SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRUNE) Drs.-Nr.: 6/9505 Thema: fehlende Veröffentlichung der vom Freistaat mitfinanzierten Machbarkeitsstudie zum Dresdner Fernsehturm Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Stadt, Staatskanzlei und Telekom-Tochter Deutsche Funkturm AG(lmmobilienbesitzer) hatten im Juli 2016 eine Machbarkeitsstudie zum Dresdner Fernsehturm in Auftrag gegeben. Sie soll klären, ob und zu welchem Preis der Fernsehturm wiedereröffnet werden kann. Nach Presseangaben und Angaben des Dresdner Fernsehturmvereins hat die Staatskanzlei dem Verein mitgeteilt, dass die Studie seit 4 Wochen vorliegt, vor einer Veröffentlichung aber noch "Bewertungen" erfolgen müssten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkuno: Dem Freistaat Sachsen liegt derzeit nur ein Entwurf der Machbarkeitsstudie vor. Die Abstimmungen zur Machbarkeitsstudie sind zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 31. Mai 2017) noch nicht abgeschlossen, die Studie ist noch nicht abgenommen. Frage l: Wann wird die Studie mit ihren Ergebnissen in welcher Art und Weise der öffentl ichkeit bekanntgegebenã Über die Ergebnisse der Studie soll die Öffentlichkeit informiert werden. Zeitpunkt und Form der lnformation stehen noch nicht fest. Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl ïelefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051/111545- 2017t37362 Dresden, 31. Mai 2017 Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT SACHSISCH Seite 1 von 3 www.sachsen.de SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche Bewertungen waren bzw. sind aus Sicht der Staatsregierung noch nötig vor der Veröffentlichung der Studienergebnisse und gibt es dadurch textliche Änderungen am Studieniext, wenn ja welche konkret? Es wird auf die Vorbemerkung venruiesen. lm Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Frage ist auf Bewertungen gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 3: An wen ist die o. g. Studie vergeben worden und welche Personen sind namentlich an der Erstellung der Studie beteiligt? Der Auftrag zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie ist durch die DFMG Deutsche Funkturm GmbH an die Firma Grebner beraten +planen GmbH, Dresden (Fa. Grebner) erteilt worden. lm Ubrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Zuweisung der konkreten Aufgaben zur Erstellung der Studie durch die Fa. Grebner an einzelne Personen liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung, so dass eine abschließende Beantwortung insoweit nicht möglich ist. Die Fa. Grebner ist insbesondere nicht Vertragspartner des Freistaates Sachsen. Zu einer entsprechenden Nachfrage ist die Staatsregierung nicht verpflichtet, weil sie dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich ist. Auch soweit der Staatsregierung die Namen einzelner beteiligter Mitarbeiter aus Gesprächen und Unterlagen bekannt sind, wird von einer Beantwortung abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVert zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Der Auskunftserteilung steht dieses Recht hier entgegen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht der betroffenen Mitarbeiter auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Eine Rückfrage hinsichtlich der einzelnen bekannten Namen über die Fa. Grebner ergab, dass kein Einverständnis mit der Veröffentlichung besteht. Die erforderliche Abwägung zwischen dem lnteresse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Mitarbeiter fällt zugunsten des Grundrechts aus. Seite 2 von 3 5ÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Zwar sind einerseits bei einer bloßen namentlichen Benennung lediglich Daten von vergleichsweise geringer Sensibilität betroffen. Andererseits ist nicht zu erkennen, dass der Abgeordnete diese Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben tatsächlich benötigt, um die Staatsregierung kontrollieren zu können. Denn die Fragestellung zielt lediglich auf die interne Aufgabenzuweisung einer privaten Firma, die ohnehin nicht durch die Staatsregierung zu verantworten ist. lnsbesondere ist aber zu befürchten, dass bei einer öffentlichen Preisgabe der Namen die betroffenen Mitarbeiter - über bloße Presseanfragen hinaus - versuchten inhaltlichen Einflussnahmen auf (Teil-)Ergebnisse der Studie von außen ausgesetzt wären. Mit einer Realisierung eines möglichen Vorhabens wären erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen wie auch im Umwelt- und Verkehrsbereich verbunden, die eine gezielte Einflussnahme Einzelner als wahrscheinlich erscheinen lassen. lm Ergebnis der Abwägung ist daher lediglich eine Mitteilung in nichtöffentlicher Sitzung des zuständigen lnnenausschusses möglich. Frage 4: Auf welche Summe belaufen sich die Gesamtkosten der Studie und wie genau werden diese Kosten unter den Beauftragenden dieser Studie aufgeteilt? Auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 619478 wird ven¡viesen. Frage 5: Welche konkreten Handlungsempfehlungen ergeben sich aus Sicht der Staatsregierung aufgrund der gewonnenen Studienerkenntnisse? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Es wird auf die Vorbemerkung venruiesen. Mit freundlichen Grußen e- Dr. Fritz J Seite 3 von 3 2017-05-31T15:06:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes