SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9501 Thema: Personelle Ausstattung der Steuerfahndung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Personalbedarf ist für die Steuerfahndung in Sachsen für das Jahr 2017 berechnet wurden? Die aktuelle Personalbedarfsberechnung 2016 (gültig vom 1. September 2016 bis 31. August 2017) weist einen Personalbedarf für die Steuerfahndung von 181,02 VZÄ aus. Die Personalbedarfsberechnung 2017 liegt noch nicht vor und wird erst zum 1. September 2017 erstellt. Frage 2: Wie viele VzÄ sind für die Steuerfahndung in Sachsen für das Jahr 2017 vorgesehen (Soll-Besetzung)? Auf der Grundlage der aktuellen Personalbedarfsberechnung 2016 sind der Steuerfahndung 167,60 VZÄ zugeteilt (Personalzuteilung 2016). Frage 3: Wie viele VzÄ sind in der Steuerfahndung in Sachsen zum 31. April 2017 tatsächlich arbeitsfähig (Ist-Besetzung)? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/36-0 1627/20/127- 2017/22303 Dresden, ~ /( . Mai 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Es liegen keine Daten zum 31. April 2017 vor. Die Ist-Besetzung in der Steuerfahndung betrug zum 1. April 2017 146,925 VZÄ; die Daten zum 1. Mai 2017 liegen derzeit noch nicht vor. Frage 4: Wie stellen sich die Zahlen für die vergangenen fünf Jahre jeweils dar? Die Personalbedarfsberechnung und die Personalzuteilung eines jeden Jahres werden regelmäßig zum 1. September des Jahres erstellt und gelten bis zum 31 . August des Folgejahres. Die Ist-Besetzung wird nach Jahresscheiben zum 1. Januar des Folgejahres dargestellt. Anhand dessen ergeben sich für die vergangenen fünf Jahre folgende Daten: Steuerfahndung insgesamt in VZÄ Personalbedarfs- Ist-Besetzung berechnung Personalzuteilung (zum 01 .01 . Folgejahr) 2015 164,40 147,20 137,723 2014 172,43 154,70 141,470 2013 169,60 153,30 144,100 2012 175,74 161, 10 148,935 2011 181 ,67 157,00 154,955 Frage 5: Inwieweit wurde für den Bereich der Steuerfahndung in den vergangenen fünf Jahren das Erfordernis einer besonderen Personalzuführung bejaht und umgesetzt? Die Ermittlung des Personalbedarfes für den Bereich der Steuerfahndung orientiert sich an der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft (Bruttowertschöpfung) in deren Zuständigkeitsbereich . Es bestand demnach kein Erfordernis, die Personalzuteilung in besonderem Maße zu erhöhen. Der Personalbestand wurde annähernd auf gleichem Niveau gehalten. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Änderungen im Personalbestand werden allgemein durch eine fortlaufende Ausbildung von Bediensteten für den Einsatz in den sächsischen Steuerfahndungsstellen sichergestellt . Die Ausbildungsdauer beträgt dabei 15 Monate. Daraus kann sich auch eine stetige Abweichung der vollständigen Heranführung der Personalzuteilung an den Personalbedarf ergeben. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-06-01T13:27:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes