des EEVs. Die Unter- Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-17/464 Dresden, -2_(( Mai2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ suchungen nach der U8 fallen in das Schuleingangsalter (U9) oder in das Schulalter (J1 und J2). ln der im Auftrag der Staatsregierung durchgeführten Evaluation zum Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz sind die Zahlen der von der KVS an die Eltern der in den einzelnen Landkreisen wohnhaften Kinder nicht gesondert aufgelistet. Frage 2: Wie viele der eingeladenen Kinder wurden laut der Evaluation untersucht? (wenn möglich aufschlüsseln wie unter 1.!) Von den von der KVS 2011 eingeladenen Kindern wurde die folgende Anzahl Kinder laut der Evaluation in Sachsen untersucht: Untersuchung U5 U6 U7 U7a U8 Anzahl der un- 19.593 14.394 10.933 10.096 8.625 tersuchten Kinder .. Quelle: "Stud1e: Evaluation des Sachsischen Kmdergesundhe1ts- und Kinderschutzgesetzes (SächsKiSchG} vom 11. Juni 2010" Hrsg. : SMS, 2014 Frage 3: Warum wurde die Evaluation über 2011 hinaus nicht weitergeführt? ln der im Auftrag der Staatsregierung durchgeführten Evaluation zum Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz von 2011 wurden die Daten aus den Jahren 2011 bis 2013 ausgewertet. Frage 4: Was sind die Gründe dafür, dass das Einladungs- und Erinnerungsverfahren nicht fortgeführt wird, obwohl daraus resultierende positive Effekte festgestellt wurden? Der Landesgesetzgeber hat das Sächsische Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz im Jahr 2010 bewusst befristet, um dessen Eignung und Wirksamkeit überprüfen zu können. Nicht belegt werden konnte die Wirksamkeit des EEV für die Vermeidung von konkreten Kindeswohlgefährdungen. Hinsichtlich der im Gesetz verankerten Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen wurde festgestellt, dass deren Arbeit und Wirkungen als hoch eingeschätzt werden. Daher wurde der Handlungsschwerpunkt darauf gelegt, die Lokalen Netzwerke weiter zu entwickeln, zu qualifizieren und zu stabilisieren . Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-05-26T12:53:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes