SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 619478 Thema: Fernsehturm in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Medienberichten zufolge haben der Freistaat Sachsen, die Landeshauptstadt Dresden und die DFMG Deutsche Funkturm GmbH die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur touristischen Nutzung des Fernsehturms in Dresden in Auftrag gegeben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wann wurde der Auftrag zur Erarbeitung der o. g. Machbarkeitsstudie an wen erteilt? Der Auftrag zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie ist am 7. November 2016 durch die DFMG an die Firma ,,Grebner beraten+planen GmbH" erteilt worden. Frage 2: Seit wann liegt dem Freistaat Sachsen die o. g. Machbarkeitsstudie vor? Dem Freistaat Sachsen liegt derzeit nur ein Entwurf der Machbarkeitsstudie vor. Die Abstimmungen zur Machbarkeitsstudie sind zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 4. Mai 2017) noch nicht abgeschlossen, die Studie ist noch nicht abgenommen. Frage 3: Welchen lnhalt hat die o. g. Machbarkeitsstudie? Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeíchen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1 051i1t1523- 2017136715 Or"r¿"n, Z3 Mai2017 Die Kampagne des Fre¡staates Sachsen. Hausanschrift: Sächs¡sche Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLE¡ Freistaat SACHSEN# Die Machbarkeitsstudie überprüft anhand von vier Varianten mögliche Lösungsansätze für die Revitalisierung des Fernsehturmgeländes hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit. lm Rahmen der Studie werden die Lösungsansätze analysiert, Risiken benannt und ggf. Erfolgsaussichten abgeschätzt. Frage 4: ln welcher Höhe sind Kosten (in Euro) für die o. g. Machbarkeitsstudie entstanden und welchen Anteil hieran haben jeweils der Freistaat Sachsen, die Landeshauptstadt Dresden und die DFMG Deutsche Funkturm GmbH zu tragen? Für die Machbarkeitsstudie entstehen Kosten in Höhe von 75.500,00 EUR netto bzw. 89.845,00 EUR brutto, die zu gleichen Teilen vom Freistaat Sachsen, der Landeshauptstadt Dresden und der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zu tragen sind. Mit freundlichen Grüßen2 e "24 Dr. Fritz Seite 2 von 2 2017-05-24T07:48:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes