SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9510 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Fort- und Weiterbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Fort- und Weiterbildungsangebote bietet der Freistaat Sachsen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen sowie für Personen der Kindertagespflege an? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt angeben.) Der Freistaat Sachsen beschäftigt weder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen noch Personen der Kindertagespflege. Diese sind ausschließlich bei kommunalen und freien Trägern angestellt bzw. selbständig tätig . Frage 2: Von welchen Trägern oder Institutionen werden im Freistaat Sachsen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Personen aus Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege angeboten? Gemäß § 21 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) ist die Fortbildung der Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen der kommunalen und freien Träger sowie von Kindertagespflegepersonen Aufgabe des Landesjugendamtes (LJA) und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe . Darüber hinaus sollen die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe Angebote zur Fortbildung ihrer Mitarbeiter unterbreiten. Die Angebote des LJA sind im Fortbildungsprogramm zusammengefasst dargestellt (http://www.sms.sachsen.de/downloadNerwaltung/lja Fortbildungsprogram m-LJA-2017.pdf ). Zudem werden durch die vom Freistaat Sachsen geförderte )nformationsund Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS)" Fortbildungen Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) z -1 053/9/36 Dresden.z ~ · Mai 2011 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium ftlr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN für Kindertagespflegepersonen angeboten. Diese sind veröffentlicht unter www.ikssachsen .de. Frage 3: Welche Maßnahmen zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen und zur Qualitätssicherung von Angeboten der Kindertagespflege werden durch den Freistaat Sachsen angeboten bzw. durchgeführt? Es ist nicht Aufgabe des Freistaates Sachsen, Maßnahmen zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen bzw. zur Qualitätssicherung von Angeboten der Kindertagespflege durchzuführen. Maßnahmen zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen werden von freien oder privaten Bildungsträgern angeboten. Hierfür ist eine finanzielle Unterstützung durch die Kommune möglich oder eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) . Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Angeboten der Kindertagespflege erfolgen in der Regel durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und auch durch die Bildungsträger selbst. Frage 4: Welche finanziellen und institutionellen Fördermöglichkeiten für Kindertagespflegepersonen gibt es im Freistaat Sachsen? Neben den in der Antwort zu Frage 3 aufgeführten Fördermöglichkeiten können Kindertagespflegepersonen Fördermittel im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL) für • Projekte mit überregionaler Bedeutung, Modellprojekte, Fachtagungen oder • Fortbildungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans beantragen. Darüber hinaus bezuschussen einige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch die Teilnahme an Fortbildungen. Institutionelle Fördermöglichkeiten für Kindertagespflegepersonen bestehen nicht. Frage 5: Gibt es Möglichkeiten, vor dem Hintergrund der Versorgungsengpässe für Kinder über 3 Jahren, Zuschüsse für geforderte Qualifizierungsmaßnahmen von Kindertagespflegepersonen zur Verfügung zu stellen? Zum Teil werden von örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse für Qualifizierungsmaßnahmen von Kindertagespflegepersonen gewährt. Seitens des Freistaates Sachsen bestehen hierfür keine Möglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen 1.;/t~ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2017-05-29T14:11:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes