SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 J 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9452 Thema: Divestment und Anlagerichtlinien des Freistaates Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Unter dem Schlagwort ,Divestment' wird nicht nur der Abzug von Kapital aus der fossilen Energiebranche und damit die Umschichtung von Investitionen in zukunftsfähige, nicht klimaschädliche Anlagen verstanden . Aus Perspektive staatlichen Handelns ist auch die Reduzierung von Anlagerisiken für öffentliche Haushalte im Zuge globaler Veränderungen der Rahmenbedingungen ein bedeutender Aspekt des Divestment . Die veränderten Rahmenbedingungen resultieren dadurch, dass ein erheblicher Teil der bislang als werthaltig angesehenen fossilen Energiereserven nicht mehr einsetzbar ist, wenn die völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Sie sind folglich als weitgehend wertlos anzusehen, was ein erhebliches finanzielles Risiko für Investoren und das Wirtschafts- und Finanzsystem darstellt (,Kohlenstoffblase' oder ,Carbon Bubble')." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/76- 2017121374 Dresden, .21.f. Mai 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. Vorbemerkung: STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Die Beantwortung der Fragen erfolgt für die Geldanlagen des Freistaates im Kernhaushalt und dessen rechtlich unselbstständigen Nebenhaushalten. Für die Beteiligungsunternehmen , Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts kann hier keine Aussage getroffen werden, da über deren Anlagen die Landesregierung nicht direkt entscheidet . Die Anlageentscheidung erfolgt durch die entsprechenden Organe, in denen der Freistaat nur indirekt über die entsandten Vertreter Einfluss nehmen kann. Frage 1: Welche Anlagerichtlinien bestehen für die Geldanlagen des Freistaates, seiner Beteiligungsunternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts? Die Anlage der Gelder des Freistaates im Kernhaushalt und dessen rechtlich unselbstständigen Nebenhaushalten erfolgt nach Nr. 2 zur VwV zu § 43 SäHO unter Berücksichtigung der Kriterien Sicherheit, Verfügbarkeit, Ertrag. Frage 2: Inwiefern werden bei Geldanlagen des Freistaates, seiner Beteiligungsunternehmen , Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts soziale bzw. ökologische sowie Kriterien aus dem Bereich der Kompatibilität mit Klimaschutzentwicklungen berücksichtigt und wie lauten diese Kriterien? Bei der Geldanlage im Kernhaushalt und dessen rechtlich unselbstständigen Nebenhaushalten werden diese Kriterien nicht explizit berücksichtigt. Frage 3: Falls derartige Anlagekriterien noch nicht existieren, sieht die Landesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit, zukünftig für die Geldanlagen des Landes soziale bzw. ökologische und für den Klimaschutz relevante Kriterien mit einzubeziehen? Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN S SACHsEN Für die Geldanlagen des Freistaates Sachsen im Kernhaushalt und dessen rechtlich unselbstständigen Nebenhaushalten besteht auf Grund der derzeit verwendeten Anlageformen und -fristen aktuell keine Notwendigkeit. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-05-26T12:55:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes