STAATSM1N1STER11JM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/958 Thema: 13. Februar 2010, Stand der Ermittlungs- und Strafverfahren, § 21 VersammIG Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden die von der Staatsanwaltschaft Dresden eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 21 VersammIG im Zusammenhang mit den Anti-Naziprotesten am 13. Februar 2010 in Dresden jeweils auf welche Weise abgeschlossen (Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO, Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 StPO, Erhebung der Anklage gemäß § 170 Abs. 1 StPO, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gemäß § 407 Abs. 1 StPO)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte tabellarische Aufstellung verwiesen. kMIIIl Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister® smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-LR-544/15 Dresden, ^4. März 2015 Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de Seite 1 von 2 STAATSTVIINISTERIUTVI DER JUSTIZ Freistaat SACH SEIN Frage 2: Welche abschließenden gerichtlichen Entscheidungen ergingen jeweils in den unter Nummer 1 genannten Ermittlungsverfahren, bei denen Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen worden ist (bitte auch mitteilen, ob Rechtskraft eingetreten oder Rechtsmittel eingelegt worden ist)? Von den sechs angestrengten Strafverfahren endeten drei mit einer gerichtlichen Einstellung gemäß § 153 Abs. 2 StPO. Zwei Strafverfahren endeten mit zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen Verurteilungen. In einem Fall wurde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, in dem anderen Fall eine von 70 Tagessätzen verhängt. Ein Strafverfahren ist noch gerichtsanhängig. Frage 3: Welche Entscheidungen bezüglich der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen der Beschuldigten ergingen jeweils bei den unter Nummern 1 und 2 genannten Entscheidungen? In den drei durch das Gericht eingestellten Strafverfahren trug jeweils die Staatskasse die Kosten des Verfahrens, wobei in zwei Fällen die notwendigen Auslagen des Angeklagten diesem und in einem Fall der Staatskasse auferlegt wurden. Die verurteilten zwei Angeklagten hatten von Gesetzes wegen ihre Auslagen und die Verfahrenskosten zu tragen. Bei den von der Staatsanwaltschaft eingestellten bzw. anderweitig abgeschlossenen Vor-ermittlungs- und Ermittlungsverfahren wurde keine Kostenentscheidung getroffen, weshalb die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der jeweiligen Betroffenen bzw. Beschuldigten von diesen selbst zu tragen waren. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Aufstellung Seite 2 von 2 Register- zeichen Erledigungsart Er- ledigungs- datum 1. Js Einstellung nach § 153 I StPO 29.04.2010 2. Js Einstellung nach § 45 II JGG 04.06.2010 3. Js Einstellung nach § 153 I StPO 19.04.2010 4. Js Verbindung mit einer anderen Sache 09.04.2010 5. Js Verbindung mit einer anderen Sache 30.04.2010 6. Js Verbindung mit einer anderen Sache 30.04.2010 7 Js Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 19.12.2011 8. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunaswidriqkeit 14.07.2010 9. Js Abgabe an eine Staatsanwaltschaft außerhalb des Freistaates Sachsen 03.05.2010 10. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunaswidriqkeit 14.07.2010 11. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunaswidriqkeit 14.07.2010 12. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunqswidriqkeit 14.07.2010 13. Js Einstellung nach § 153 I StPO 30.03.2010 14. Js Abgabe an eine Staatsanwaltschaft außerhalb des Freistaates Sachsen 27.04.2010 15. Js Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 23.08.2010 16. Js Einstellung nach § 153 I StPO 30.03.2010 17. Js Einstellung nach § 170 II StPO 30.03.2010 18. Js Einstellung nach § 153 I StPO 30.03.2010 19. Js Verbindung mit einer anderen Sache 30.04.2010 20. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunqswidriqkeit 29.03.2010 21. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunqswidriqkeit 12.04.2010 22. Js Verbindung mit einer anderen Sache 09.04.2010 23. Js Verbindung mit einer anderen Sache 09.04.2010 24. Js Verbindung mit einer anderen Sache 09.09.2010 25. Js Verbindung mit einer anderen Sache 30.04.2010 26. Js Einstellung nach § 170 II StPO 09.07.2013 27. Js Verbindung mit einer anderen Sache 17.06.2010 28. Js Einstellung nach § 45 I JGG 22.04.2010 29. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunqswidriqkeit 14.07.2010 30. Js Einstellung nach § 170 II StPO 28.06.2011 31. Js Verbindung mit einer anderen Sache 05.11.2010 32. Js Einstellung nach § 45 II JGG 06.07.2010 33. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunqswidriqkeit 02.07.2010 34. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunqswidriqkeit 15.06.2010 35. Js Einstellung nach § 170 II StPO 12.01.2011 36. Js Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnunqswidriqkeit 12.03.2010 37. Js Einstellung nach § 170 II StPO 07.04.2010 38. Js Verbindung mit einer anderen Sache 19.05.2010 39. Js Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 04.04.2012 40. Js Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 05.04.2012 Anlage zu Drs.-Nr.: 6/958 41. Js Einstellung nach § 45 I JGG 14.06.2010 42. Js Einstellung nach § 153 I StPO 24.06.2010 43. Js Einstellung nach § 170 II StPO 12.09.2010 44. Js Einstellung nach § 170 II StPO 10.09.2010 45. Js Verbindung mit einer anderen Sache 05.11.2010 46. Js Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 06.12.2011 47. Js Einstellung nach § 170 II StPO 28.06.2011 48. Js Anklage vor dem Strafrichter 10.03.2011 49. Js Einstellung nach § 170 II StPO 09.11.2012 50. UJs UJs-Verfahren in Js-Verfahren übernommenn 05.11.2010