STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 619470 Thema: Weiterentwicklung des Verpackungsgesetzes Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Fast die Hälfte der gesammelten Verpackungsabfälle landet in Deutschland in Müllverbrennungsanlagen . Der Bundestag hat im März 201T ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet, das Recycling fördern soll." Namens und im Auftrag der sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt die Staatsregierung das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Verpackungsgesetz und die Auswirkungen auf die sächsische Recyclingwirtschaft? Soweit die Frage auf eine Bewertung des vom Deutschen Bundestag am 30. März 2017 verabschiedeten verpackungsgesetzes gerichtet ist, wird von einer Beantwortung abgesehen. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Erkenntnisse über Auswirkungen des verpackungsgesetzes auf die sächsische Recyclingwirtschaft liegen der Staatsregierung bisher nicht vor, da das Gesetz erst am 1 . Januar 2019 in Kraft treten wird. l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 3. Mai 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t910 Dresden, 16,0(, &o,(? s¡mu1+ otrf )t* to N 0hMt3¡lffi hltu'ñtuú''dd¡¡#Èbi Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 FUr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fûr elektronisch s¡gniertê sow¡e fúr verschlüsselte elektronischê DokumenteSeite 1 von 2 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENú Frage 2: Wie hat sich die Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen zwischen den Jahren 2006 und 2016 entwickelt? (Angaben bitte in Jahresscheiben sowie entsprechend der Einteilung der Verpackungsverordnung ) Gemäß $ 1 Absatz 2 Verpackungsverordnung ist die Bundesregierung verpflichtet, Erhebungen über den Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke durchzuführen undjährlich im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Für den Zeitraum der Jahre von 2004 bis 2014 können diese Daten einer Bekanntmachung der Bundesregierung vom 17. August 2016 (BAnz AT 31.08.2016 84 - siehe Anlage) entnommen werden. Eigene sächsische Erhebungen vergleichbarer Art existieren nicht. Mit freundlichen Grüßen Anlage: 1 Seite 2 von 2 Bundesanzeiger Bekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 31. August 2016 BAnz AT 31.08.2016 84 Seite 1 von 2 Herâusgegebên vom Bund€sminislêr¡um der Justiz und li¡r Verbraucherschutz ww,bundesanzeiger.de Bundesministerium für Umwelt, Noturschutz, Bou und Reoktorsicherheit Bekanntmachung der Erhebungen der Bundesregierung bezüglich des Anteils der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke in den Jahren 2004 bis 2014 nach $ I Absatz 2 Satz 2 der Verpackungsverordnung Vom 17. August 2016 1. Einführung Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBI. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Siebten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 17. Juli 20'14 (BGBI. I S. 1061) geändert worden ist, verfolgt unter anderem das Ziel, den Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgeftillten Getränke zu stärken. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die notwendigen Erhebungen über die entsprechenden Anteile durchzuführen und deren Ergebnisse im Bundesanzeiger bekannt zu geben. 2. Erläuterungen zur Systematik Die Erhebung der Anteile der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke efasst die folgenden, nach $ 9 Absatz 2 derVerpackungsverordnung (VerpackV) pfandpflichtigen Getränkesorten : - Bier (einschließlich alkoholfreies Bier) und Biermischgetränke, - Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwässer, und alle übrigen trinkbaren Wässer, - Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure im Sinne von $ I Absatz 2 Nummer 3 VerpackV, - alkoholhaltige Mischgetränke im Sinne von $ 9 Absatz 2 Nummer 4 VerpackV. Dabei sind derzeit folgende Einweggetränkeverpackungen nach $ 3 Absatz 4 VerpackV als ökologisch vorteilhaft anerkannt: - Getränkekadonverpackungen (Block-, Giebel-, Zylinderpackung), - Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen, - Folien-Standbodenbeutel. 3, Ergebnisse Für die Jahre 2004 bis 2014 ergaben sich auf der Basis von Erhebungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (Mainz) die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Verbrauchsanteile von in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken. Der Hauptanteil der ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen wird durch Mehrwegverpackungen (2014: 45,1 Prozent der abgefüllten Getränke) gestellt. Ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen nehmen 20',l4 einen Anteil von 1 Prozent der abgefüllten Getränke ein. lnsgesamt hat sich der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke auch nach der Einführung der Pfandpflicht im Jahr 2003 verringert, Er lag im Jahr 2014bei 46,1 Prozent. lm Getränkebereich Bier hat sich der Anteil der Mehrweggetränkeverpackungen seit dem Jahr 2OO4 auf hohem Niveau stabilisiert. Die PDF-Datei der amtl¡chen VerÖffentl¡chung ist mit êìnêr qualifzierten sleKrnisdron S¡gmtur gem¿ß S 2 Nr. 3 S¡gmtrgeseÞ (S¡gG) veßehon. Sighe dazu Hinwoig 3uf lnlosêite. ^ Bundesanzeiger Bekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 31. August 2016 BAnz AT 31.08.2016 84 Seite 2 von 2 Herausgegeben vom Bundesministsr¡um der Just¡z und li¡r Verbraucherschutz w,bundesanze¡gende Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vodeilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke in den Jahren 2004 bis 2014 (in Prozent) Getränkebereich Mineralwasser Erfrischungsgetränke Alkoholhaltige Mischgetränke gewichteter Durchschnitt für alle vier Getränkebereiche - davon Mehnrueggetränkeverpackungen - davon ökologisch vofteilhafte Einweg- Bonn, den 17. August 2016 Für die Bundesregierung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit lm Auftrag Dr. Helge Wendenburg Bier 2014 83,6 40,8 29,7 6,4 46,1 45,1 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 20 13 87,8 88,6 87,1 85,2 87,2 88,5 88,2 87,5 86,2 85,9 68,2 61,4 53,0 47,3 45,4 43,8 43,3 41,9 40,7 40,8 63,0 55,0 49,3 42,8 38,3 37,4 34,6 32,4 s1,1 29,5 25,7 24,7 31,8 23,1 21,2 15,7 14,3 12,0 9,6 8,6 71,1 65,7 59,8 54,6 52,6 51,8 50,1 48,3 47,O 46,2 66,3 61,3 55,6 51,2 49,5 49,2 48,0 46,7 45,7 45,1 4,9 4,4 4,2 3,4 3,1 2,6 2,1 1,6 1,s 1,1 2017-05-30T10:59:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes