STAATSMlNlSTFRlUM FÜR SOZlALES UND VERBR AUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9608 Thema: Kontrollen der Heimaufsicht des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegeeinrichtungen wurden 2016 durch die Heimaufsicht des KSV kontrolliert (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Heimaufsicht kontrollierte im Jahr 2016 insgesamt 458 Pflegeeinrichtungen . Die Untergliederung der geprüften Pflegeeinrichtungen nach Landkreisen und Kreisfreien Städten ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Landkreis I Kreisfreie Stadt Anzahl kontrollierter Pflegeeinrichtungen Chemnitz, Stadt 19 Erzgebirgskreis 33 Mittelsachsen 17 Vogtlandkreis 46 Zwickau 39 Dresden, Stadt 42 Bautzen 34 Görlitz 45 Meißen 31 Sächsische Schweiz I Osterzgebirge 36 Leipzig, Stadt 50 Leipzig 31 Nordsachsen 35 Summe 458 Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .51-17/539 Dresden, f2:..Juni2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie hoch war der Anteil der kontrollierten Einrichtungen an der Gesamtzahl der Heime? Im Jahr 2016 wurden von der Heimaufsicht 57,4 v. H. der zu prüfenden Einrichtungen (Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe) kontrolliert . Frage 3: Wie viele der Kontrollen erfolgten unangemeldet? Die Heimaufsicht hat im Jahr 2016 in den heimaufsichtspflichtigen Einrichtungen (Alten - und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe) 584 unangemeldete Kontrollen durchgeführt (Begehungen und Beschwerden). Frage 4: Auf welche wesentlichen Mängel wurde hingewiesen? Im Rahmen der Kontrollen hat die Heimaufsicht im Jahr 2016 auf folgende wesentlichen Mängel hingewiesen: • Bauliche Mängel, • Mängel im Umgang mit Arzneimitteln, • Hygienemängel, • Mängel in der Personalausstattung, • Mängel hinsichtlich der Anwendung freiheitsbeschränkender und freiheitsentziehender Maßnahmen, • Mängel bei der Umsetzung der Heimmitwirkungsverordnung, • Mängel in der Pflege- und Betreuungsdokumentation, • Mängel hinsichtlich der Wahrung und Förderung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner, • Verletzung der Anzeigepflichten. Frage 5: ln wie vielen Fällen kam es zu Sanktionen und wie sahen diese konkret aus? ln zwei Fällen hat die Heimaufsicht einen Aufnahmestopp verhängt und einen Bescheid mit Anordnungen zur Personalbesetzung in der Nacht erlassen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-06-13T08:54:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes