STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Ren ö Jalaß, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9614 Thema: Falldatei Rauschgift Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen werden aktuell (Stichtag: 12. Mai 2017) von der sächsischen Polizei in der Falldatei Rauschgift geführt? In der Falldatei Rauschgift (FDR) waren zum angefragten Stichtag 14.064 Personendatensätze gespeichert, welche im Sinne der Fragestellung durch die sächsische Polizei geführt werden. Frage 2: Kann in der sächsischen Polizeipraxis bereits das Mitführen geringer Mengen oder der Konsum illegalisierter Substanzen als „erhebliche Straftat" oder „Straftat von länderübergreifender Bedeutung" gelten und zur Aufnahme in die Falldatei Rauschgift führen? Eigenkonsum von Betäubungsmitteln, etwa dessen Entgegennahme zum sofortigen Konsum bzw. unmittelbaren Verbrauch ohne Verfügungsgewalt ist nicht strafbar. Im Übrigen ist die Fragestellung inhaltlich bezüglich „geringer Mengen" und Art „illegalisierter Substanzen" nicht ausreichend konkret. Es erschließt sich auch bei verständiger Würdigung der Formulierung nicht, welchen Inhalt die Frage hat. Da die entscheidenden in ihr verwendeten Begriffe keinen terminologisch definierten und auch keinen hinreichend bestimmbaren Inhalt aufweisen, ist sie soweit einer validen Beantwortung nicht zugänglich. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7157 wird verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/27/26 Dresden, 0 . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 3: Werden alle betroffenen Personen zeitnah über die Aufnahme in diese Datei informiert ? Eine Informationspflicht betroffener Personen über die Aufnahme in die FDR besteht nicht. Frage 4: Wie kann ein individuelles Auskunftsersuchen erfolgen, über welches sich alle Personen über eine ihnen nicht bekannte Aufnahme ihrer Personendaten in die Falldatei Rauschgift informieren können? Die Zuständigkeit hierfür liegt gemäß § 12 Absatz 5 Sätze 1 und 2 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG), beim Bundeskriminalamt (BKA) im Einvernehmen mit der Stelle, die die datenschutzrechtliche Verantwortung gemäß § 12 Absatz 2 BKAG trägt. Frage 5: Welche Möglichkeiten haben Betroffene, eine Löschung ihrer Daten in dieser Falldatei zu erreicLen bzw. wann werden diese Daten spätestens gelöscht? In § 3 Nach ren troff Mit Absatz 3 BKAG sind hinsichtlich der Speicherungsdauer Prüffristen geregelt. 1/4blauf dieser im Einzelfall festgelegten Fristen wird die Erforderlichkeit der weiteeicyferung geprüft und der Datensatz ggf. gelöscht. Darüber hinaus können Be- Ljeim jederzeit einen Löschantrag stellen. dlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 2017-06-12T08:30:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes