STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter W¡ld, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 619521 Thema: Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an Nichtlandwirte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen unterliegt dem Grundstückverkehrsgesetz . Für die Kontrolle und Durchsetzung sind die Länder zuständig. Hierzu gehört auch die Kontrolle, in wie weit der Verkauf an Nichtlandwirte eine ungesunde Bodenverteilung zur Folge hat." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Bei vielen Vorgängen wurden in den Jahren 2015 und 2016 landwirtschaftliche Flächen welcher Größe und welcher Ertragsmesszahl an nichtlandwirtschaftliche Käufer veräußert ? lnsgesamt gab es im Jahr 2015 im Freistaat Sachsen im Grundstücksverkehr 16.562 Vorgänge. lm Jahr 2016waren es 15.596 Vorgänge. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat erstmals im Jahr 2016 eine Auswertung gekaufter reiner Landwirtschaftsfläche des Jahres 2015 nach Rechtsformen der Erwerber vorgenommen . Danach eruvarben Nichtlandwirte 3,49 Prozent beziehungsweise 239 Hektar Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) aus 1.944 Verträgen mit reiner Landwirtschaftsfläche mit 6.719 Hektar (vergleiche Sächsischer Agrarbericht in Zahlen, Berichtsjahr 2Q15, Abbildung 15, Seite 26). Analoge Werte für das Jahr 2016 werden mit dem Agrarbericht voraussichtlich im Juni 201 7 veröffentlicht. Die Ertragsmesszahl ist in der Regel nicht Bestandteil von Grundstückskaufverträgen und kann daher von den Unteren Landwirtschaftsbehörden (ULB) für die jeweiligen Grundstücksverkäufe nicht erfasst werden. t5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. Mai 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t922 Dresden, ll.oÇ, loÅ4 s¡mu1+ { o)f.-f.- *úñMM&¡s&bbBñrirñ@t.umûlndffieþÊ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, '13 Fiir Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. . Kein Zugang für elektron¡sch signierle sowie ft¡r verschlùsselte elektronische DokumentêSeite I von 3 STAÀTSMINISTERIUI\4 FÜR UMWEUI. UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Frage 2: Bei wie vielen Verkäufen von landwirtschaftlichen Flächen an nichtlandwirtschaftliche Käufer wurden die Genehmigung verwehrt oder Auflagen bzw. Bedingungen zur Genehmigung des Verkaufs festgelegt ? (Bitte Auflistung der jeweiligen Flächengrößen, der Gründe für die verwehrten Genehmigungen beziehungsweise der erteilten Bedingungen und Auflagen pro Vorgang.) ln Beantwortung der Frage 2 wurden nachfolgend die Werte für das Jahr 2016 tabellarisch aufgelistet (weitere zurückliegende Auswertungsjahre, vergleiche Sächsischer Agrarbericht 2015). Von den elf Versagungen der Genehmigung von beurkundeten Kaufverträgen wurde in zehn Versagungsfällen $ 9 Abs. 1 Nr. 1 (ungesunde Verteilung des Grund und Bodens) Grundstückverkehrsgesetz (GrdsVG) in Verbindung mit $ 9 Abs. 2 (Veräußerung widerspricht Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur) GrdstVG als Grund angeflihrt. Es gab eine Versagung, bei der zusätzlich $ 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG (Preismissbrauch ) als Versagungsgrund angeführt wurde. Eine Angabe der Flächengrößen der obigen Vorgänge ist aus den Gründen, die in der Antwort zu Frage 1 dargestellt wurden, nicht möglich. Für die 14 Auflagenentscheidungen nach $ 10 GrdstVG (mit Fristsetzung zur Erfüllung von Auflagen wie beispielsweise Entwicklung zum leistungsfähigen Landwirt oder Verpachtung der erworbenen Fläche an Landwirte bis zum Beginn der geplanten Nutzungsänderung) waren folgende Gründe entscheidend: in zehn Fällen: Landwirtschaftsbetrieb von Nichtlandwirten/Neugründern im Aufbau; in drei Fällen: geplante Nutzungsänderung Kiesabbau (Abbaukonzession vom Oberbergamt liegt vor); in einem Fall: Errichtung Wohngebiet (Bauenruartungsland beziehungsweise B-Plan liegt vor) Folgender Grund führte zu einer Entscheidung mit Bedingung nach $ 11 GrdstVG $ 9 Abs. 1 Nr. 1 (ungesunde Verteilung des Grund und Bodens) in Verbindung mit $ 9 Abs. 2 (Veräußerung widerspricht Maßnahmen zur Verbesserung der Ag rarstruktu r) G rdstVG o a a a Jahr Vorgängeinsgesamt Genehmigungen mit Auflagen Genehmigungen mit Bedingunqen Versagungen (ohne Kaufertragsentwürfe ) 2016 16.596 14 1 11 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 3: Wie viele Vorgänge gab es in den Jahren 2015 und 2016, bei welchen landwirtschaft | iche Betriebe an nicht landwirtschaft liche Käufer veräußert wurden? (Bitte Auflistung nach den Rechtsformen nach Betriebsformen sowie jeweilig Nennung der damit veräußerten Flächen ) ln den Jahren 2015 und 2016 wurden keine landwirtschaftlichen Betriebe an nicht landwi rtschaft liche Käufer veräu ßert. Frage 4: Wie viele der in den Jahren 2015 und 2016 verkauften Flächen wurden an Junglandwirte, Neueinrichter und ökolandbauern veräußert? (Bitte Nennung der Anzahl der Flächen, der an die jeweils genannten Gruppen verkauften Flächen, der Anteil der an diese Gruppen verkauften Flächen an den insgesamt im Jahr 2016 veräußerten Flächen sowie die durchschnittlichen Verkaufspreise pro Hektar.) lm Jahr 2016 gab es insgesamt zehn Vorgänge von Grundstücksverkäufen, die mit Auflagen genehmigt wurden, da Flächen an Neugründungen beziehungsweise ,,Landwirtschaftsbetriebe im Aufbau" verkauft wurden. Eine Angabe der Flächengrößen der obigen Vorgänge ist aus den Gründen, die unter der Beantwortung der Frage 1 dargestellt wurden, nicht möglich. Vergleichbare Zahlen aus dem Jahr 2015 liegen nicht vor. Landwirtschaftsbetriebe im Freistaat Sachsen kommen regelmäßig in geringem Umfang an Landwirte und Hofnachfolger sowie an Junglandwirte und Neugründer zur Veräußerung . Nach $ I Nr. 2 GrdstVG ist diesen Verkäufen gemäß der gesetzlich definierten Kriterien durch die ULB regelmäßig eine Genehmigung zu erteilen. Dabei können Junglandwirte sowohl Neugründer als auch Hofnachfolger von Landwirtschaftsbetrieben sein. Die BWG-Niederlassung in Dresden teilte auf Nachfrage mit, dass lediglich statistische Angaben zum Verkauf von Treuhandflächen im Rahmen der beschränkten Ausschreibungen nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010 möglich seien. Hier sind ausschließlich arbeitsintensiv und/oder ökologisch wirtschaftende Betriebe sowie Junglandwirte teilnahmeberechtigt. Aus dieser Käufergruppe insgesamt ist lediglich die Gruppe der Junglandwirte gesondert erfassbar; alle anderen teilnahmeberechtigten Betriebsformen werden nicht differenziert erfasst. ln den Jahren 201512016 wurden im Freistaat Sachsen insgesamt 132 Hektar an die teilnahmeberechtigte oben genannten Käufergruppe verkauft, darunter fünf Hektar Landwirtschaftsfläche an Junglandwirte. Daten zur Veräußerung an Ökolandbauern werden von der BWG nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen Th as Sch Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-05-30T11:03:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes