STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais , Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9604 Thema: Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/12/29 Dresden, 0 9. Juni 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ha¬ ben, gelten bezüglich der Arbeitszeiten die gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Laut Ausbildungsreport 2017 der DGB- Jugend Sachsen werden diese gesetzlichen Vorgaben in der Praxis oft nicht eingehalten. Daraus ergeben sich nachfolgende Fragen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamllic Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung das Jugendarbeitsschutzni¬ veau in Sachsen und dessen Entwicklung in den letzten 10 Jahren ein? Die Einschätzung des Jugendarbeitsschutzniveaus in sächsischen Ausbil¬ dungsbetrieben ist auf Grundlage der Revisionszahlen der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz nur bedingt möglich. Sie spiegeln einen sehr kleinen Bereich der Betriebe, die Jugendliche beschäftigen, wider. Zu¬ dem ist die Zahl der Revisionen aufgrund der angespannten Personalsituati¬ on in den letzten Jahren deutlich gesunken. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Unter Beachtung der Revisionszahlen und entsprechender Studien, etwa des Bundesinstitutes für Berufsbildung, des Institutes für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des DGB wird eingeschätzt, dass die Mehrheit der Ausbildungsbetriebe in Sachsen ihren beschäftigten Jugendlichen gesetzeskonforme Ausbil¬ dungsbedingungen anbietet. Dennoch entspricht eine jährlich markante Zahl an Ausbildungsverhältnissen in Sachsen nicht den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die überwiegenden Verstöße stellen Arbeitszeitüberschreitungen, Nichteinhal- Seite 1 von 3 Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN tung von Pausen- und Ruhezeiten, Nichteinhaltung der 5-Tage-Woche sowie fehlende oder ungenügende Arbeitsschutzunterweisungen dar. Der beim SMWA angesiedelte Landesausschuss für Jugendarbeitsschutz initiierte 2014 eine Befragung zum Jugendarbeitsschutz an sächsischen berufsbildenden Schu¬ len. Das Feedback der Azubis spiegelte zum Teil starke Defizite bezüglich der Einhal¬ tung der Arbeitsschutzbestimmungen in ihren Ausbildungsbetrieben wider. Das SMWA verstärkte daraufhin verschiedene Maßnahmen, um dieser Situation entgegen zu wir¬ ken. Im „Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen" wird darüber berichtet. Im November 2016 diskutierten auf Einladung des SMWA drei Fokusgruppen für die Branchen Pflege, Flotel- und Gaststätten sowie Bau die Beachtung des Jugendarbeits¬ schutzes/Arbeitsschutzes während der Berufsausbildungsphase. Neben Ausbildern, Berufsschullehrern, Unternehmern, Vertretern aus Arbeitsschutzbehörden, Unfallversi¬ cherungsträgern und Gewerkschaften waren auch Azubis vertreten. Im Ergebnis lässt sich konstatieren, dass in vielen Unternehmen sowohl die Einhaltung des Jugendar¬ beitsschutzgesetzes als auch die Fachkompetenz und Qualifizierung des Ausbildungs¬ personals gegeben sind. Nach Aussage der Teilnehmer sind jedoch in einer nicht un¬ erheblichen Zahl von Betrieben Potenziale im Flinblick auf die Qualität in der Ausbil¬ dung und Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu finden. Der Indikator „wieder gelöste Ausbildungsverträge" - 2014 jeder vierte Vertrag in der dualen Ausbildung in Sachsen - lässt zudem darauf schließen, dass weiterhin starke Anstrengungen erforderlich sind, Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Frage 2: Wie viele Kontrollen zum Jugendarbeitsschutzgesetz wurden in Sach¬ sen in den Jahren 2005 bis 2016 von wem und mit welchen Ergebnissen durchgeführt? (Bitte um Gliederung nach Jahren sowie im Falle von Verstößen um Unterteilung in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) Die Kontrollen werden durch die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz durchgeführt. Betriebe, bei denen sich im Rahmen der Kontrollen Beanstandungen ergeben, erhalten ein Revisionsschreiben mit der Aufforderung, die Mängel abzustel¬ len. Kontrollierte Betriebe Betriebe mit Beanstan¬ dungen Anord¬ nungen Verwar¬ nungen und Bußgelder Strafanzei¬ gen 2005 493 125 In Berichterstattung nieht erfasst 2006 683 201 3 3 2007 755 220 5 6 2008 646 248 3 10 2009 446 151 3 9 2010 331 163 1 7 2011 315 164 3 5 1 2012 228 132 2 5 2013 217 86 2 7 2014 206 70 1 2 2015 182 62 4 4 2016 157 48 1 1 1 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie wurden Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz geahndet? Ahndungsmaßnahmen sind in der Tabelle zu Frage 2 ersichtlich. Frage 4: Wie viele Beschäftigte sind dafür zuständig, und wie viele Unterneh¬ men, die Minderjährige beschäftigen oder ausbilden, müssen landes¬ weit kontrolliert werden? (Bitte Stellen in Vollzeitäquivalenten angeben) Von den 132 ausgebildeten AufsichtsbeamtenA-angestellten der Abteilung Arbeits¬ schutz der LDS (124,32 VZÄ) werden 107,12 VZÄ für die originären Arbeitsschutzauf¬ gaben eingesetzt. Davon entfallen 2,0 VZÄ explizit auf das Rechtsgebiet Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus werden 37,3 VZÄ für Betriebskontrollen aufge¬ wendet, bei denen das Rechtsgebiet „Jugendarbeitsschutz" Bestandteil der Prüfungen ist. Die Überwachung des Jugendarbeitsschutzes gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden. Eine konkrete Maßgabe, nach welcher Ausbildungsbetrie¬ be besichtigt werden müssen, gibt es nicht. Der Jugendarbeitsschutz gehörte allerdings in den vergangenen Jahren zu den Tätigkeiten, die per Erlass für ausgewählte Wirt¬ schaftsklassen prioritär wahrzunehmen sind. Frage 5: In welchen Abständen werden Betriebe, die Regelungen aus dem Ju¬ gendarbeitsschutzgesetz beachten müssen, in Sachsen durchschnitt¬ lich kontrolliert? Eine separate Betrachtung von Betrieben, die Jugendliche beschäftigen, findet nicht statt. In der Regel ist dieser Sachverhalt vor den Betriebsbesichtigungen nicht bekannt. Die Zahl der kontrollierten Betriebe in Sachsen insgesamt ist von 8.127 (bei rund 150.000 Betrieben) im Jahr 2005 auf 2.927 (bei rund 119.000 Betrieben) im Jahr 2016 zurückgegangen. Seite 3 von 3 2017-06-12T08:23:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes