STAATSMIN1STERIUIV1 FÜR SOZIALES UND VERBRÄUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-15/86 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Dresden Fraktion DIE LINKE ^ März 2015 Drs.-Nr.: 6/954 Thema: Befristung von Erwerbsminderungsrenten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In unseren Bürgersprechstunden werden wir immer öfter mit Fällen konfrontiert, wo Betroffene die Nichtverlängerung ihrer bisherigen Erwerbsminderungsrente beklagen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war Ende der jeweiligen Jahre von 2010 bis 2014 die Zahl der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner mit einer Befristung? Frage 2: Wie hoch war deren Anteil an der Gesamtzahl der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die gesetzliche Rentenversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung durchgeführt. Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Da die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland als der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterliegender Regionalträger nur für einen Teil der im Freistaat Sachsen lebenden Versicherten zuständig ist, liegen auch dort keine umfassenden Daten vor. Spezifische Daten für den Freistaat Sachsen weisen auch die öffentlich zugänglichen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) nicht aus. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSTVI1N1STER1U1VI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Der Staatsregierung sind aber aus einer Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung die erfragten Daten für die Jahre 2010 bis 2013 bekannt. Diese sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Renten wegen verminderter Erwerbsfähig gkeit im Freistaat Sachsen Jahr Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt davon befristet Anzahl Anteil an insgeamt 2010 98.576 27.555 28,0 % 2011 100.087 29.027 29,0 % 2012 101.579 29.511 29,1 % 2013 103.145 29.539 28,6 % Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Frage 3: In wie vielen Fällen wurde in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 der Bezug der Erwerbsminderungsrente nicht verlängert, obwohl der Übergang in die Altersrente noch nicht möglich war? Frage 4: Wie viele der unter 3. Erfragten gingen nach Fristablauf einer Arbeitstätigkeit nach? Frage 5: Wie viele wurden arbeitslos? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung erfasst die erfragten Daten nicht. Der Staatsregierung liegen daher diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2