STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Jalaß, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9615 Thema: Tabakprävention im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkungen: Nach Information der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Verbreitung des Rauchens in Deutschland seit 1990 leicht zurückgegangen, allerdings nur bei Männern und deutlich weniger als im Durchschnitt der Länder weltweit. Dies sei nicht verwunderlich, da in Deutschland vergleichsweise wenig in Sachen Tabakprävention getan würde. Deutschland sei das einzige Land in Europa, das noch uneingeschränkt Außenwerbung für Tabakprodukte erlaubt. 2014 verkündete das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen (vgl. Medieninformation 107/2014), dass im Jahr 2012 allein an "für Raucher symptomatischen Krebserkrankungen (Lungen-, Bronchial-, Kehlkopf- sowie Luftröhrenkrebs)" 1.655 Männer und 536 Frauen starben - darunter ein Viertel vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Zudem seien "11.260 entsprechende Krebsfälle sächsischer Patientinnen und Patienten und 8.700 Fälle mit der Hauptdiagnose COPD*" behandelt worden. Außerdem teilte das Statistische Landesamt mit, die Staatskasse profitiere vom höheren Steueraufkommen auf Tabakwaren. *COPD: Chronisch obstruktive Lungenkrankheit, umgangsprachlich auch "Raucherhusten" o. "Raucherlunge"." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt die Staatsregierung die Gefahren des Rauchens ein? Die Sächsische Staatsregierung schätzt das Rauchen als äußerst gesundheitsschädigend ein. Rauchen ist in den Industrienationen das bedeutendste vermeidbare Gesundheitsrisiko. Neben mangelnder Bewegung und unge- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-17/542 Dresden, 7'l.· Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher· schutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTFRlUM fÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ sunder Ernährung ist Rauchen einer der größten Risikofaktoren für chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislaufkrankheiten, chronische Atemwegserkrankungen und Krebs. Darüber hinaus haben dem Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung "rauchfrei.de" zufolge eine britische, eine amerikanische und eine kanadische Studie ergeben, dass Rauchen das Leben um durchschnittlich 10 Jahre verkürzt. Aufgrund der hohen Sterblichkeit ist Lungenkrebs nach wie vor eine der schlimmsten gesundheitlichen Folgen des Rauchens. Im Jahr 2014 starben 1.520 Männer und 540 Frauen in Sachsen an Lungenkrebs. Neben Lungenkrebs erhöht sich durch Tabakkonsum auch das Risiko für Krebserkrankungen des Mund- und Rachenraums, des Darms, des Kehlkopfs, der Speiseröhre, der Bauchspeicheldrüse, der Niere und der Harnblase. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland zudem jedes Jahr etwa 2150 Menschen an durch Passivrauchen bedingter koronarer Herzkrankheit und über 770 Nichtraucher an einem passivrauchbedingten Schlaganfall. Dies liegt darin begründet, dass der Tabakrauch, der beim Passivrauchen eingeatmet wird, die gleichen giftigen und krebserzeugenden Substanzen wie der vom Raucher inhalierte Rauch enthält. Frage 2: Welche Maßnahmen im Bereich der Tabakprävention werden seitens der Staatsregierung gefördert? (Bitte Aufschlüsseln nach Maßnahme, Zielgruppe, Förderleistung , thematischer oder regionaler Schwerpunkt) Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention im Allgemeinen und Tabakprävention im Besonderen richten sich in erster Linie an Kinder, Jugendliche und Eltern. Die sächsische Staatsregierung hat mit der Erstellung des Gesetzes zum Schutz von Nichtrauchern im Freistaat Sachsen (Sächsisches Nichtraucherschutzgesetzes - SächsNSG) vom 26. Oktober 2007 eine wichtige verhältnispräventive bzw. strukturelle Maßnahme im Bereich der Tabakprävention umgesetzt. Folgende Maßnahmen bzw. im Bereich der Tabakprävention unter anderem tätig werdende Einrichtungen werden seitens der Staatsregierung gefördert: 1. Schülerwettbewerb "Be Smart- Don 't Start" Sächsische Förder-, Oberschulen und Gymnasien beteiligen sich an der jährlich stattfindenden Kampagne "Be Smart- Don't Start", ein Schülerwettbewerb zur Förderung des Nichtrauchens für Klassen der Jahrgangsstufen 4 bis 8. Durch die Teilnahme werden Schüler und Schülerinnen motiviert, sich die gesundheitsgefährdenden Risiken des Tabakkonsums zu vergegenwärtigen und vom Tabakkonsum durch schulklassenbezogene Selbstkontrollen zu distanzieren. Die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG) koordiniert den Schülerwettbewerb im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Hierfür werden 27.000 Euro bereitgestellt. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN Freistaat STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ l.......,;,l,."'..'.....J SACHSEN 2. Sächsische Fachsteilen für Suchtprävention Die drei Fachsteilen für Suchtprävention in den Direktionsbezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz, welche die suchtpräventive Arbeit in den sächsischen Kommunen unterstützen und in Verbindung mit der Prävention verschiedener stoffgebundener und stoffungebundener Störungen bzw. Abhängigkeitserkrankungen auch Maßnahmen im Bereich der Tabakprävention durchführen, wurden im Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 279 Tsd. Euro gefördert. Die FachsteBen für Suchtprävention bieten Maßnahmen zur Tabakprävention auf Nachfrage von Schulen oder Jugendhilfeeinrichtungen insbesondere im Rahmen folgender Programme an: -Mit-Mach-Parcours "Durchblick": Der Mit-Mach-Parcours setzt sich aus verschiedenen Stationen zusammen, an denen sich die Jugendlichen mit Themen wie Alkohol, Nikotin, Essstörungen sowie Neue Medien auseinandersetzen. Zielgruppe für diesen Parcours sind vorrangig Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. -Einsatz des "KiarSichtKoffers" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Der KlarSicht-Koffer vermittelt Jugendlichen ab 12 Jahren und jungen Erwachsenen interaktiv Informationen zu den Suchtstoffen Alkohol und Tabak und gibt ihnen Entscheidungsgrundlagen und -hilfen, um ihr Genuss- und Konsumverhalten gesundheitsförderlich zu gestalten. - Gestaltung themenspezifischer Projekttage, Projektwochen und Elternabende: Das Ziel von Projekttagen und Projektwochen ist es, Schülern und Schülerinnen der Klassenstufen 7 bis 10 einen Überblick über Genuss, Sucht, Substanzen, Medien und einen verantwortungsvollen Umgang damit zu geben. Bei den Elternabenden wird neben dem Basiswissen zum Thema Sucht besprochen, wie Erziehungsberechtigte suchtpräventiv wirken können, wie sie mit dem Konsum ihrer Kinder umgehen können, welche Kompetenzen nötig sind, um den Missbrauch einer bestimmten Substanz vorzubeugen und wo es Hilfsmöglichkeiten gibt. 3. Suchtverbunde bzw. Suchtberatungs- und Behandlungsstellen Für die Förderung der sächsischen Suchtverbunde bzw. der 45 Suchtberatungs- und Behandlungssteilen, deren Aufgabe unter anderem auch die Suchtprävention in den einzelnen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten ist, stehen für das Jahr 2017 bei Kapitel 08 05 Titel 633 56 Mittel in Höhe von 5.415 Tsd. Euro zur Verfügung. Informationen über durchgeführte Einzelmaßnahmen zur Tabakprävention liegen uns nicht vor. Frage 3: Existieren in Sachsen durch die Staatsregierung geförderte Programme zur Rauchentwöhnung bzw. (ggf. daran anschließende) Nikotintherapie- bzw. Nikotinersatztherapiemaßnahmen ? Die sächsische Staatsregierung fördert Programme zur Rauchentwöhnung indirekt über die Förderung der Suchtverbunde (siehe Antwort zur Frage 2). Etwa 60% der sächsischen Suchtberatungs- und Behandlungsstellen bieten Rauchentwöhnungsangebote an. Seite 3 von 4 Frage 4: STAATSMlNlSTFRlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Profitierte der Freistaat Sachsen vom höheren Steueraufkommen durch steigende Steuern auf Tabakwaren? Frage 5: Falls ja, sind diese Profite in gleicher Höhe in Präventi()nsförderungen geflossen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der sächsischen Staatsregierung liegen für die Beantwortung der Fragen keine Erkenntnisse vor. Die Tabaksteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen ausschließlich dem Bund zusteht (Art. 106 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GG). Die Bundesländer haben keine Befugnisse gegenüber dem Bund, mit denen auf die Verwendung etwaiger Steuermehreinnahmen bei der Tabaksteuer Einfluss genommen werden könnte. Mit freundlichen Grüßen J l Barbara Kle Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2017-06-13T08:52:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes