SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9502 Thema: Aktueller Stand des gemeinsamen Steuerrechenzentrums für Sachsen und Bayern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist die Verlagerung von Aufgaben des Landesrechenzentrums Steuern von Sachsen nach Bayern geplant? (Bitte Angabe des Zeitpunkts des Gremiumbeschlusses zur Beteiligung an dem Projekt bzw. seiner vorbereitenden Workshops , konkrete Beschreibung des Projekts, der Projektziele, des Standes der Umsetzung, Aufbau und Teilnehmer der Projektgruppe , Kosten des Projektes, einschl. Angabe des Haushaltstitels .) Eine Kooperation von Sachsen und Bayern im Bereich der Steuerrechenzentren wurde technisch, organisatorisch und rechtlich geprüft. Eine abschließende Bewertung und Entscheidung ist noch nicht erfolgt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/14-1053/1146- 2017124408 Dresden, '1 . Juni 2017 r lertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen. de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 2: Inwieweit und aus welchen Gründen sind welche externen Berater welcher Institutionen/Firmen an der Projektgruppe beteiligt? Frage 3: Inwieweit stehen bei der Realisierung einer Verlagerung Kosteneinsparungen in welcher Höhe gegenüber? Frage 4: Wie viele der Bediensteten des Landesrechenzentrums Steuern bzw. der mit den Aufgaben des Rechenzentrums beauftragten Mitarbeitern anderer sächsischer Finanzbehörden benötigten nach Realisierung der Verlagerung andere Aufgaben bzw. müssten in ein Rechenzentrum in Bayern wechseln? Frage 5: Inwieweit sind die Datenschutzbeauftragten beider Länder bereits in das Vorhaben eingebunden? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Entfallen. Mit freundlichen Grüßen ~r(!dd Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-06-02T10:55:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes