Sächsisches Staatsmin isterium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9457 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Kosten des Freistaates Sachsen in der Verwaltungsstreitsache über den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit Urteil vom 15. Juli 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 C 3.16) den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 25. Februar 2004 in Gestalt verschiedener Änderungsbescheide für den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden für rechtswidrig erklärt und dem Freistaat Sachsen die Kosten des Verfahrens auferlegt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: In welcher Höhe hat der Freistaat Sachsen die Kosten des Verfahrens (BVerwG 9 C 3.16 - Urteil vom 15. Juli 2016; Vorinstanzen : OVG Bautzen 5 A 195/09 - Urteil vom 15. Dezember 2011 - VG Dresden K 923/04 - Urteil vom 30. Oktober 2008) zu tragen (Bitte Höhe der Kosten insgesamt sowie differenziert nach Gerichtskosten, Kosten Kläger, Kosten Beklagter mitteilen)? Die Frage ist wortgleich mit der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach vom 24. Oktober 2016 (Drucksache 6/6862). In der Antwort vom 23. November 2016 konnten die Kosten des Klägers nicht beziffert werden, da diese vom Kläger noch nicht geltend gemacht worden sind. Die Situation ist unverändert. Bis zum 18. Mai 2017 war bei der Landesdirektion Sachsen kein Posteingang über eine entsprechende Rechnungslegung des Klägers zu verzeichnen. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/37- Dresden, 3 Ü. MAI Z017 Zcrtrfiht seit 1006 .udlt berufundfumllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Des Weiteren ist der Landesdirektion Sachsen auch kein Antrag auf Kostenfestsetzung zugegangen , den der Kläger gern. § 164 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beim Verwaltungsgericht Dresden stellen kann. Hinsichtlich der Gerichtskosten und der Kosten des Beklagten verweise ich somit auf meine Antwort vom 23. November 2016. Mit freundlichen Grüßen m Seite 2 von 2 2017-05-31T09:42:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes