STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1NlSTER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9566 Thema: Künstlerische Nachlässe Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Maßnahmen sollen im Jahr 2017 und im Jahr 2018 jeweils Mittel in welcher Höhe aus dem Haushaltstitel 12 05 - 547 56 ausgegeben werden? Im Haushaltstitel 12 05 / 547 56 sind die im Haushaltsplan angegebenen Ausgaben vorgesehen für: „Ausgaben für die Würdigung ehrenamtlicher Arbeit im Bereich Museen sowie für Veranstaltungen , die in diesem Zusammenhang bzw. im Zuge der Verleihung des Sächsischen Museumspreises ausgerichtet werden . Der Titel dient ferner dem Nachweis der Ausgaben für ein Konzept zum Aufbau und zur Realisierung einer Datenbank über die Werke sächsischer Künstler, für eine Standortkonzeption zur Sicherung von Vor- und Nachlässen sächsischer Künstler sowie für ein Konzept zum Erhalt des audiovisuellen Erbes". Ausgaben für Künstlernachlässe (Datenbank und Standortkonzeption) werden aus Titel 12 05/686 56 in Höhe von je bis zu 110.000,00 Euro in den Jahren 2017 und 2018 für die Projektförderung zur Verfügung gestellt. Gemäß der haushaltsrechtlichen Ermächtigung nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 HG 2017 /2018 (gegenseitige Deckungsfähigkeit der Titel) können die Projektmittel aus 12 05/686 56 zur Realisierung des Projektes „Künstlernachlässe" gedeckt werden . Die Mittel sollen möglichst durch bzw. über den Landesverband Bildende Kunst Sachsen e. V. (LV BK) als Projekt oder Projekte innerhalb der institutionellen SMWK-Förderung verausgabt werden - darum diese Zuordnung , weil in diesem Titel generell die Förderung der kulturellen Landesverbände veranschlagt ist. Mit den genannten Mitteln soll eine umfassende, nachhaltige und dauerhaft in die einschlägigen Metadatenbanken vernetzte Werkdatenbank sächsischer Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/150-201 7 Dresden, 31· Mai2017 Zertifikat sei t 2007 audit berufu ndfa milie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen .de Verkehrsanbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnl inien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. ' Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1UM FÜR WlSSENSCHAFT UND KUNST Kunstschaffender erarbeitet und dauerhaft betrieben werden . Diese soll nach Möglichkeit an der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) angebunden und betreut werden , um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen. Bereits jetzt betreibt der LV BK innerhalb der institutionellen Förderung durch das SMWK das SMWK-geförderte Projekt „Aufbau einer Datenbank sächsischer Kunstschaffender und Standortkonzeption für die Sicherung von Vor- und Nachlässen sächsischer Künstler ". Dafür sind derzeit bis zu 28 500 Euro aus Landesmitteln im Jahr 2017 vorgesehen (innerhalb der Gesamtförderung für den LV BK in Höhe von bis zu 121 200 Euro im Jahr 2017) . Die Projektmittel sind vorgesehen für Auf- und Ausbau der vom LV BK lizenzierten Datenbank bezüglich der Eingabe von Werkinformationen durch die Künstlerinnen und Künstler sowie die Schulung und Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler dabei , außerdem für die Klärung rechtlicher Fragen. Dieser Auf- und Ausbau läuft derzeit im Probebetrieb. Die hier erhobenen Daten werden später in die umfassendere Datenbank, siehe oben, überführt. Ob und in welcher Höhe 2018 vom LV BK wiederum Fördermittel für die Weiterführung des Projekts beantragt werden, wird erst mit der Antragstellung für 2018 im Herbst d. J. ersichtlich werden . Außerdem sollen weitere Kosten im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Standortkonzeption aus dieser Summe bezahlt werden , etwa ein Symposium im Jahr 2017 mit sächsischen und auswärtigen Fachleuten. Die hierfür voraussichtlich anfallenden Ausgaben stehen zurzeit noch nicht fest. Frage 2: Welche Schritte sollen in welchem Zeitraum zur Erstellung einer Standortkonzeption zur Sicherung von Vor- und Nachlässen sächsischer Künstlerinnen und Künstler erfolgen? Zurzeit wird durch eine externe Expertin ein Gutachten erarbeitet, das die Beauftragung der Weiterentwicklung und nachhaltige Anbindung der Künstlerdatenbank vorbereiten soll. Erst wenn dieses vorliegt, können Ausgaben und Zeitabschnitte für die weitere Arbeit an der Datenbank abgeschätzt werden. Ziel ist es, die Datenbank bis zum Ende der Legislaturperiode in Betrieb zu nehmen. Die weiteren Schritte hin zu einer Standortkonzeption sollen nach dem oben erwähnten Symposium festgelegt werden . Mit diesem sowie mit einer Veranstaltung im SMWK („Gläserne Werkstatt") sollen Anforderungen und Bedarfe an Nachlasseinrichtungen sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die materielle Größenordnung näher bestimmt werden . Die Ergebnisse sollen in die Entscheidungsfindung der Staatsregierung einfließen. Parallel sind Arbeitsgruppen des Sächsischen Kultursenats und des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz tätig, die sich mit Künstlernachlässen befassen. In diesen arbeiten Vertreter des SMWK mit. Die Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppen fließen ebenfalls in die Entscheidungsfindung der Staatsregierung ein . Frage 3: Gibt es bereits eine Kalkulation der Kosten einzelner Schritte und wenn ja, wie stellt sich diese dar? Siehe Antwort zu Frage 1. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNISTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Frage 4: Welche Grundsatzentscheidungen hat die Staatsregierung bisher für den Umgang mit künstlerischen Vor- und Nachlässen in Sachsen getroffen? Werkdatenbank: Unterstützung für den Auf- und Ausbau durch den LV BK. Über eine dauerhafte Anbindung und Vernetzung der Datenbank, siehe oben, wird nach Vorlage des Gutachtens entschieden. Standortkonzeption: Es werden zurzeit mehrere Optionen abgewogen, die möglicherweise einzeln oder in Kombination umgesetzt werden könnten . Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. M~dl i (:9en Grüßen ~~"// Dr. Eva-Maria Stai(g7°e Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-06-01T10:09:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes