STAATSM1N1STER1UM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9471 Thema: Nachfrage zu Drs. 68511 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden nach §24b SGB V in den letzten 5 Jahren finanziert? Vorbemerkung: Bei einem Abbruch der Schwangerschaft wird unterschieden zwischen einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (medizinische und kriminologische Indikation), der in vollem Umfang die Leistungspflicht der Krankenkasse im Rahmen des § 24b Abs. 2 SGB V auslöst, und einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung ), der lediglich eine eingeschränkte Leistungspflicht der Krankenkasse nach § 24b Abs. 3 SGB V begründet, von der die Übernahme der Kosten für die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs ( § 24b Abs. 4 SGB V ) ausgeschlossen ist. Die Kostenerstattungspflicht für die nach § 24b Abs. 4 SGB V aufgeführten Leistungen zur ärztlichen Vornahme des Abbruchs unter den Voraussetzungen des § 218a Abs.1 StGB liegt gemäß § 22 Schwangerschaftskonfliktgesetz bei den Ländern. Da die Fragestellung nicht eindeutig erkennen lässt, ob Auskünfte zur Finanzierung von Abbrüchen durch die Krankenkassen oder durch die Länder gewünscht werden, werden in die Beantwortung der Anfrage sowohl die der Leistungspflicht der Krankenkassen unterliegenden nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüche nach § 24b Abs. 2 SGB V als auch die der Kostenerstattungspflicht der Länder unterliegenden Schwangerschaftsabbrüchen nach § 218a Abs.1 einbezogen. Der Statistik Schwangerschaftsabbrüche des Bundesamtes für Statistik https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Sch wangerschaftsabbruechefTabellen/LandWohnsitz.html sind für die letzten Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141 .51 -17/484 Dresden, 2jlv1ai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTF.RlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ fünf Jahre folgende Angaben zu über die unter den Voraussetzungen des§ 218a Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche zu entnehmen : EJGGGGG EJGGGGG Zur Anzahl der in den letzten 5 Jahren nach § 24b Abs. 2 SGB V durch die Gesetzliche Krankenversicherung finanzierten nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüche liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, für die nach § 22 Schwangerschaftskonfliktgesetz die Kosten durch den Freistaat Sachsen erstattet wurden, lässt sich für die letzten 5 Jahre wie folgt darstellen: Jahr Fallzahl 2012 4987 2013 4568 2014 4946 2015 3950* 2016 4453 *Die niedrigere Fallzahl im Jahr 2015 ist auf Abrechnungsverzögerungen bei der AOK Plus im Jahr 2015 zurückzuführen. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-05-30T16:12:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes