STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9538 Thema: Personengebundene Hinweise (PHW) in polizeilichen Datenbanken , Nachfrage zu Drs 6/9306 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurden die bislang mitgeteilten PHW und Personen für die Merkmale „Straftäter rechtsmotiviert", „Straftäter — linksmotiviert", „Straftäter — politisch motivierte Ausländerkriminalität ", „Sexualtäter", „Rocker" und „Einschleußer" in der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage nicht genannt? Aufgrund fachkonzeptioneller Änderungen in dem polizeilichen Informationssystem INPOL sind die in der Fragestellung genannten PHW weggefallen . Dementsprechend wurden diese Änderungen auch im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) umgesetzt. Daher wurde in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/9306 ausschließlich zu den fortbestehenden PHW berichtet. Frage 2: Wann wurde der PHW „Sogenannte Reichsbürger" eingeführt? Der PHW wurde im Dezember 2016 eingeführt. Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um einen solchen PHW zu bejahen? Es müssen die Erfassungskriterien gemäß dem „PHW-Leitfaden zur Vergabe , Dokumentation und Nutzung landeseigener, personengebundener Hinweise (PHW) im PASS" (VS — Nur für den Dienstgebrauch) für den PHW „Sogenannter Reichsbürger" erfüllt sein. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/27/26 Dresden, . Mai 2017 Hausanschritt: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSAC}-I SEN Danach muss es sich um einen Betroffenen handeln, der den sogenannten Reichsbürgern oder Selbstverwaltern zuzuordnen und polizeilich in Erscheinung getreten ist. Frage 4: Wie konnten innerhalb eines halben Jahres 661 Personen, zu denen Daten im PASS gespeichert sind, als sog. Reichsbürger identifiziert werden? Die fragegegenständliche Zahl ergibt sich im Wesentlichen aus der retrograden Erfassung auf Grundlage einer Sonderauswertung des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) für die Jahre 2012 bis 2016 mit Stand vom 25. November 2016 und der seit Dezember 2016 zur Verfügung stehenden Neuerfassung. Frage 5: Inwieweit, mit welchem Inhalt und unter Beteiligung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis wurde der PHW-Leitfaden geändert? Aufgrund der fachkonzeptionellen Änderungen wurden der „PHW-Leitfaden Hinweise zur Vergabe personengebundener Hinweise (PHW) im INPOL-Verbund" und im Nachgang dazu der „PHW-Leitfaden zur Vergabe, Dokumentation und Nutzung landeseigener , personengebundener Hinweise (PHW) im PASS" entsprechend angepasst. Beide Leitfäden sind als „VS — Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und deshalb nicht veröffentlichungsfähig . Die Umsetzung erfolgte bundesweit im Dezember 2016. Eine gesetzliche Pflicht zur Beteiligung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten besteht gemäß § 50 SächsPolG nur vor/dem erstmaligen Einsatz von automatisierten Verfahren. Änderungen von polizeilichein L9itfäden sind davon nicht umfasst. Unabhängig davon wurde mit Einführung des landeseigenen PHW „Sogenannter Reichsbürger" der Sächsische Datenschutzbeauftragte /durch das Sächsische Staatsministerium des Innern schriftlich unterrichtet. Mit frpu dlichen Grüßen j i Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-05-31T14:55:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes