STAATSMITTEL U1V1 FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/946 Thema: Finanzierung der Verbraucherzentrale in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD bekennen sich die Koalitionspartner zu einem aktiven Verbraucherschutz. „Die Arbeit der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. werden wir auch künftig auskömmlich finanzieren. Um eine nachhaltige Wirkung der Tätigkeit der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. zu entfalten und verstetigen, soll die institutioneile und projektbezogene Förderung langfristig planbar sein.““ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. nicht mehr institutionell gefördert wird und widerspricht dies nicht dem Koalitionsvertrag? Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. Möglich scheint derzeit eine institutioneile und eine Projektförderung. Details werden aktuell geprüft. Die Bewertung, ob dies dem Koalitionsvertrag, in welchem von institutioneller und Projektförderung die Rede ist, zwischen der Sächsischen Union und der SPD Sachsen widerspricht, können nur die genannten Parteien vornehmen. Frage 2: Worin liegen die Gründe für eine solche Änderung? Das seinerzeit zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte im Frühjahr 2013 mitgeteilt, dass es die Zahlungen an die Verbraucherzentralen für beihilferelevant hält und entsprechende Prüfungen angekündigt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat daraufhin die Beihilferelevanz der Landesförderung geprüft mit dem Ergebnis, dass nicht mehr im bisherigen Umfang institutionell gefördert werden kann. Freistaat Äp SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.51-15/77 Dresden, März 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STA ATSMUMl STER 1U1VI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Ä: SACHSEN 5 Freistaat Frage 3: Wie wurden die Verantwortlichen in der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. im Vorfeld in die Umstellung eingebunden? In der Frage der Beihilfeprüfung ist der Geschäftsführer erstmals schriftlich am 27.01.2014 eingebunden gewesen. Frage 4: Wie kann die kontinuierliche Aufrechterhaltung der Arbeit und die Erfüllung des staatlichen Auftrages zum Verbraucherschutz/Verbraucherberatung gewährleistet werden? Die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. hat am 31.01.2015 einen Abschlagsbescheid für eine Projektförderung zur Verbraucherberatung über 1 Million Euro für die Arbeit im Jahr 2015 erhalten, am 09.02.2015 Rechtsmittelverzicht erklärt und die ersten Mittel abgefordert, die auch bereits geflossen sind. Sollte der Haushaltsgesetzgeber die Erhöhung der Förderung wie vom Kabinett vorgeschlagen mittragen, so wäre die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. deutlich auskömmlicher finanziert als noch 2014. Die Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher in 2015 und 2016 wäre damit gesichert. Frage 5: Für welchen Zeitraum werden die Projektmittel genehmigt? Genauso wie die bisherige institutioneile Förderung wird die Projektförderung jährlich mittels Bescheid genehmigt. Der sich aus der Beihilfeprüfung ergebende Betrauungsakt soll eine Laufzeit von 5 Jahren haben. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2