STAATSMINI STER] LI NI FÜR SOZIALES UND VERBRAlJCFERSCFliTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 ] 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51-15/87 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/953 Thema: Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse bei Ärzten in Sachsen Dresden, i März 2015 ß Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aus einer Meldung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen vom 4. Februar geht hervor, dass in Sachsen 2013 Anerkennungsverfahren zu im Ausland erworbener Berufsabschlüsse hauptsächlich den Medizinbereich betrafen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse bei Ärzten gab es in Sachsen in den jeweiligen Jahren von 2005 bis 2014? Zur Beantwortung verweise ich auf die beiliegende Statistik der an ausländische Ärzte erteilten Approbationen und Berufserlaubnisse im Freistaat Sachsen. Frage 2: Bei wie vielen dieser Verfahren wurde der im Ausland erworbene Berufsabschluss anerkannt? Frage 3: In wie vielen Fällen wurde der Berufsabschluss nicht anerkannt? Frage 4: Was waren die Gründe für die Nichtanerkennung? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCUUTZ Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Pie Anerkennung von Berufsabschlüssen ist Bestandteil des Verfahrens auf Erteilung einer Approbation bzw. einer Berufserlaubnis nach den jeweiligen bundesgesetzlichen Regelungen. Eine separate Statistik, die die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker zum Gegenstand hat, wird für den hier gefragten Zeitraum nicht geführt. Um die hier genannten Fragen beantworten zu können, müssten alle Verfahrensakten, die Verfahren auf Erteilung einer Approbation bzw. Berufserlaubnis zum Gegenstand haben, ab dem Jahr 2005 gesichtet und ausgewertet werden, wobei sich die meisten Verfahrensakten bereits in der Altregistratur befinden. Dies kann mit einem vertretbaren Aufwand in der, für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden und würde dazu führen, die aktuell laufenden Approbationsverfahren nicht mehr innerhalb der vorgesehenen gesetzlichen Fristen bearbeiten zu können. Erst ab dem Jahr 2013 erfolgt eine detaillierte Erhebung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, die auch eventuelle Ablehnungen und deren Gründe erfasst. Danach hat die Landesdirektion Sachsen immer entweder eine Approbation oder eine Berufserlaubnis erteilt, sofern nicht der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen worden ist. Eine Ablehnung wurde nicht erteilt. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Anlage Drs.: 6/953 Statistik der an ausländische Ärzte erteilten Approbationen und Berufserlaubnisse im Freistaat Sachsen Jahr Approbationen Berufserlaubnisse gesamt 2005 185 365 550 2006 154 297 451 2007 156 294 450 2008 149 250 399 2009 187 274 461 2010 225 275 500 2011 320 263 583 2012 217 174 391 2013 147 180 327 2014 237 92 329 Quelle: Landesdirektion Sachsen