STAATSM1N1STER1U1V! FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ H SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Aibertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 361 564-6601 Telefax+49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-15/89 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/955 Thema: Pflege-Tüv Dresden, fl Mirz 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Es gibt erst jüngst wieder erhebliche Vorbehalte gegen die so genannten Pflege-Tüv. Während einige ihn beibehalten, aber seine Kriterien verändern wollen, lehnen andere ihn grundsätzlich ab.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat sich aus Sicht der Staatsregierung der so genannte Pflege-Tüv bewährt? Frage 2: Wenn ja, wie begründet die Staatsregierung ihre Position? Frage 3: Wenn nein, was weshalb nicht? Frage 4: Welchen eventuellen Änderungsbedarf sieht die Staatsregierung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1-4: Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Die Fragen 1 - 4 sind auf eine Bewertung des sogenannten Pflege-Tüv gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher-schütz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1U1VI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHÜTZ Freistaat SACHSEN Frage 5: Auf welche Weise wird die Staatsregierung im Bundesrat oder auf andere geeignete Weise Veränderungen initiieren? Die Länder haben bereits Veränderungen initiiert. So wurden in der Stellungnahme des Bundesrates zum Fünften SGB Xl-Änderungsgesetz (später umbenannt in Erstes Pflegestärkungsgesetz) von den Ländern Veränderungen bei den Vorschriften zu den Pflege-Transparenzvereinbarungen gefordert. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucksache 18/2379) zugesagt, den Vorschlag der Länder im Rahmen der gesetzlichen Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zu prüfen. Ferner wies die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag auf Bundesebene hin, wonach die gesetzlichen Regelungen zu den Pflege-Transparenzvereinbarungen weiterentwickelt werden sollen mit dem Ziel, Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen für die Verbraucher deutlicher zu machen und Entscheidungsstrukturen der Pflegeselbstverwaltung zu straffen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2