SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 1005 l0 | 01076Drêsdên STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4.Mai 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t915 Dresden, JS. OS. JOrtI Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-von- Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/9506 Thema : Verordn u ngen sächsischer Natu rsch utzgebiete Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Von den Verordnungen sächsischer Naturschutzgebiete sind weniger als die Hälfte im lnternet zugängig gemacht." Namens und ¡m Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird sichergestellt, dass sich bspw. Flächennutzer oder die interessierte öffentlichkeit leicht zugänglich im lnternet über die Inhalte der sie jeweils betreffenden Verordnung informieren können? Der Erlass von Verordnungen zur Festsetzung von Naturschutzgebieten liegt in der Zuständigkeit der Landkreise als untere Naturschutzbehörden. Den Landkreisen ist empfohlen, die Texte im Rahmen ihres lnternetauftritts zur Verfltgung zu stellen. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung im lnternet besteht nicht. Frage 2: Bis wann ist geplant, alle Verordnungen über das lnternet zugänglich zu machen? Da keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der Verordnungen im lnternet besteht, ist auch keine Frist zur Veröffentlichung vorgesehen. Frage 3: Wie werden Flächennutzer informiert, wenn sich bspw lnhalte von den sie betreffenden Verordnungen ändern? Das Verfahren zum Erlass und zur Anderung von Verordnungen zur Festsetzung von Naturschutzgebieten wird in $ 20 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) geregelt. s¡mu[+ Obbbddl&6Sb ffirHññrumtr0illdùbñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße I 01 097 Dresden wvvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugãng fúr elektronisch sign¡erte sowie fUr verschlüsselte elektron¡sche Dokumente ¡.c)s o)@ to (\ Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Nach den Regeln des $ 20 Abs. 2 Satz 4 und 5 SächsNatSchG erhalten Flächennutzer einen schriftlichen Hinweis auf die Auslegung der Unterlagen im Rahmen der Neufestsetzung oder wesentlichen Anderungen einer Verordnung. Frage 4: Wie wird sichergestellt, dass die Inhalte und Vorgaben der Verordnungen in Naturschutzgebieten eingehalten werden? Frage 5: Wie wurden in den letzten 5 Jahren die Nachweise getätigt, wenn in derjeweiligen Verordnung verbotene Mittel eingesetzt oder verbotene Maßnahmen durchgeführt wurden und welche Maßregelungen resu ltierten jeweils daraus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Überwachung der Verbote erfolgt sowohl als Regelübenruachung als auch als Anlassübenruachung. Der ehrenamtliche Naturschutz liefert hierbei sowohl Hinweise für eine Anlassüberuvachung durch die Behörde als auch einen Beitrag im Rahmen der Regelüberuvachung. Wurden im Rahmen der Überuvachung Verstöße gegen die Verbote festgestellt, reichen die Reaktionen von Anhörung mit anschließender Einstellung des Verfahrens, weil ein Verursacher nicht ermittelt werden konnte, über die Veranlassung der rein tatsächlichen Abstellung der Mängel bei leichten Verstößen ohne verwaltungsrechtliche Reaktion, dem Erlass einer naturschutzrechtlichen Unterlassungsanordnung bis zur Verhängung von Bußgeldern. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von2 2017-05-30T16:15:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes