STAATSì¡INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHS¡SCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach'10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/9537 Thema: Maßnahmen und Erkenntnisse zum Schutz von Honig und Pollen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragel: Welche Maßnahmen und Untersuchungen mit welchem Ergebnis wurden im letzten Jahr unternommen, um die Bienenprodukte vor Pflanzenschutzmittel-Rückständen zu schützen? Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) stellt den beruflichen Anwendern von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des Pflanzenschutz-Warndienstes aktuelle, kulturartenbezogene Hinweise zur Verfügung. Allein im Jahr 2016 wurden vom LfULG 181 Warndienstmeldungen erarbeitet. Darüber hinaus wurden Fachinformationsveranstaltungen und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, in Broschüren oder im lnternet genutzt, um auf den Bienenschutz und damit auch auf den Schutz von Bienenprodukten vor Pflanzenschutzmittel- Rückständen aufmerksam zu machen. Beispielsweise wurde vor der Anwendung spezieller Tankmischungen aus Bienenschutzgründen gewarnt. Landwirte und lmker wurden im Rahmen der Fachrechtsberatung zum Dialog mit lmkerinnen und lmkern aufgefordert. Angaben zu Untersuchungen sind der Drs.-Nr. 6/9536 zu entnehmen. Frage 2: Welche koordinierten Maßnahmen sind vorgesehen, um die Biene und deren Produkte generell, und vor den negativen Auswirkungen vor Pflanzenschutzmitteln zu schützen? Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 5. Mai 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t926 ohûù&6sffi9&IMGù'fu!dl.¡dóñ Hausanschrift: Sächsischês Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch s¡gnierte sowiê für verschlüsselte elektronische Dokumente Dresden,0(g 06.20rè simul+ - o oñ¡¡\ oN Seite 1 von 3 STAATS[4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Auf die Ausführungen zur Drs.-Nr. 6/9536 wird verwiesen. Die an der Landesuntersuchungsanstalt vorgenommenen Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan dienen dem Schutz der Produkte. Die Maßnahmen der Fachrechtsberatung und lnformation werden durch Kontrollen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ergänzt. lm Bereich Bienenschutz wird insbesondere auf Einhaltung der mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Bienenschutz sowie auf Einhaltung der Bienenschutzverordnu ng kontrol I iert. Umfangreiche Untersuchungen zu Pflanzenschutzmitteln und Bienenschutz werden im neu gegründeten lnstitut für Bienenschutz des Julius Kühn-lnstitutes zur Risikobewertung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt. Das lnstitut für Bienenschutz ist darüber hinaus zuständig für Forschung zum Bienenschutz sowie die Untersuchung von Bienenvergiftungen. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Zusammenhang zwischen der Schwächung von Bienenvölkern durch Pflanzenschutzmittel und den damit geschwächten Widerstandskräften (lmmunsuppression ) gegen die Varroamilbe vor? Bienenschäden können durch unterschiedliche Faktoren hervorgerufen werden. Ein Zusammenhang zwischen der Schwächung von Bienenvölkern durch Pflanzenschutzmittel und den damit geschwächten Widerstandskräften (lmmunsuppression) gegen die Varroamilbe ist wissenschaftlich nicht hinreichend belegt. lnsofern verfügt die Staatsregierung über keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse. lm Übrigen wird auf die Ausführungen aus der Dissertationsschrift von Herrn Dr. Pistorius mit dem Titel ,,Vergiftungen von Honigbienen (Apis mellifera L.) durch insektizidhaltigen Staubabrieb beim Anbau von Raps und Mais" aus dem Jahr 2015 venntiesen. Frage 4: Welche Möglichkeiten haben lmkerinnen und lmker ihre Bienen vor der Einwirkung von Pflanzenschutzmifteln zu schützen, wenn sie im Sammelgebiet seiner Bienen die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln beobachten (Zuständigkeit, rechtliche Rahmen, etc.)? ln $ 2 der Bienenschutzverordnung wird die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel geregelt. Danach bedarf die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel im Umkreis von 60 Meter um den Bienenstand der Zustimmung des betreffenden lmkers. Dazu müssen sich Anwender und lmker auf privatrechtlicher Ebene verständigen. Darüber hinaus können sich lmkerinnen und lmker an das LfULG wenden und um Auskunft þitten. lnsbesondere im Falle von Bienenschäden werden lmkerinnen und lmker bei der Probenahme, bei der Einsendung von Proben an das Julius Kühn-lnstitut sowie der Aufklärung von Ursachen unterstützt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 5: Zu welchen Ergebnissen kam die l. lnternationale Bienenkonferenz, die am 28. und 29. März 2017 auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Deutschen lmkerbundes in Berlin stattfand und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen für das Land Sachsen? Das Ziel der Tagung, den Schutz der Bienen auf internationaler Ebene voranzubringen, wurde im Rahmen von insgesamt 27 Fachvorträgen verfolgt. Es wurden Themen und Problembereiche aufgegriffen, die mittelfristig zur Verbesserung der Situation der Bienenhaltung beitragen, insbesondere bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, der Verbesserung der Bienengesundheit und der Bienentracht. Besonders bedeutungsvoll waren die Erfahrungen und vorläufigen Schlussfolgerungen aus dem Langzeitprojekt ,, Deutsches Bienenmon itoring (DEB I MO)". Die Erkenntnisse dieser Tagung werden in der fachlichen Arbeit des LfULG berücksichtigt . ichen Grüßen Thomas Seite 3 von 3 2017-06-06T14:20:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes