STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/9528 Thema: Auswirkungen des Einsatzes von Konditionierern, sogenannten Aufbereitern auf die Fauna des Grünlandes, insbesondere den lnsekten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Einsatz von Mähern mit Konditionierern dient der beschleunigten Trocknung des Schnittgutes und der Einsparung eines Arbeitsganges, ist allerdings mit höherem Treibstoffeinsatz verbunden. Die Diskussion über das verhältnis von Kosten zu Nutzen beim Einsatz von Konditionierern bzw. über die tatsächlichen Vorteile im Arbeitsprozess wird diskutiert, die negativen Auswirkungen der Aufbereiter auf die Fauna des Grünlandes hingegen nicht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Auswirkungen hat der Einsatz von Konditionierern bei der Mahd auf die Fauna des Grünlandes, insbesondere auf lnsekten? ln verantwortung des Freistaates sachsen gibt es keine expliziten untersuchungen zu den Auswirkungen des Einsatzes von Mähaufbereitern. Frage 2: Gibt es Auflagen oder Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Konditionierern in der ,,mechanischen Landschaftspflege", wenn ja, welche sind dies und wie werden diese begründet? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. Mai 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t923 Dresden, 30. i 11., s¡mu1+ - O)s(otf .. oN &UñM&rl¡MMrffiõrUñùilffiúñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Fiir Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gn¡erte sow¡e fúr verschlússelte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl# Frage 3: Falls es keine Auflagen oder Einschränkungen zur Sicherung der Fauna, insbesondere der lnsekten gibt, welche Gründe gibt es dafür und sind solche in Planung oder anderweitig vorgesehen? Zusammenfassende Antwort zu Frage 2 und 3: Auflagen oder Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Konditionierern in der ,,mechanischen Landschaftspflege" gibt es im Freistaat Sachsen nicht. lm Rahmen der Förderung [Richtlinien: ,,Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUtl2015)" und ,,Natürliches Erbe - RL NE/2014"1 werden hinsichtlich des faunistischen Artenschutzes fachliche Hinweise und Empfehlungen zum schonenden Einsatz der Mähtechnik gegeben. Auch im landwirtschaftlichen Fachrecht gibt es keine Auflagen, die bei der Grünlandernte und insbesondere bezüglich des Einsatzes von Mähaufbereitern die allgemeinen Anforderungen zut Einhaltung der ,,Guten fachlichen Praxis" für die landwirtschaftliche Grünlandnutzung gemäß $ 5 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und g 5 des Sächsischen Naturschutzgesetzes ergänzen oder präzisieren. Frage 4: Mittels welcher Maßnahmen welcher Einrichtungen im Freistaat Sachsen wird/wurde der Einfluss des Einsatzes von Konditionierern auf die Artenvielfalt des Grünlandes untersucht und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen? ln Verantwortung des Freistaates Sachsen gibt es keine Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkungen des Einsatzes von Mähaufbereitern auf die Artenvielfalt des Grünlandes. Frage 5: lst der staatsregierung bewusst, dass es mit dem Einsatz von Konditionierern zu vermeidbaren Schäden an der Fauna im Grünland kommt? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung zu der Frage, ob es durch den Einsatz von Konditionierern zu vermeidbaren Schäden an der Faune im Grünland kommen könnte, wird abgesehen. Da die Frage auf eine Bewertung gerichtet ist, das Fragerecht nach Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen aber nur dazu dient, dem Fragesteller lnformationen zu verschaffen, ist die Staatsregierung auch nicht dazu verpflichtet, eine Bewertung abzugeben. Mit freundlichen Grüßen Ï,,k Seite 2 von 2 2017-05-31T11:07:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes