STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/95 Thema: Abriss von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden mit Fördermitteln in Sachsen seit 2009 Sehr geehrter Herr Präsident, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unter Denkmalschutz stehende Gebäude wurden seit 2009 teilweise oder vollständig mit Fördermitteln abgerissen? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Landkreisen und Kreisfreien Städte angeben) Frage 3: Für wie viele unter Denkmalschutz stehenden Gebäude liegen in Sachsen aktuell Anträge auf Förderung von Abriss- oder Teilabriss vor? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Kreisfreien Städten angeben) Frage 4: Für wie viele unter Denkmalschutz stehenden Gebäude liegen in Sachsen aktuell Abriss- oder Teilabrissgenehmigungen vor, bei denen der Abriss gefördert wird? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Kreisfreien Städten angeben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4: Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand mangels statistischer Erfassung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Antworten beruhen insoweit auf einer entsprechenden Abfrage bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten, die zum Teil keine (vollständigen) Angaben gemacht haben oder diese nicht machen konnten. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. ^ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7383 Dresden,A4 November 2014 SW’ScV, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: In welcher Höhe wurden welche Fördermittel für Abriss- oder Teilabrissgenehmigungen von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden seit 2009 eingesetzt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Fördermittel und Finanzhöhe der Förderung) Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand keine Zahlenangaben vor. Bei den Bund-Länder-Programmen der Städtebaulichen Erneuerung, dem EFRE-Brachen-Programm und dem Landesbrachenprogramm erfolgt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Abbruchmaßnahmen keine Erfassung des Merkmals „denkmalgeschütztes Gebäude“. Aus Mitteln der Denkmalförderprogramme werden keine Abbruchmaßnahmen gefördert. In wie vielen Fällen seit Verabschiedung des Wiederaufbaubegleitgesetztes in Sachsen wurden Abriss- oder Teilabrissgenehmigungen von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden mit der stärkeren Gewichtung der Belange des Hochwasserschutzes begründet? Seit Verabschiedung des Wiederaufbaubegleitgesetztes wurden bei neun denkmalge-schi/tzten Gebäuden Abriss- oder Teilabrissgenehmigungen mit der stärkeren Gewichtung der ^Belange des Hochwasserschutzes begründet. Mitjfreuhdlichen Grüßen Frage 5: Märkus billig Anlage: 1 Seite 2 von 2 Anlage zu der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/95 Thema: Abriss von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden mit Fördermitteln in Sachsen seit 2009 Landkreis/Kreisfreie Stadt Abbrüche mit Fördermitteln (Frage 1) Aktuelle Förderanträge (Frage 3) Aktuelle Abrissge-nehmigungen (Frage 4) Bautzen * * * Chemnitz 10 0 0 Dresden * * * Erzgebirgskreis 0 0 0 Görlitz * * * Leipzig * * * Leipzig Stadt 7 (davon 3 in 2009, 1 in 2010 und 3 in 2011) 0 0 Meißen * * * Mittelsachsen 4 5 0 Nordsachsen * * * Sächsische Schweiz-Osterzgebirge * * * Vogtlandkreis 3 1 1 Zwickau 3 0 0 * keine Angaben möglich