STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9549 Thema: Richtlinie des SMI über die Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der ,Übersicht des SMI bzgl. Beispiele für nichtzuwendungsfähige Ausgaben gemäß KomPolFördRL` zum Stand 01. Januar 2016 wird beschrieben, dass ,generell alle Ausgaben für Kosten für begleitende Kinder, deren Eltern an der Veranstaltung teilnehmen' nicht zuwendungsfähig sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Abgeordnete bezieht sich bei der Kleinen Anfrage auf die Nebenbestimmungen der bestandskräftigen Zuwendungsbescheide zur Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen im Jahr 2017. Bei den kommunalpolitischen Bildungsvereinigungen im Rahmen des Förderprogramms „kommunalpolitische Bildung" handelt es sich um eingetragene Vereine, welche konkret im Haushaltstitel 03 02/684 02 des Doppelhaushalts 2017/2018 benannt sind. Eine Nebenbestimmung des Zuwendungsbescheides verweist auf eine Anlage „Übersicht des Sächsischen Staatsministerium des Innern bzgl. Beispiele für nichtzuwendungsfähige Ausgaben gemäß KomPolFördRL". Bei den Beispielen handelt es sich um Einzelfälle, welche im Rahmen der langjährigen Verwendungsnachweisprüfung festgestellt und durch das Sächsische Staatsministerium des Innern als Zuwendungsgeber nicht als zuwendungsfähig anerkannt wurden. Frage 1: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit für „Ausgaben für Kosten für begleitende Kinder, deren Eltern an der Veranstaltung teilnehmen " die Zuwendungsfähigkeit hergestellt werden kann? Freistaat '3 SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/28/10 Dresden,7i.Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Inwieweit unterstützt die Staatsregierung die Möglichkeit zur Herstellung der Zuwendungsfähigkeit ? Frage 3: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Herstellung der Zuwendungsfähigkeit „für Kosten für begleitende Kinder, deren Eltern an der Veranstaltung teilnehmen"? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Das Sächsische Staatsministerium des Innern fördert als Zuwendungszweck die kommunalpolitische Bildungsarbeit. Hierzu erhalten die kommunalpolitischen Bildungsvereinigungen Zuwendungen, um den Bürger an der aktiven Teilnahme am kommunalpolitischen Leben und zur Übernahme kommunalpolitischer Verantwortung zu befähigen. Dies geschieht durch die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und die Bereitstellung von Publikationen. Die Bildungsveranstaltungen vermitteln dabei Fachthemen der Kommunalpolitik und allgemeinbildende Themen, wie etwa Rhetorik, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, die zur praktischen Ausübung der kommunalpolitischen Arbeit notwendig sind. Im Rahmen der Förderung werden also die anfallenden Kosten für die Durchführung der Bildungsveranstaltungen, wie etwa Honorar- und Reisekosten für den Referenten, Mietkosten für den Schulungsraum sowie für Tagungsgetränke und Übernachtungskosten für mehrtätige Veranstaltungen übernommen. Der Zuwendungszweck umfasst dabei keine individuellen Kosten, die dem einzelnen Teilnehmer an der Bildungsveranstaltung entstehen, wie etwa Reise- und Verpflegungskosten. Kosten zur Betreuung von Kindern sind ebensolche individuellen Kosten der Teilnehmer, welche nicht zur Erfüllung des Zuwendungszwecks dienen. Eine Änderung ist daher nicht beabsichtigt . Frage 4: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Herstellung der Zuwendungsfähigkeit für Kosten für begleitende Kinder, deren Eltern an satzungsmäßig festgelegten Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen teilnehmen? Keine. Frage 5: Welche anderen Möglichkeiten gibt es, Eltern die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen, die aufgrund der Kinder und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten alternativ nicht an den Veranstaltungen oder satzungsmäßig festgelegten Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen teilnehmen könnten? Es ist Aufgabe der kommunalpolitischen Bildungsvereinigungen als Veranstalter, die äußeren Rahmenbedingungen zu schaffen, dass im Einzelfall auch Eltern an Veranstaltungen teilnehmen können, die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben. Die Veranstaltungen können, soweit wie möglich, zu Zeiten stattfinden, wo eine übliche Kinderbetreuung gesichert ist. Bei Mehrtagesveranstaltungen mit Übernachtung kann der Veranstalter darauf hinwirken, dass eine familiengerechte Unterbringung bzw. Betreuung vor Ort gewährleistet wird. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Darüber hinaus kann das Sächsische Staatsministerium des Innern nicht beurteilen bzw. bewerten, welche weiteren Möglichkeiten der Verein beispielsweise im Rahmen des Vereinsrechts nutzen kann, um die Vereinsarbeit für Vorstands- bzw. Vereinsmitglieder familienfreundlicher auszugestalten. Vorrangig ist es daher auch Aufgabe jeder einzelnen Person, welche sich ehrenamtlich engagiert, die Betreuung der eigenen Kinder sicherzustellen. Zu einem gewissen Grad kann hier auch der Verein als Institution dazu b 'tragen, dass die Vereins- und Vorstandsmitglieder entsprechende Möglichkeiten an boten werden, um den Eltern die Teilnahme an der Vereinstätigkeit zu ermöglichen . Dar -ber hinaus gibt der Verein die Rahmenbedingungen für die Vorstandssitzung nd 1itgliederversammlung durch die Festlegung von Ort, Zeit und Dauer vor und beeinlust dadurch auch die Familienfreundlichkeit. Mit fteurydlichpn Grüßen I liL Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-05-31T14:36:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes