STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9616 Thema: Umsetzung der Schlussfolgerungen aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission zum „Fall AI-Bakr" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der gegenwärtige Umsetzungsstand der Bildung eines Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus -Abwehrzentrums (PTAZ) dar? Frage 2: Wann wurde durch wen das Konzept für ein Polizeiliches Terrorismusund Extremismus -Abwehrzentrum (PTAZ) für das Sächsische Innenministerium erstellt? Frage 3: Welche Personal- und Sachausstattung sollen gemäß Konzept nach Frage 2 vorgehalten und welcher Dienststelle soll das PTAZ laut Konzeption zukünftig zugeordnet werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/Z7/35 Dresden, . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUIVI DES INNERN r7:173 1 11;--47 Gegenwärtig befindet sich die Einrichtung des PTAZ in der Planungsphase und damit im internen Abstimmungs- und VVillensbildungsprozess, der Staatsregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8403 verwiesen. Frage 4: Bis wann ist die Erstellung und Einführung einer Konzeption für das Training zur Bewältigung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen der sächsischen Polizei vorgesehen (Konzept Lebel)? Die Konzeption in Form des Handbuches „Polizeitraining lebensbedrohliche Einsatzlagen " wurde mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 24. März 2017 eingeführt. Frage 5: Um wie viele Polizeivollzugsbeamte (Sollstärke) sollen das sächsische SEK, die sächsischen MEK und die Staatsschutzabteilungen der sächsischen Polizeidirektion bis zu welchem Zeitpunkt aufgestockt werden? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Gegenerti,i befindet sich die Einrichtung des PTAZ in der Planungsphase und damit im interhen/Abstimmungs- und \Nillensbildungsprozess, der Staatsregierung. Mit freimachen Grüßen Maks Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-06-08T13:41:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes