STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN , 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9617 Thema: Anpassung des Trainings der Polizei zur Bewältigung von lebensbedrohlichen bzw. terroristischen Einsatzlagen nach dem „Fall Al-Bakr" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Pressemitteilung der Expertenkommission ,Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr` vom 24.01.2017 ist auf Seite 6 zu lesen: ,Aufgrund personeller und struktureller Defizite im Landeskriminalamt gab es über den gesamten Einsatz hinweg keinen funktionsfähigen Führungsstab im Sinne der Polizeidienstvorschriften. Es musste in Folge permanent reagiert und konnte nicht agiert werden . [...] Auch war das Zusammenspiel der Kräfte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) und des Spezialeinsatzkommandos (SEK) nicht gut strukturiert . Wegen erheblicher Kommunikationsdefizite zwischen den Spezialeinheiten kam es zudem zu einem unvermittelten Abweichen von verabredeten Vorgehensweisen.' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind hinsichtlich der Erkenntnisse aus dem „Fall Al-Bakr" zur Befähigung des Landeskriminalamtes und der Polizeidirektionen zur Bildung funktionsfähiger Einsatzführungsstäbe im Sinne der Polizeidienstvorschriften zu gewährleisten, bislang ergriffen worden oder noch Vorbereitung bzw. geplant? 771"' Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/27/36 Dresden —i , . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN In Auswertung der Empfehlungen der Expertenkommission „Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al- Bakr" wurde durch die Arbeitsgruppe des Sächsischen Staatsministeriums des Innern u. a. vorgeschlagen, im Landeskriminalamt die Wiedereinrichtung einer Stabskomponente für besondere Einsatzlagen und in den fünf Polizeidirektionen die Einrichtung Ständiger Stäbe vorzunehmen, die sächsischen Einsatzakten und - unterlagen auf Grundlage bundeseinheitlicher Vorschriften und Empfehlungen ständig fortzuschreiben, Übungen zu intensivieren und die einsatzbezogene Fortbildung zu optimieren sowie Schlüsselfunktionen der Einsatzführung redundant zu planen. Insbesondere die Vorschläge zur Fortschreibung der Einsatzakten und -unterlagen befindet sich bereits in der Umsetzung, ebenso die redundante Planung von Schlüsselfunktionen der Einsatzführung. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die eine deutliche personelle Verstärkung im polizeilichen Bereich beinhalten, ist hervorzuheben, dass der bisherige Stellenabbau innerhalb der sächsischen Polizei zwar gestoppt wurde, der Personalrückgang aufgrund von Altersabgängen aber bis 2019 weitergehen und Wirkung zeigen wird. Mit einem Personalaufwuchs ist beginnend ab dem Jahr 2019 zu rechnen. Alle erforderlichen kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen, die einen Personalmehrbedarf beinhalten, können nur unter Rückgriff auf den derzeitigen Personalbestand erfolgen. Vor diesem Hintergrund erfolgt derzeit eine Priorisierung hinsichtlich des Umfanges und der Zeitpunkte der Umsetzung im Gesamtkontext mit den Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Fachkommission zur Evaluation der Polizei des Freistaates Sachsen. Frage 2: Wie oft wurde seit dem „Fall AI-Bakr" die Zusammenarbeit zwischen Mobilen Einsatzkommandos (MEK), Spezialeinsatzkommando (SEK) und weiteren Dienststellen der sächsischen Polizei sowie die Informationsweitergaben unter einander und in Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden trainiert , um ähnliche Einsatzlagen wie im "Fall AI-Bakr" zu bewältigen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Dienststellen!) Frage 3: Welche Erkenntnisse aus dem „Fall AI-Bakr" wurden bei den Trainingsmaßnahmen gemäß Frage 2 berücksichtigt? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche Maßnahmen sind hinsichtlich der Erkenntnisse aus dem „Fall Al- Bakr" zu den Erfordernissen einer reibungslosen Kommunikation zwischen allen am Einsatz beteiligten Einsatzkräften ergriffen worden oder noch in Vorbereitung bzw. geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und VVillensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Die Bewertung und Priorisierung der im Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe enthaltenen Umsetzungsvorschläge, und darauf aufbauend die Spezifizierung erforderlicher Folgebzw . Trainingsmaßnahmen, ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich damit im internen Abstimmungs- und VVillensbildungsprozess, der Staatsregierung. Frage 5: Wie oft wurde seit dem „Fall Al-Bakr" das Bilden von Einsatzführungsstäben zur Bewältigung von lebensbedrohlichen bzw. terroristischen Einsatzlagen trainiert? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Dienststellen!) Der Aufruf und die Bildung eines Führungsstabes für besondere Einsatzlagen waren und sind ständige Aufgabe der Dienststellen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den unverzüglichen Aufruf und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft des Führungsstabes gelegt. Dabei fließen notwendigerweise Einsatzerfahrungen der Dienststellen ein. Der Aufruf des Führungsstabes bei sonstigen polizeilichen Sofortlagen sowie im Zusammenhang mit wiederkehrenden Einsatzlagen wird gleichlautend immer auch als Training verstanden, da hierbei der Aufruf und die Abläufe eines Führungsstabes regelmäßig zur Anwendung gebracht werden. Darüb 7 hinaus verfügen die Polizeidirektionen über besonders benannte und qualifizierte floli.eiführer für die Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen. Auch die weiteren u tionen innerhalb der Führungsstäbe sind namentlich unterlegt. Die mit der Bildu ines Führungsstabes einhergehende Alarmierung soll in den Polizeidirektionen r g !mäßig geübt werden, was nicht durchgängig möglich war. Mit fribuddlichen Grüßen Märkus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-06-08T13:42:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes