SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 J 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9514 Thema: Investitionen in die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) am Standort Bautzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut DNN vom 03.05.2017 plant der Freistaat Sachsen den Ausbau des Bautzener Campus der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel sollen die Umbaumaßnahmen insgesamt kosten? Bisher wurde eine Rahmenplanung erarbeitet, die jedoch noch keine verbindliche Kostenberechnung enthält. Der Fokus dieser Planungen liegt primär auf städtebaulichen und funktionalen Aspekten. Erst im Zuge der sich anschließenden Erarbeitung der Entscheidungsunterlage werden verbindliche Kosten ermittelt. S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2000/1/15/105- 2017122575 Dresden, .2Jt. Mai 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 2: Welcher Zeitplan liegt für die Baumaßnahmen vor? (Bitte geplanten oder vollzogenen Beginn der einzelnen Baumaßnahmen und geplante Fertigstellung angeben!) Das Gesamtvorhaben soll in mehreren Teilbaumaßnahmen ausgeführt werden. Für die 1. Teilbaumaßnahme wurden die in der Tabelle dargestellten vorgezogenen Leistungen beauftragt: vorgezogene Leistungen Baubeginn Fertigstellung Erneuerung Medientechnik Hörsaal Mai 2017 geplant: Oktober 2017 Herrichtung von Umkleide-, Sanitär-, und Lehrräumen in den Häusern geplant: Juli 2017 geplant: Dezember 2017 Bund L Für die weiteren Teilbaumaßnahmen wurde noch kein Rahmenterminplan erstellt. Frage 3: Wie viele neue Unterkünfte, Lehrsäle, Turnhallen und sonstige Bauten (z.B. Mensa, ... ) sollen errichtet werden? Für wie viele Personen sind diese Bauten jeweils ausgelegt? Welche Kosten sind jeweils für die einzelnen Bauten vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach Gebäuden, Kosten sowie „Fassungsvermögen"!) Im Rahmen des Gesamtvorhabens sollen folgende Maßnahmen realisiert werden: Unterkünfte für Studierende und Fortbildungsteilnehmer, Nutzungsfläche: 4.170 m2 , Flächen für Lehre (u. a. Hörsaal, Lehrsäle, Arbeitsräume, Vorbereitungsräume), Nutzungsfläche: 2.384 m2 , Fortbildungszentrum und Verwaltung der Polizeifachschule (u. a. Bibliothek, Büros, Beratungsräume), Nutzungsfläche: 1.642 m2 , Mensa, Nutzungsfläche: 589 m2 , Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN S SACHsEN Trainingszentrum für die Integrierte Aus- und Fortbildung (u. a. Raumschießanlage, Handlungsräume, Sport- und Trainingsräume, Zwei-Feld-Sporthalle, Sportfreianlagen ), Nutzungsfläche: 3.790 m2 , Kfz-Bereich: Fahrzeugstellplätze für Dienst- und Ausbildungsfahrzeuge. Mit den oben genannten Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen zur Aus- und Fortbildung von 150 Studierenden (Studienplätze) und 125 Fortbildungsteilnehmern (täglich, während 44 Wochen im Jahr) geschaffen. Ergänzend werden Räumlichkeiten für 77 Dozenten und Verwaltungsstellenmitarbeiter hergestellt. In der Kapazität der Speisenversorgung sind weiterführend 15 Gastdozenten sowie die Polizeibeamten des am Standort angesiedelten Autobahnpolizeireviers und der Kriminalaußenstelle der Polizeidirektion Görlitz berücksichtigt. Die Gesamtanlage ist auf den dargestellten Bedarf hin ausgelegt. Bezüglich der Frage nach den Kosten wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen . Frage 4: Welche bestehenden Gebäude werden abgerissen, welche für welche Funktion saniert oder/ und erweitert? Gemäß Rahmenplanung sollen folgende Gebäude zurückgebaut werden: Munitionsbunker, Mehrzweckgebäude mit Judohalle, Raumzellenschiessanlage, Garagen E, F und G, Anbau Speisesaal an Haus B. Folgende Gebäude sollen saniert werden: Haus A - künftige Nutzung für Lehre, Verwaltung der Polizeifachhochschule und Unterkünfte, Haus B - künftige Nutzung für Lehre, Haus C - künftige Nutzung für Lehre und als Autobahnpolizeirevier (letzteres ist nicht Teil der Maßnahme Fortbildungszentrum Polizei, Bautzen), Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Haus L - künftige Nutzung für Lehre und Fortbildung Die Erweiterung dieser Gebäude ist nicht geplant. ~SJi:CHsEN Frage 5: Wie wird mit der Sporthalle in der Käthe-Kollwitz-Straße in Bautzen verfahren ? Wird diese Sporthalle saniert und welche Nutzung ist für sie in Zukunft vorgesehen? Die Turnhalle befindet sich im Eigentum der Stadt Bautzen. Sanierung und zukünftige Nutzungen liegen in Verantwortung der Stadt. Eine Nutzung durch die Hochschule ist nach Errichtung der unter Frage 1 genannten Zwei-Feld-Sporthalle nicht mehr vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2017-05-26T12:54:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes