STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9540 Thema: Sicherheitsüberprüfung der Dokumente und Identitäten Geflüchteter durch Ausländerbehörden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Legt die Ausländerbehörde Dresden dem Landeskriminalamt die Dokumente irakischer Geflüchteter im Zuge dort stattfindender Verwaltungsvorgänge zur Sicherheitsüberprüfung vor und wenn ja, im Zuge welcher Vorgänge? Die Ausländerbehörde (ABH) der Landeshauptstadt Dresden legt irakische Dokumente, die im Rahmen der Vorgangsbearbeitung zur Erteilung von Aufenthaltstiteln oder der Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge eingereicht werden, dem Landeskriminalamt (LKA) zur Echtheitsprüfung vor, sofern Anhaltspunkte für eine Fälschung oder Verfälschung vorliegen. Die geschieht unabhängig von einer Sicherheitsüberprüfung nach § 73 des Auf enthaltgesetzes. Frage 2: Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, warum unternimmt die Ausländerbehörde Dresden diesen Schritt, insbesondere vor dem Hintergrund , dass Bundesbehörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und damit das Bundesministerium des Inneren und in Fragen des Familiennachzugs die deutschen Botschaften und damit das Auswärtige Amt für Sicherheitsüberprüfungen zuständig sind? Sofern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen mitteilen, dass dort vorgelegte Dokumente bereits einer Echtheitsprüfung unterzogen wurden und diese Überprüfung ohne negativen Befund geblieben ist, erkennt die ABH das Ergebnis i. d. R. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/28/8 Dresden, . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN an. Sind allerdings, trotz bestätigter Echtheit der Dokumente durch die genannten Stellen , offensichtliche Fälschungs- oder Verfälschungsmerkmale zu erkennen, behält sich die ABH vor, die Dokumente nochmals durch das LKA prüfen zu lassen. Das ist aus Sicherheitsgründen geboten. ' Frage 3: Wie beziffert sich der durchschnittliche Bearbeitungsvorgang zwischen der Anfrage der Ausländerbehörde und der Antwort durch das Landeskriminalamt in Wochen? Auf Nachfrage teilte die ABH mit, dass die Prüfzeit zwischen 36 und 52 Wochen beträgt . Ein Durchschnittswert kann nicht angegeben werden, da einzelne Fälle nicht erfasst werden. Frage 4: Welche weiteren Ausländerbehörden in Sachsen legen Dokumente von Menschen welcher Staatsbürgerschaft dem Landeskriminalamt zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung vor? Der Staatsregierung liegen hierzu folgende Erkenntnisse der Landkreise und Kreisfreien Städte vor: Stadt Chemnitz: Die ABH Chemnitz legt in Einzelfällen Dokumente dem LKA zur Prüfung vor. Dies geschieht unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Stadt Leipzig: Die ABH der Stadt Leipzig überprüft alle Reisepässe ausländischer Staatsbürger mit Hilfe von Dokumentenprüfgeräten. Sollten bei dieser Überprüfung Hinweise auf eine Fälschung des Dokumentes auftreten, wird eine weiterführende Überprüfung bei der Bundespolizeiinspektion Halle (Saale) veranlasst. Vogtlandkreis: Von der ABH Vogtlandkreis werden dem LKA Dokumente zum Zweck der Echtheitsprüfung immer dann übersandt, wenn sich bei der Prüfung durch das Dokumentenprüfgerät Hinweise für eine Fälschung des Dokuments ergeben. Seit Jahresbeginn handelt es sich um sieben Dokumente. Es betraf bislang ausschließlich Reisedokumente der Arabischen Republik Syrien, die zur Nachprüfung an das LKA verschickt wurden. Darüber hinaus werden im Einzelfall Urkunden verschiedenster Staatsangehörigkeiten (z.B. zur Glaubhaftmachung der Identität zwecks Beschäftigungserlaubnis), die durch die Ausländerbehörde nicht prüfbar sind und Manipulationsmerkmale aufweisen, dem LKA zur Prüfung übersandt. Landkreis Bautzen: Alle vorgelegten Dokumente (vor Ersterteilung von Aufenthaltstiteln oder nach Ersteinreise ) werden intern zunächst mit dem Dokumentenprüfgerät überprüft. Werden für Dokumente Auffälligkeiten angezeigt, werden diese zur genauen Untersuchung an das LKA geschickt. Dies geschieht unabhängig von einer Staatsangehörigkeit. Landkreis Zwickau: Freistaat SACHSEN Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN e FreistaatSAC} Landkreis Zwickau: Dokumente werden dem LKA übersandt, wenn sich Fälschungshinweise ergeben, die sich vor Ort nicht entkräften lassen. Dies erfolgt unabhängig von der Nationalität des Ausländers. Landkreis Leipzig: Sollten sich im Einzelfall Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Dokumente und somit an der Identität der Ausländer ergeben, werden diese Dokumente zur Überprüfung an das LKA verschickt. Landkreis Meißen: Durch die ABH Meißen wurden nachfolgende Dokumente zur Prüfung an das Landeskriminalamt gesandt: Reisepässe aus Irak (2 x), Syrien (1 x), Indien (2 x), Libanon (1 x) sowie ein in Italien ausgestellter Flüchtlingsausweis. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Zur Prüfung auf Echtheit bzw. zur Feststellung, ob etwaige Manipulationen an den vorgelegten Dokumenten vorgenommen wurden, hat die ABH Sächsische Schweiz- Osterzgebirge dem LKA bisher Dokumente (Reisepässe, ID-Karten) aus folgenden Staaten übersandt: Pakistan, Indien, Algerien, Tunesien, Eritrea, Irak, Iran, Syrien, Afghanistan und Libanon. Erzgebirgskreis: Im Erzgebirgskreis werden die vorgelegten Dokumente, welche für die Sachbearbeitung relevant sind (z. B. Urkunden für die Änderung von Personalien), zur Prüfung an das LKA weitergeleitet Landkreis Nordsachsen: Werden im Rahmen des Asylverfahrens Dokumente vorgelegt, die Zweifel an der Echtheit aufkommen lassen, werden diese dem LKA zur Prüfung übersandt. Der Landkreis Görlitz hat eine Fehlmeldung abgegeben. Frage 5: Haben die Sicherheitsüberprüfungen des Landeskriminalamts Ergebnisse gebracht , die zum Nachteil der Geflüchteten im Sinne ihrer Anträge bei der Ausländerbehörde Dresden und gegebenenfalls weiteren Ausländerbehörden gereichten und wenn ja, in wie vielen Fällen traf dies zu und welche Verwaltungsvorgänge betraf dies? Der Staatsregierung liegen hierzu folgende Erkenntnisse der Landkreise und Kreisfreien Städte vor: Stadt Dresden: Die Feststellung von Fälschungen führt dazu, dass die betreffenden Dokumente nicht anerkannt werden können. Ob sich strafrechtliche Konsequenzen wegen der Vorlage gefälschter Dokumente ergeben, prüfen die Strafverfolgungsbehörden. Ob und in welcher Form festgestellte Fälschungen und strafrechtliche Verurteilungen auch ausländerrechtliche Auswirkungen haben, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine statistisch SACNSEN Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN mk e e auswertbare Erfassung festgestellter Fälschungen oder Verfälschungen erfolgt nicht. Da sich die Frage auf Auswirkungen für „Geflüchtete" bezieht, müssten für eine händische Ermittlung mindestens alle Akten von anerkannten Asylbewerbern ausgewertet werden. Allein für 2016 betrifft das mehr als 2.700 Fälle. Bei einem Prüfaufwand von ca. 30 min. pro Fall (Fall aufrufen, Akte ziehen, Akte sichten, Notizen fertigen, Akte zurückgeben ) übersteigt der Zeitaufwand von 1.350 Stunden die in der Rechtsprechung genannte Zumutbarkeitsgrenze für die Kommunalverwaltung erheblich. Stadt Chemnitz: In der ABH Chemnitz sind keine Fälle bekannt, in denen die Überprüfung der Dokumente durch das LKA zu einem Nachteil für die Betroffenen geführt hat. Stadt Leipzig: Bisher konnten bei der Dokumentenprüfung keine Umstände festgestellt werden, die die Annahme rechtfertigen würden, dass ein gefälschtes Dokument vorliegt. Vogtlandkreis: Für die gegenwärtig an das LKA zur Überprüfung versandten Dokumente liegt bislang noch kein Prüfergebnis vor. Landkreis Bautzen: Die ABH Bautzen hat Fehlmeldung erteilt. Landkreis Zwickau: Durch die ABH können konkrete Fälle und Fallzahlen nicht benannt werden, da keine Erfassung erfolgt. Eine Durchsicht der in Betracht kommenden Akten würde jeweils ca. 30 Minuten dauern. Es müssten mindestens 2.000 Akten beigezogen und ausgewertet werden. Der Arbeitsaufwand übersteigt die in der Rechtsprechung genannte Zumutbarkeitsgrenze für die Kommunalverwaltung erheblich. Landkreis Leipzig Da es keine statistische Erfassung zu diesen Fällen gibt, kann keine konkrete Fallzahl übermittelt werden. Um diese zu übermitteln müssten für das Jahr 2017 etwa 2200 Ausländerakten mit einem durchschnittlichen Zeitaufwand pro Akte von 30 Minuten händisch gesichtet werden. Der Arbeitsaufwand übersteigt die in der Rechtsprechung genannte Zumutbarkeitsgrenze für die Kommunalverwaltung erheblich. Landkreis Meißen: Von den sieben veranlassten Überprüfungen ist in drei Fälle die Überprüfung noch nicht abgeschlossen. In drei Fällen wurden keine Fälschungen festgestellt. Ein syrischer Pass Syrien wurde einbehalten, da dieser nicht für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Die bisherigen Überprüfungen führten bisher zu keinen Erkenntnissen, welche zum Nachteil der Geflüchteten im Sinne ihrer Anträge geführt hätten. Freistaat SACHSEN Seite 4 von 5 Erzg Im vl Die STAATSM1N1STER1UM DES INNERN r9kreis: apgenen Jahr wurden keine Fälschungen festgestellt. kreise Görlitz und Nordsachsen haben Fehlmeldungen erteilt. Mii freLindliphen Grüßen \ Mar U kus Ulb. Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2017-05-31T14:39:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes