STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9500 Thema: Überwachung von Messenger -Diensten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit überwachen welche sächsische Behörden wie viele Nutzerkonten von Messenger -Diensten, indem sie sich als Web-Client anmelden und die Authentifizierungs-SMS beim Mobilfunkanbieter abfangen ? Frage 2: Im Rahmen welcher Ermittlungsverfahren und auf welcher Rechtsgrundlage wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen , die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts für die wichtige und in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Frage- und Auskunftsrecht nicht schrankenlos. Bei ihrer Entscheidung hat die Behörde eine Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Abgeordneten und den Geheimschutzbelangen , insbesondere unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsgrades , durchzuführen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/27/15 Dresden, . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Veröffentlichung von Details der technischen Aufklärungsfähigkeiten des LfV Sachsen im Hinblick auf Messenger -Dienste würde die Offenlegung sensibler nachrichtendienstlicher Verfahrensweisen sowie technischer Möglichkeiten und Taktiken bedeuten. Diese Informationen würden die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde und somit auch, wie sie ihre Informationen erhebt, ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Damit würde das schutzwürdige Interesse des Freistaates Sachsen an der wirksamen Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigt. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten der technischen Aufklärungsfähigkeiten der Sicherheitsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung sowie die Benennung konkreter Ermittlungsverfahren würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich als auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs nachteilig auswirken. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz sowie daraus resultierender präventiver und repressiver Folgemaßnahmen und damit letztlich auch dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10 -Kommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Die sächsischen Staatsanwaltschaften haben im Rahmen von Ermittlungsverfahren von dieser Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht. Frage 3: Inwieweit und auf welcher Rechtsgrundlage kann von welchen sächsischen Behörden bei der Entschlüsselung von Kommunikation über Messenger -Dienste bzw. bei der Erfüllung von welchen sonstigen Aufgaben auf die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich zurückgegriffen werden? Die Zej'itra)e Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich wird vom Bundesministeri m des Innern geplant und in dessen Geschäftsbereich errichtet. Sie befindet sich ztIirzit im Aufbau. Mit frduridlichen Grüßen Mareus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-05-30T11:02:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes