STAATSM1N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9618 Thema: Versammlungsgeschehen Thügida und Proteste am 6. Mai 2017 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 06. Mai 2017 fand in Dresden ein ein Aufmarsch der Gruppierung ,Wir lieben Sachsen/Thügida` statt. Dagegen protestierten zahlreiche Menschen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen wurden am 06. Mai 2017 mit welcher Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und welcher Routenführung angemeldet und durchgeführt? (bitte nach Veranstalterin, Datum der Anmeldung, Versammlungsort, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerinnenzahl aufschlüsseln) Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie viele Polizeibeamtinnen waren am 06. Mai 2017 im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben) Die Einsatzkräfte schlüsseln sich wie folgt auf: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/27/38 Dresden, 6 .Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Dienststelle/Bundesland Anzahl Einsatzkräfte Präsidium der Bereitschaftspolizei ca. 150 Polizeidirektion Dresden ca. 120 Polizeidirektion Leipzig/OAZ 3 Polizeiverwaltungsamt 4 Davon waren ca. 20 Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Frage 3: Gegen wie viele Personen wurde bei der Versammlung von „Wir lieben Sachsen /Thügida" und den Protesten aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort , Deliktsgruppe, politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln) Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 4: Wie stellen sich aus Sicht der Staatsregierung die Vorgänge im Bereich der Schlossstraße am Georgentor dar, wo im Verlauf des Versammlungsgeschehens eine Spontanversammlung angezeigt wurde, zu der einige Personen nicht gelangen konnten, die in der Folge Identitätsfeststellungsmaßnahmen unterzogen wurden? 17:25 Uhr zeigten sieben Personen eine Spontanversammlung auf dem Fußweg der Schloßstraße an. In unmittelbarer Nähe saßen weitere sieben Personen auf der Fahrbahn . Polizeibedienstete sprachen diese Personen an, ob sie an der Spontanversammlung teilnehmen oder eine eigene Versammlung durchführen möchten. Auf die Ansprache erfolgte bei den Personen keine Reaktion. Die Einsatzkräfte schätzten ein, dass es sich nicht um Versammlungsteilnehmer handelte und führten polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Identitätsfeststellungen und Platzverweise, durch. Die Platzverweise erstreckten sich auf den von der THÜGIDA-Versammlung genutzten Bereich. Ein Verbot, sich an der Spontanversammlung zu beteiligen, wurde durch die Einsatzkräfte nicht ausgesprochen. Frage 5: In welchem Umfang haben an der Versammlung von „Wir lieben Sachsen /Thügida" am 06. Mai 2017 Personen teilgenommen, die welchen Bestrebungen der extremen Rechten/ Neonaziszene, die als Fußballfans der „Kategorie B" und „C" und/ oder „Gewalttäter Sport" bekannt sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung, Name der Organisation/ des Zusammenschlusses und Zuordnung zu welchen Fußballfanszenen aufführen) Bezüglich der Verwendung des Begriffes „extreme Rechte" wird auf die Vorbemerkung Nummer I. der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN An der Veranstaltung beteiligten sich zahlreiche Rechtsextremisten, von denen der überwiegende Teil jedoch nicht in Sachsen ansässig ist. Ein sächsischer Rechtsextremist war als stellvertretender Versammlungsleiter für die Organisation der Veranstaltung mitverantwortlich. Er vertrat den rechtsextremistischen Verein „Thügida & Wir lieben Sachsen", in dessen Namen die Veranstaltung angemeldet wurde. Darüber hinaus wurde während der Versammlung eine Fahne der „Identitären Bewegung " gezeigt, so dass eine Teilnahme von Vertretern dieser rechtsextremistischen Organisation anzunehmen ist. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Frage im Übrigen auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterblegbt . Es ‘eirdfdarauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Velaren weitergehende Auskunft erteilt wird. MitIlfrebndlichen Grüßen rvdrkus U113. Anlagen: ; Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9618 Datum der Versammlung Versammlungsort bzw. Aufzugsstrecke angezeigte geschätzte Teil- Versammlungsanzeige (Bezeichnung/ Veranstalter) Teilnehmerzahl nehmerzahl (zu den tatsächlichangezeigt tatsächlich festgestellten Versammlungen) 26.02.2017 _ Aufzug und Postplatz (Auftaktkundgebung), wie angezeigt 200 200 Kundgebungen Wilsdruffer Straße, Pirnaischer Platz, St. Petersburger Straße, (DHV Ortsgruppe Rathenauplatz, Carolabrücke, Dresden) Carolaplatz, Albertstraße, Albertplatz, Königsbrücker Straße, Katharinenstraße, Alaunstraße, Bischofsweg zum Alaunplatz (Abschlusskundgebung) 27.03.2017 Aufzug und Neumarkt (Auftaktkundgebung), Neumarkt, Landhausstraße, 250 200 Kundgebungen Landhausstraße, Pirnaischer Platz, Pirnaischer Platz, St. Petersburger St. Petersburger Straße, Dr.-Külz- Straße, Dr.-Külz-Ring, Seestraße, („Wir lieben Sachsen"! Ring, Seestraße, Altmarkt Altmarkt, VVilsdruffer Straße, THÜGIDA) (Westseite), VVilsdruffer Straße, Postplatz, Sophienstraße, Postplatz, Sophienstraße, Schloßplatz Schloßplatz (Zwischenkundgebung), (Zwischenkundgebung), Augustusstraße, Töpferstraße, An Schloßstraße, Rosmaringasse, der Frauenkirche, Neumarkt Jüdenhof, Neumarkt (Abschlusskundgebung) (Abschlusskundgebung) Seite 1 von 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9618 29.03.2017 Aufzug und Kundge- Neumarkt (Auftaktkundgebung), Neumarkt (Auftaktkundgebung), 225 400 bung Kleine Kirchgasse, Wilsdruffer Kleine Kirchgasse, Wilsdruffer Straße, Pirnaischer Platz, Straße, Pirnaischer Platz, (natürliche Personen) Ringstraße, Rathausplatz Ringstraße, Rathausplatz, Dr.-Külz- (Zwischenkundgebung), Dr.-Külz- Ring (vor dem Rathaus), Ring (vor dem Rathaus), Schulgasse, Schulgasse, Dr.-Külz-Ring, Dr.-Külz-Ring, Seestraße, Altmarkt Seestraße, Altmarkt (Westseite), (Westseite), Wilsdruffer Wilsdruffer Straße/Schloßstraße Straße/Schloßstraße, Wilsdruffer (Zwischenkundgebung), Wilsdruffer Straße, Postplatz Straße, Postplatz (Zwischenkundgebung), Ostra-Allee, (Zwischenkundgebung), Ostra- Am Zwingerteich, Bernhard -von- Allee, Am Zwingerteich, Bernhard- Lindenau -Platz, Terrassenufer, von -Lindenau -Platz, Terrassenufer, Theaterplatz (Zwischenkundgebung), Theaterplatz Sophienstraße, Schloßplatz, (Zwischenkundgebung), Augustusstraße, Töpferstraße, Sophienstraße, Schloßplatz, Neumarkt (Abschlusskundgebung) Augustusstraße, Töpferstraße, Neumarkt (Abschlusskundgebung) 26.04.2017 _ Kundgebung Sophienstraße keine Versammlung festgestellt 200 (natürliche Personen) 29.04.2017 Kundgebung Neumarkt wie angezeigt 50 30 (natürliche Personen) _ Spontanversammlung Schloßstraße 7 (natürliche Personen) Seite 2 von 2 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9618 lfd. Tatverdächtige bzw. Betroffene* Nr. Deliktsbezeichnung* Tatort* Anzahl PMK Versammlung Strafanzeigen 1 Verstoß gegen das Sächsische Dresden, 1 RechtsVersammlungsgesetz Neumarkt Ordnungswidrigkeiten 1 Verstoß gegen das Sächsische Dresden, 1 LinksVersammlungsgesetz Pirnaischer Platz 1 , Stand: 18. Mai 2017 * Sofern die Tabelle an bestimmten Stellen keinen Wert oder nähere Bestimmungen enthält, bedeutet dies, dass die erfragten Fakten nicht bekannt und/oder Gegenstand laufender Ermittlungen sind. Seite 1 von 1 2017-06-09T09:59:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes