SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9462 Thema: Sanierungsbedarf an sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Jahresbericht 2016 stellt der sächsische Rechnungshof für die Universität Leipzig einen Sanierungsbedarf in Höhe von 140 Mio. Euro fest, welcher durch das Finanzministerium ermittelt wurde. Dieser resultiere aus einem Defizit zwischen tatsächlichem Bauunterhaltsbedarf in Höhe von 10,2 bis 15,3 Mio. Euro pro Jahr und den in der Vergangenheit im Haushalt eingestellten Mitteln in Höhe von 3,6 bis 4,7 Mio. Euro pro Jahr. Die Folgen dieser Unterdeckung seien einerseits ein drohender Sanierungsstau und andererseits seit längerer Zeit bestehende , zum Teil brandschutzrechtlich bedenkliche, Provisorien." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe hat das SIB seit 2009 pro Jahr Finanzbedarfe für Bauunterhaltsmittel pro staatlicher Hochschule geltend gemacht und welche tatsächlichen Haushaltsmittel für Bauunterhalt standen dieser Bedarfsmeldung pro Hochschule pro Jahr entgegen (bitte auch Gesamtbedarfe und Gesamtmittelvolumen für Bauunterhalt angeben)? S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2112/1/6/25- 2017/22109 Dresden, 11 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: . Mai 2017 Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01 097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Frage 2: In welcher Höhe hat das SIB seit 2009 pro Jahr Finanzbedarfe für Bauunterhaltsmittel für die Berufsakademie geltend gemacht und welche tatsächlichen Haushaltsmittel für Bauunterhalt standen dieser Bedarfsmeldung pro Jahr entgegen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Studienakademiestandort angeben)? Zusammengefasste Antwort zu den Fragen 1 und 2: Die Angaben zum Bauunterhalt bitte ich der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen . Neben der Mittelbereitstellung im Titel für Bauunterhalt werden Bauunterhaltsleistungen ebenso im Titel Erhalt von Bestandgebäuden sowie im Zuge der Umsetzung von lnvestivmaßnahmen (Große Baumaßnahmen I Kleine Baumaßnahmen) darüber hinaus mit vollzogen. Frage 3: In welcher Höhe besteht derzeit Sanierungsbedarf an den sächsischen staatlichen Hochschulen und der Berufsakademie (bitte insgesamt und pro Hochschule/Studienakademiestandort aufgeschlüsselt angeben)? Sanierungsbedarf besteht regelmäßig dann, wenn erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz zur Bauwerkserhaltung oder eine grundhafte Erneuerung erforderlich sind. Häufig sind diese auch mit Änderungen von Zweckbestimmung oder Nutzung des Gebäudes verbunden. Sanierungsbedarf kann jedoch nicht mit Bauunterhaltsbedarf gleichgesetzt werden Die Beseitigung des aktuell bestehenden Sanierungsbedarfs wird durch Veranschlagung entsprechender Großer und Kleiner Baumaßnahmen im Epl. 14 abgebildet. (2017: 2: = 154.064,2 T€, 2018: 2: = 154.370,5 T€, jeweils für Berufsakademien und Hochschulen). Die Einzelveranschlagung kann dem Epl. 14, Kapitel 1412/TG 51 (Berufsakademien) und den Kapiteln 1421 bis 1440 (Hochschulen) entnommen werden . Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 4: Wie viele und welche baulichen Provisorien und Interimslösungen bestehen derzeit an sächsischen staatlichen Hochschulen und der Berufsakademie und seit wann genau bestehen diese (bitte einzeln aufschlüsseln ). Frage 5: Wie viele und welche der unter 4. genannten Provisorien und Interimslösungen weisen brandschutzrechtliche Mängel auf und welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um solche Mängel zu erfassen und zu beseitigen. Zusammengefasste Antwort zu den Fragen 4 und 5: Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Bauliche Provisorien und Interimslösungen sind baulich-technische sowie organisatorische Zwischenlösungen, die die Sicherheit der Nutzer bei verhältnismäßigem Investitionsaufwand kurzfristig gewährleisten und darüber hinaus zeitliche Handlungsspielräume eröffnen um fundierte und nachhaltige Gesamtplanungen bzw. Konzeptionen zu erarbeiten. Die Vorgehensweise ist vor allem dann zweckmäßig, wenn umfassende Sanierungsmaßnahmen mittelfristig vorgesehen sind, jedoch noch kein Planungskonzept vorliegt. In keinem Fall werden Sicherheitsbestimmungen vernachlässigt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/9462 Anlage Angaben in TEUR Bauunterhalt Universitäten/Hochschulen/ Staatliche Studienakademien Soll lt. Haushaltsplan Ist Soll lt. Haushaltsplan Ist Soll lt. Haushaltsplan Ist Soll lt. Haushaltsplan Ist Soll lt. Haushaltsplan Ist Soll lt. Haushaltsplan Ist Soll lt. Haushaltsplan Ist Soll lt. Haushaltsplan Ist Universität Leipzig 4.700,0 5.004,8 4.700,0 4.377,7 3.600,0 3.669,5 3.600,0 3.500,7 3.600,0 3.760,0 3.600,0 4.649,5 4.000,0 5.164,5 4.000,0 5.195,9 TU Dresden 3.850,0 4.676,4 3.850,0 4.485,4 4.550,0 4.334,3 4.550,0 4.413,8 4.550,0 5.217,6 4.550,0 7.475,7 7.000,0 11.836,6 7.000,0 10.614,7 TU Chemnitz 2.000,0 2.280,5 2.000,0 2.190,8 1.800,0 1.626,9 1.800,0 1.810,4 1.800,0 1.514,1 1.800,0 2.004,3 1.800,0 2.159,3 1.800,0 2.210,7 TU Bergakademie Freiberg 1.200,0 1.242,1 1.200,0 1.571,8 1.500,0 1.394,9 1.500,0 1.850,5 1.500,0 1.630,5 1.500,0 2.768,8 1.551,1 2.039,7 1.551,1 2.253,6 HTW Dresden 500,0 711,0 500,0 910,2 550,0 606,4 550,0 971,1 550,0 821,1 550,0 1.027,2 860,0 1.262,2 860,0 1.274,0 HTWK Leipzig 300,0 377,9 300,0 339,2 250,0 227,9 250,0 229,3 250,0 316,8 250,0 248,5 300,0 244,5 300,0 434,2 HS Mittweida 300,0 271,6 300,0 344,1 200,0 214,3 200,0 244,8 200,0 197,1 200,0 316,5 500,0 355,0 500,0 447,2 Westsächs. HS Zwickau 1.100,0 1.513,0 1.100,0 1.055,0 1.150,0 979,8 1.150,0 982,6 1.150,0 863,5 1.150,0 789,0 1.150,0 1.174,5 1.150,0 1.269,1 HS Zittau/Görlitz 600,0 616,6 600,0 637,7 700,0 545,5 700,0 592,0 700,0 622,1 700,0 779,2 700,0 977,0 700,0 671,2 HS f. Bildende Künste Dresden 300,0 373,7 300,0 301,6 200,0 181,6 200,0 264,9 200,0 315,4 200,0 399,5 330,0 499,8 330,0 710,1 HS f. Musik Dresden 50,0 53,3 50,0 86,7 100,0 137,7 100,0 146,5 100,0 111,5 100,0 243,6 200,0 353,8 200,0 285,2 HS f. Musik u. Theater Leipzig 50,0 128,5 50,0 294,6 150,0 197,0 150,0 242,6 150,0 109,2 150,0 206,3 160,0 174,9 160,0 223,0 HS f. Grafik und Buchkunst 50,0 120,6 50,0 224,5 150,0 205,0 150,0 191,5 150,0 137,1 150,0 168,3 160,0 191,2 160,0 148,3 Palucca HS f. Tanz Dresden* 39,6 36,4 59,7 97,5 96,2 56,6 120,0 116,7 120,0 424,4 Staatl. Studienakademie Bautzen 56,6 67,5 78,4 193,9 256,5 405,9 408,9 233,4 Staatl. Studienakamie Breitenbrunn 172,5 94,4 137,5 123,5 209,7 163,0 229,9 233,7 Staatl. Studienakademie Dresden 121,5 42,6 10,6 4,2 27,9 53,2 66,5 151,8 Staatl. Studienakademie Glauchau 72,8 49,6 84,9 86,1 195,6 140,9 694,5 129,2 Staatl. Studienakademie Leipzig 26,4 20,2 31,2 73,2 44,4 28,5 79,3 34,9 Staatl. Studienakademie Riesa 50,4 86,7 60,0 72,7 38,9 111,6 74,1 86,2 Summe Hochschulen 15.000,0 17.409,6 15.000,0 16.855,7 14.900,0 14.380,5 14.900,0 15.538,2 14.900,0 15.712,2 14.900,0 21.133,0 18.831,1 26.549,7 18.831,1 26.161,6 Summe Berufsakademien 300,0 500,2 300,0 361,0 600,0 402,6 600,0 553,6 600,0 773,0 600,0 903,1 839,8 1.553,2 839,8 869,2 * Die Palucca HS f. Tanz Dresden ist erst ab 2015 als eigenes Kapitel 1434 veranschlagt. ** Staatliche Studienakademien: Veranschlagung des Solls nur als Sammelansatz *** Die Veranschlagung des Bauunterhalts erfolgt ab 2017 zentral auf Sammelansätzen. 600,0** 839,8** 839,8** Werte in T€ 300,0** 300,0** 600,0** 600,0** 600,0** 18.831,1*** 2015 2016 2017 Soll lt. Haushaltsplan 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Dokument_ 06-09462 Anlage Tabelle1 2017-06-01T07:47:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes