STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort anget>en) L-1053/2/151-2017/ Dresden, .Mai 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9590 Thema: Neues Museumskonzept des Stadt- und Bergbaumuseums in Freiberg (Landkreis Mittelsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lautete die genaue Aufgabenstellung im Rahmen des Wett bewerbs zur Museumskonzeption für die Wettbewerbsteilnehmer und welche Auswahlkriterien hatte die Fachjury bei der Beurteilung der Teil nehmer des Wettbewerbs zu berücksichtigen? Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen wer den. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechts verletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Fragen berühren den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung und Ho heit. Es ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, Kenntnisse über Maßnahmen zu erlangen, die in die kommunale Hoheit und Selbstverwaltung fallen. Die Entscheidung über die Veröffentlichung der Sachverhalte und Ergebnisse der Fachjury obliegt der Stadt Freiberg. Der Sächsischen Staatsregierung liegen hierzu keinerlei Erkenntnisse vor. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamiiie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst WIgardstraße 17 01097 Dresden www.smwk sacnsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der WIgardstraße 17. Für alle Besücherparkpiatze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Stellungnahme hat dabei die Landesstelle für Museumswesen zum derzeitigen Stand der Museumskonzeption (Wettbewerber, Wettbewerbskrite rien, Zwischenbau, Planziele) abgegeben? Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen ist im Frühjahr 2016 von der Stadt Frei berg gebeten worden, die Stadt zur Neukonzeption der Dauerausstellung des Stadt- und Bergbaumuseums Freiberg zu beraten. Eine Stellungnahme zum derzeitigen Stand der Museumskonzeption hat die Landesstelle nicht abgegeben. Sie hat jedoch das Freiberger Museumsteam in Gesprächen und Workshops dabei unterstützt, selbst ein Portfolio für einen Gestalterwettbewerb zu entwickeln. Frage 3: Wer waren neben der Landesstelle für Museumswesen die anderen exter nen Fachexperten der Jury? Frage 4: Für welches Gestaltungsbüro für die Erstellung der Gesamtkonzeption des Stadt- und Bergbaumuseums haben sich die externen Fachexperten der Fach- Jury mit Jeweils welchen Argumenten ausgesprochen? Frage 5: Wie wurde dabei die erst und zweitplatzierten Konzepte der Büros Helm stedt und Ö-Konzept von den externen Fachexperten der Fachjury bewertet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Mit freufidlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stanc Seite 2 von 2 2017-05-24T10:28:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes