STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9469 Thema: Präventionsausgaben Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Presse (u. a. LVZ vom 28.03.2017) war zu lesen, dass die vereinbarte Erhöhung der Präventionsausgaben durch das Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention wohl nicht in dem Umfang erfolge, wie dies festgelegt wurde. Durch das Verabschieden der LRV nach § 20f SGB V soll die koordinierte Verausgabung dieser Mittel zwischen den Sozialversicherungsträgern erfolgen. Diese erst vorzunehmenden Abstimmungen bedingen wohl die verminderte Verausgabung der Mittel " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie entwickelten sich die Präventionsausgaben des Freistaates und Sozialversicherungsträger in den von der LRV gemäß § 20f SGB V erfassten Bereichen jeweils in den letzten 5 Jahren? Frage 2: Welche Maßnahmen/Programme wurden seit Abschluss der LRV gemäߧ 20f SGB V neu Initiiert und wie hoch waren die Ausgaben hierfür jeweils? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Am 1. Juni 2016 unterzeichneten die Beteiligten die nach SGB V § 20f zu erstellende Landesrahmenvereinbarung (LRV) für den Freistaat Sachsen. Die Sächsische Staatsregierung führt keine Statistik zu den Präventionsausgaben aller Sozialversicherungsträger. Die landesunmittelbare Krankenkasse AOK PLUS unterliegt der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz . Der Aufsichtsbehörde liegt das Rechnungsergebnis des Verwal- Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-17/489 Dresden, 3oMai2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ tungsrates der AOK PLUS für das Geschäftsjahr 2016 nicht vor, so dass Aussagen zu Ausgaben gemäß LRV (§ 20f SGB V) nicht möglich sind. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV MD) unterliegt ebenfalls der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz . Statistische Erhebungen erfolgen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Vor diesem Hintergrund führt die Sächsische Staatsregierung keine Statistiken zu Präventionsleistungen im Sinne der Fragestellung. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts - und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Dies ist hier der Fall. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich im laufenden Haushaltsjahr an ersten Projekten die nach LRV § 20f SGB V in Sachsen umgesetzt werden. Diese Vorhaben sind auf der Hornepage der Geschäftsstelle LRV Präventionsgesetz an der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. einzusehen (Pressemeldung vom 8. Mai 2017, https://www.slfg.de/geschaeftsstelle-lrv); die aufgeführten Projekte sind dem Zielbereich "Gesund aufwachsen" zuzuordnen. Zu laufenden Projekten sind gegenwärtig keine finanziellen Angaben möglich. Da die LRV erst seit dem 1. Juni 2016 existiert, erübrigt sich eine fünfjährige rückwärtige Betrachtung. Frage 3: Wie oft tagte das Steuerungsgremium der LRV seit dem 8. Juli 2016? Was waren jeweils Themen der Tagesordnung? Die nachfolgende Übersicht führt Datum und Themen der jeweiligen Sitzung des LRV- Steuerungsgremiums seit dem 08. Juli 2016 auf: Datum Sitzun sthemen 18. Oktober 2016 Formalia, Arbeitsaufnahme der Geschäftsstelle LRV, weiteres Vorgehen 2016/17, Einsetzung von Arbeitsgruppen, eingegangene Unterstützungserklärungen, Handbuch "Erzieherinnengesundheit " 14. März 2017 Formalia, Bericht der Geschäftsstelle LRV, Beauftragungsvereinbarung Geschäftsstelle LRV Sachsen, Berichte der Arbeitsgruppen , Vorstellung EU-Schulprogramm/aid Ernährungsführerschein, Schulordner Impfen, Landeskonferenz Prävention und Gesundheitsförderung Frage 4: ln § 20 SGB V heißt es: "Unterschreiten die jährlichen Ausgaben einer Krankenkasse den Betrag nach Satz 2 für Leistungen nach § 20a, so stellt die Krankenkasse diese nicht ausgegebenen Mittel im Folgejahr zusätzlich für Leistungen nach § 20a zur Verfügung." Wie hoch waren die für 2016 zur Verfügung stehenden Mittel, wie hoch waren die nicht verausgabten Mittel 2016 und wie hoch wird somit das Budget im Jahr 2017 sein? Seite 2 von 3 STAATSMlNISTERlUM FÜR SOZIAU~S UND VE RBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: Was waren Gründe der geringen Inanspruchnahme der für die Prävention zur Verfügung stehenden Mittel? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 - 5: Hierzu wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 - 2 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen J .//!! Barbara Krepsch Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-05-31T12:27:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes