STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9490 Thema: Fördermaßnahmen des "Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge wurden in den letzten fünf Jahren gestellt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten sowie nach Facharztrichtung)? ln den Jahren 2012 bis 2017 (Stand: 28. April 2017) wurden 76 Anträge auf Förderung beim Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen gestellt. Die Anträge wurden von 60 Hausärzten, 5 Augenärzten, 6 Kinder- und Jugendpsychiatern , 1 HNO-Arzt, 3 Nervenärzten sowie einem Psychotherapeuten gestellt. Angaben zu den Landkreisen und kreisfreien Städten liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor, da sich die Antragstellung und Entscheidung stets auf die Versorgung in einem Planungsbereich der jeweiligen Versorgungsebene beziehen. Frage 2: Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt (bitte auflisten wie unter 1.)? 74 Anträge wurden durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bewilligt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141 .51-17/491 . .presden, ~.oMai2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMJNJSTERJUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCH ERSCHUTZ Frage 3: ln wie vielen Fällen wurden Investitionskostenzuschüsse bis zu einer Höhe von 60.000 Euro geleistet (bitte auflisten wie unter 1. und nach Höhe der Zuschüsse: 1 - 20.000 Euro, 20.001 - 40.000 Euro, 40.001 - 60.000 Euro)? Frage 4: ln wie vielen Fällen wurden Mindestumsätze in welcher Höhe gewährt (bitte auflisten wie unter 1.)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 4: Die Fördermaßnahmen des Landesausschusses werden in der Regel in Kombination von Investitionskostenzuschuss und Gewährung eines Mindestumsatzes gewährt. Der Sächsischen Staatsregierung liegen nur Angaben über die jeweiligen Jahrausgaben der Jahre 2012 bis 2015 vor. Freistaat SACHSEN Ausgaben Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 I nvestitionskostenzuschuss bei Praxisübername /Praxisneu- 289.500,00 € 341.821 ,31€ 612.507,56€ 991.901 ,81€ gründung (bis zu 60.000 €) I nvestitionskostenzuschuss bei Neugrün- 6.000,00 € 17.990,00 € 11.976,18€ -dung einer Zweigpraxis (6.000 €) Gewährung von 216.828,00 € 314.164,56 € 349.000,17 € 1.240.464,70 € Mindestumsatz Gesamtausgaben 512.328,00 € 673.975,87 € 973.483,91 € 2.232.366,51 € Mit freundli hen Grüßen Barbara Kleps Seite 2 von 2 2017-05-31T12:29:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes