STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9468 Thema: Aktualisierung der Kleinen Anfrage 6/6787: Portalpraxen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war die Fallzahl ambulant behandelter Notfälle in Notaufnahmen sächsischer Krankenhäuser im Jahr 2016? Die Sächsische Staatsregierung führt keine amtliche Statistik, die über die Anzahl der behandelten Notfälle in Krankenhäusern Auskunft gibt. Auf Nachfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) teilte diese mit, dass im Jahr 2016 insgesamt 613.020 ambulante Notfälle in den Notaufnahmen sächsischer Krankenhäuser behandelt wurden. Die Fallzahlen beinhalten sowohl Fälle zu Zeiten des organisierten vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes als auch zu den Zeiten, in denen üblicherweise die Praxen niedergelassener Ärzte und Einrichtungen (z. B. MVZ) geöffnet haben. Frage 2: Wie entwickelt sich die Anzahl vom ärztlichen Bereitschaftsdienst behandelter Patienten seit dem Jahr 201 0? Die Entwicklung der Fallzahlen im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Jahr Fallzahlen kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 2010 294.960 2011 286.529 2012 294.451 2013 318.357 2014 281 .210 2015 275.288 2016 294.571 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141 .51 -17/488 Dresden, .3b Mai 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 3: ln o. g. Kleinen Anfrage antwortete die Staatsregierung, dass derzeit zwischen den Vertragsparteien Sondierungen zu einer Landesrahmenvereinbarung stattfinden. Wann ist mit einem erfolgreichen Abschluss der Landesrahmenvereinbarung zu rechnen bzw. welchen Stand hat diese zum derzeitigen Zeitpunkt? Die Verhandlungen zum dreiseitigen Vertrag zwischen den Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen, der KVS und der Krankenhausgesellschaft Sachsen zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dauern noch an. Es besteht keine Kenntnis darüber, wann mit dem Abschluss zu rechnen ist. Frage 4: Was unternahm die Staatsregierung bislang, um auf das Einrichten von Portalpraxen einzuwirken oder zu unterstützen? Die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die durch die KVS als Selbstverwaltung wahrgenommen werden, denn die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt gemäß § 75 Abs. 1 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Somit ist von der Sächsischen Staatsregierung nichts zu veranlassen. Frage 5: Wie viele Portalpraxen existieren in Sachsen bis dato? Im Rahmen eines Modellprojektes betreibt die KVS seit Januar 2017 eine Bereitschaftsdienstpraxis (sog. Portalpraxis) am Krankenhaus in Niesky in Kooperation mit der Notaufnahme des Krankenhauses. Zudem gibt es über Sachsen verteilt Bereitschaftsdienstpraxen, die ähnliche Merkmale besitzen (siehe dazu Antwort zur Frage 3 der Drs.: 6/6787) . Seite 2 von 2 2017-05-31T12:27:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes