STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9479 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat April 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3037 Dresden, . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 Sächs- VSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat April 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. zahl Bands, Liedermacher, Redner April 2017 Leipzig Partei „Der Drit- mind. 2 Verteilaktion te Weg", Stützpunkt Mittelland 05.04.2017 Pirna NPD mind. 2 Infostand 05.04.2017 Pirna NPD ca. 80 Demonstration „Brennpunkt Sonnenstein", Redner: u.a. Jens BAUR, Per Lennart AAE* 08.04.2017 Weißwasser Brigade 8 * Party 11.04.2017 * NPD * Stamnntischveranstaltung des KV Dresden 12.04.2017 Leipzig Wir lieben 10 Diverse Redner, nicht na- Sachsen/ mentlich bekannt Thügida 12.04.2017 Markran- Wir lieben weniger als n.b. städt Sachsen/ 25 Thügida 12.04.2017 Dresden NPD mind. 4 Infostand 13.04.2017 Glauchau Wir lieben weniger als n.b. Sachsen/ 25 Thügida 13.04.2017 Meerane Wir lieben weniger als n.b. Sachsen/ 25 Thügida 15.04.2017 Leipzig IB-Ortsgruppe * Anbringen von Schildern Leipzig mit der Aufschrift „Achtung Terrorgefahr" 16.04.2017 Torgau OT Rechtsextremis- ca. 230 Rechtsextremistisches Staupitz ten Konzert, angekündigte rechtsextremistische Bands: „Bound for Glory" (USA), „Sokyra Peruna" (Ukraine), „Uwocaust" (BB), „True Aggression" Seite 3 von 6 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 19.04.2017 Dresden NPD mind. 5 Infostand 20.04.2017 Dresden IB ca. 6 - 8 Verteilung von Infomaterial , Flugblättern sowie Plakaten , Anbringen eines Banners 22.04.2017 Mittweida Rechtsextremis- ca. 250 Zeitzeugenvortrag ten 22.04.2017 Plauen Partei „Der Drit- ca. 5 Infostand, Mobilisierungste Weg", Stütz- veranstaltung für die 1. punkt Vogtland Mai Demonstration in Gera 22.04.2017 Zwickau Partei Drit- * Verteilaktion, Mobilisieund Werdau „Der te Weg" rungsaktion für die 1. Mai Demonstration in Gera 22.04.2017 Pirna NPD * Treffen 22.04.2017 Niederkaina Rechtsextremis- ca. 60 Gedenkveranstaltung mit ten „Fackelmarsch" 24.04.2017 Zwickau IB * Sprühaktion 24.04.2017 Kamenz u.a. NPD ca. 100 Protestaktion 25.04.2017 Bautzen NPD * Verteilaktion 26.04.2017 Dresden NPD mind. 6 Infostand 27.04.2017 Leipzig IB * Sprühaktion 27.04.2017 Bautzen IB * Schnipselaktion 28.04.2017 Jesewitz „Wir für Leipzig" ca. 50 Liederabend mit „Fiel" OT Gotha 29.04.2017 Rosenthal- Rechtsextremis- ca. 100 Rechtsextremistisches Bielatal ten Konzert „True Aggression", „Naked but armed" (BW), „Barricades (ST)", „Kodex Frei (BY)" 30.04.2017 Jesewitz „Wir für Leipzig" ca. 120 Zeitzeugenvortrag Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat April 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Seite 4 von 6 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: e FreistaatSAGSACHSEN Datum Ort Veranstaltung ggf. Bands, Anzahl der rex. Liedermacher, Redner Teilnehmer 01.04.2017 Dresden Kurzvortrag eines Vertreters der IB- mind. 1 Ortsgruppe Dresden bei einer Infoveranstaltung der Initiative „EinProzent" 03.04.2017 Dresden Versammlung „Gegen Glaubenskriege Ein Redner wurde für Frieden" (PEGIDA) wegen einer als rechts -extremistisch bewerten PMK- Straftat verurteilt. 10.04.2017 Dresden Versammlung „Gegen Glaubenskriege mind. 1 für Frieden" (PEGIDA)* 17.04.2017 Dresden Versammlung „Gegen Glaubenskriege Ein Redner wurde für Frieden" (PEGIDA) wegen einer als rechts -extremistisch bewerten PMK- Straftat verurteilt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat April 2017 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. zahl Bands, Liedermacher, Redner 14.03.2017 * NPD * Stammtischveranstaltung 25.03.2017 Mittweida Rechtsextremisten ca. 250 Zeitzeugenvortrag, Redner ehemaliges Mitglied der Freiwilligen- Division „Nordland" Seite 5 von 6 STAATSTMINISTEMM DES INNERN Freistaat SACHSEN 25.03.2017 Aue Rechtsextremisten * Konzert mit „Ahnenerbe" (HE), „Camulos" (SN), „Stahlfront" (SN), „Ad Hominem" (FR) nn nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darter h aus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgetei Wwejden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit fieurAdlichen Grüßen Märkus Ulbig Seite 6 von 6 2017-05-29T10:22:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes