STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9453 Thema: Krankenstand der sächsischen Polizei in 2016 — Aktualisierung der Kleinen Anfragen zu Drs. 6/2021 und Drs. 6/3793 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellen sich der Krankenstand sowie die Dauer der Krankheitsfälle der Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei im Jahr 2016 dar? (Bitte aktualisiert aufgeschlüsselt gemäß Anlage 1 zu Drs. 6/2021 nach Landespolizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und Pol izeiverwaltungsamt, Gesamtkrankenstand, Krankenstand, Krankentagen , Krankheitsdauer unter und über 6 Wochen und über 12 Wochen , Ausfalltagen!) Zur Beantwortung wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei waren 2016 nur eingeschränkt dienstfähig? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln gemäß der Aufstellung in Beantwortung zu Frage 3 zu Drs. 6/3793 nach Landespolizei , Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschafts-polizei, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und Polizeiverwaltungsamt!) Bei der Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten existiert eine Kategorie „eingeschränkt (Polizei -)dienstfähig" nicht. Unterschieden wird lediglich zwischen dienstfähig und nicht dienstfähig . Beamtinnen bzw. Beamte sind dann dienstunfähig, wenn die Erfüllung der Dienstpflichten wegen des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist (§ 26 Abs. 1 BeamtStG). Freistaat S A C H S E N Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/25/112 Dresden, 2 .Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN ere Freistaat SACHSEN Beamte des Polizeivollzugsdienstes sind dann polizeidienstunfähig, wenn sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügen, es sei denn, die auszuübende Funktion erfordert bei Beamten auf Lebenszeit diese besonderen gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt (§ 138 Abs. 1 SächsBG). Ist eine Wiedererlangung der Polizeidienstfähigkeit innerhalb zweier Jahre nicht zu erwarten, ist die Polizeidienstunfähigkeit dauerhaft. Eine statistische Erfassung von für die Dienstverrichtung relevanten gesundheitlichen Einschränkungen findet nur dann bei den Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes statt, wenn die Einschränkung mindestens drei Monate andauert. Bei den Beamten der anderen Fachrichtungen, die in der sächsischen Polizei beschäftigt werden, existieren keine Informationen, die sich statistisch dahingehend auswerten ließen. Demzufolge handelt es sich bei den in der Antwort ausgewiesenen Fällen ausschließlich um Bedienstete des Polizeivollzugsdienstes, von denen bekannt ist, dass sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst für mindestens drei Monate nicht mehr genügen, deren auszuübende Funktion in der Regel jedoch die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr uneingeschränkt erfordert. Dienststelle Bedienstete des PVD mit gesundheitlichen Einschränkungen PD Chemnitz 280 PD Dresden 294 PD Görlitz 146 PD Leipzig 382 PD Zwickau 181 Landeskriminalamt 12 Präsidium der Bereitschaftspolizei 12 Polizeiverwaltungsamt 19 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 4 Gesamt 1330 Frage 3: Wie stellen sich der Krankenstand sowie die Dauer der Krankheitsfälle der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei im Jahr 2016 dar? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landespolizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei , Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und Polizeiverwaltungsamt , Gesamtkrankenstand, Krankenstand, Krankentagen, Krankheitsdauer unter und über 6 Wochen und über 12 Wochen, Ausfalltagen!) Für Tarifbeschäftigte erfolgt keine kontinuierliche statistische Erfassung von Krankendaten . Eine Beantwortung hinsichtlich der Krankenstände der Tarifbeschäftigten wäre nur nach einer händischen Auswertung der sich zum großen Teil bereits in den einzelnen Personalakten befindlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Jahres 2016 möglich. Eine solche Auswertung ist mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Ein- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN schränkungen der Funktionsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine weitergehende Beantwortung eine (überwiegend händische) Auswertung der Krankenunterlagen der rund 2.400 Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei für den fragegegenständlichen Zeitraum erforderlich wäre. Eine geschätzten Bearbeitungszeit je Personalakte von fünf Minuten vorausgesetzt , würde dies für die Beantwortung der auf den Krankenstand von Tarifbeschäftigten gerichteten Frage einen zusätzlichen Zeitaufwand von rund 200 Stunden erforderlich machen. Aufgrund dieses Aufwands wäre die Beantwortung ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht möglich. Die Staatsregierung kam dabei bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der/Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass angesichts der Aktenmenge /dieser Aufwand innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfü /mg stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne eine Gefährdung der Funktions - Vnd ebeitsfähigkeit sowie der sonstigen Aufgabenwahrnehmung des LfV Sachsen nichtfeistbar ist. Mit frburidlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-05-26T11:09:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes