SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/9592 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Schriftliche Abiturprüfungen Mathematik-Grundkurs Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Antragstellerin liegen einzelne Informationen vor, dass die Aufgabenstellungen zur diesjährigen schriftlichen Abiturprüfung für Mathematik-Grundkurse zu schwer gewesen seien. Auch sei wohl ein Termin im Kultusministerium geplant, bei dem Lehrer bzw. Schulleiter die Thematik ansprechen möchten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Informationen liegen der Staatsregierung hinsichtlich der in der Vorbemerkung benannten Thematik vor? Dem Staatsministerium für Kultus liegt die E-Mail eines Prüfungsteilnehmers vor, der mitteilt, dass er nicht alle Aufgaben in der zur Verfügung stehenden Zeit bearbeiten konnte. Darüber hinaus liegen zwei E-Mails von Eitern von Schülern des Herder-Gymnasiums Pirna vor, die den Schwierigkeitsgrad der Aufgaben in der schriftlichen Abiturprüfung im Grundkursfach Mathematik allgemein kritisieren. Frage 2: Liegen bei Schulen, den Sächsischen Bildungsagenturen oder beim Kultusministerium diesbezügliche Beschwerden von Schülern /Eitern, Lehrern oder Schulen vor und wenn ja, wie viele und welche Schulen sind betroffen? (Bitte auch mitteilen, sofern der Staatsregierung ähnliche Reaktionen aus den Bundesländern vorliegen, in denen die identischen Aufgaben für den Mathematik-Grundkurs geschrieben wurden.) Neben den in der Antwort zu Frage 1 genannten E-Mails liegen 8 (davon 5 nahezu wortgleiche) schriftliche Beschwerden von Eitern und drei von Schülern bei der Schulleiterin des Herder-Gymnasiums Pirna vor. An den anderen Gymnasien sowie an der Sächsischen Bildungsagentur liegen keine Beschwerden vor. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/9/49 Dresden.{' . Mai 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die im Land Brandenburg vorliegenden Kritiken sind dem Staatsministerium für Kultus aus Pressemeldungen bekannt. Die Kritiken beziehen sich demnach auf eine Aufgabe zur natürlichen Logarithmusfunktion, die in Sachsen nicht eingesetzt wurde. Im Übrigen schreibt der sächsische Lehrplan die Behandlung der natürlichen Logarithmusfunktion verbindlich vor. Über Reaktionen in weiteren Bundesländern liegen darüber hinaus keine Informationen vor. Frage 3: Wurden die Aufgaben aus dem gemeinsamen Aufgabenpool des "Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB)" für die Mathematik- Grundkurse vom Kultusministerium oder nachgeordneten Behörden vor dem Prüfungstermin auf einen angemessenen Schwierigkeitsgrad überprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Aufgaben werden unabhängig davon, ob sie aus dem gemeinsamen Aufgabenpool der Länder entnommen oder von den sächsischen Aufgabenkommissionen entwickelt wurden, in einem mehrstufigen Gutachterverfahren auf Einhaltung der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife bzw. der Einheitlichen Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz, welche auch die einzelnen Anforderungsniveaus beschreiben , sowie auf Lehrplankonformität mit den sächsischen Lehrplänen geprüft. Erst wenn dieses Prüfergebnis einen den o. g. Vorgaben entsprechenden Schwierigkeitsgrad bestätigt, werden die Aufgaben in der Prüfung eingesetzt. Frage 4: Sofern eine (möglicherweise) im Nachgang der schriftliche Prüfung durchzuführende Prüfung ergibt, dass die Aufgaben zu schwer sind, welche weitere Vorgehansweise ergibt sich daraus für das Kultusministerium? Da die Aufgaben im Vorfeld der Prüfung mehrfach von unabhängigen Gutachtern überprüft wurden (vgl. Antwort zu Frage 3) ist eine Prüfung im Sinne der Fragestellung nicht vorgesehen. Frage 5: Welche Möglichkeiten haben Eltern/Schüler grundsätzlich, bei als zu schwer erachteten Prüfungsaufgaben zu agieren? (Bitte Auflisten, wie viele Eltern /Schüler von diesen Möglichkeiten in Bezug auf welche Prüfungen in den letzten 5 Jahren Gebrauch gemacht haben) Grundsätzlich besteht für die Prüfungsteilnehmer (im Falle der noch nicht vorliegenden Volljährigkeit durch die Personensorgeberechtigten) die Möglichkeit, gegen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife Widerspruch einzulegen. ln den letzten fünf Jahren gab es keinen Fall, in dem Widerspruch gegen das Zeugnis wegen eines vermeintlich zu hohen Schwierigkeitsgrades von Prüfungsaufgaben eingelegt wurde. Mit freundlichen Grüßen !( /!vi(_ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2017-05-30T16:06:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes