STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9626 Thema: Versammlungsrecht im Landkreis Bautzen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz hat es im Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016 im Landkreis Bautzen gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Termin, Tatvorwurf und ob dies im Zusammenhang mit einer angemeldeten Demonstration festgestellt wurde und wann ja bitte Angaben zu Demonstration (Motto, Veranstalter)) Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Frage 2: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Bautzen wurden Widersprüche eingelegt? (01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 3: Bei wie vielen dieser Widersprüche, kam es zu einer Abänderung des Versammlungsbescheides? (Landkreis Bautzen, 01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 4: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Bautzen wurde mit juristischen Mitteln vorgegangen und mit welchem Ergebnis? (01.01.2015 — 31.12.2016) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: FreistaatNop-m. mi 771.1 SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/27/41 (Dresden, (1 . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Gegen Bescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Bautzen wurden in den Jahren 2015 und 2016 weder Widersprüche noch weitere Rechtsmittel eingelegt. Frage 5: In wie vielen Fällen die Durchführung einer Versammlung im Landkreis Bautzen durch die Versammlungsbehörde untersagt wurde? (Datum, Motto, Begründung der Uciersagung und ob Seitens des Anmelders oder anderer Personen gegen diese/Untersagung vorgegangen wurde und mit welchem Ergebnis, bitte wieder Zeitr 'um 01.01.2015 —31.12.2016)/ 4,-7 ' / ttEs ur n keine Versammlungen untersagt. Mit re ndlichen Grüßen d l , Markus Ulbib Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9626 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Versammlungen Laufende Nummer Datum Ort Veranstalter Thema der Versammlung Tatvorwurf betrifft Verstoß gegen 01 10.01.2015 Bautzen DIE RECHTE „Damals wie heute, wir § 17 Abs. 2 SächsVersG sind das Volk" Vermummung DIE LINKE „Bautzen stellt sich quer! § 2 Abs. 2 SächsVersG Eingreifen gegen Sitzblockade Rassismus!" 02 24.01.2015 Hoyerswerda HOYGIDA „Spaziergang mit §§ 17 Abs. 2; 2 Abs. 3 SächsVersG Kundgebung im Sinne des Mitführen von Quarzhandschuhen in zwei Programms der PEGIDA- Fällen Veranstaltung in Dresden" 03 22.04.2015 Bautzen Unbekannt Unbekannt § 14 SächsVersG Spontandemonstration an der Gedenktafel in Niederkaina 04 27.06.2015 Bautzen Natürliche Person „Rassistischer Hetze §§ 17; 2 Abs. 3 SächsVersG entgegentreten / Keinen Vermummung in fünf Fällen, Mitführen Fußbreit den Faschisten" eines Messers, Mitführen von Pfefferspray Natürliche Person „Souveränität=Freiheit, in vier Fällen, Mitführen eines Freiheit=Souveränität" Taschenmessers Natürliche Person „Bautzen stellt sich quer" Natürliche Person „Gemeinsam für Menschlichkeit, Vielfalt und Toleranz" 05 06.08.2015 Haselbach, OT Häslich Unbekannt Unbekannt § 14 SächsVersG 06 07.11.2015 Bautzen Natürliche Person „Wocin-woci - Unsere § 17 Abs. 1 SächsVersG Stadt - Unsere Regeln, Tragen von Schuhen mit Stahlkappen menschlich, weltoffen, tolerant" 07 07.11.2015 Bautzen Partei „Die Rechte" „Damals wie heute, § 17 Abs. 1 SächsVersG nationale Revolution jetzt" Mitführen von Pfefferspray, schaumstoffgepolsterten Handschuhen 08 17.02.2016 Pulsnitz Natürliche Person Unbekannt § 14 SächsVersG 09 26.03.2016 Bautzen Natürliche Person § 15 SächsVersG Verstoß gegen die Auflagen der Versammlungsbehörde 10 22.04.2016 Bautzen, OT Niederkaina Natürliche Person Gedenkveranstaltung an § 15 SächsVersG die Opfer von Niederkaina Verstoß gegen die Auflagen der Versammlungsbehörde 11 09.09.2016 Bautzen Natürliche Person „Frieden, Freiheit und § 17 Abs. 2 SächsVersG Selbstbestimmung" Vermummung in drei Fällen, § 2 Abs. 3 SächsVersG Mitführen eines Messers 12 15.09.2016 Bautzen Natürliche Person „Asylbewerber -Randale" § 17 Abs. 2 SächsVersG Vermummung (Skimaske) Natürliche Person „Kein Raum für rechte §§ 17 Abs. 1; 2 Abs. 3 SächsVersG Hegemonien" Mitführen eines/r Knüppels/Fahnenstange 13 18.09.2016 Bautzen Natürliche Person „Migrantengewalt § 17 Abs. 1 SächsVersG stoppen! Keine Berliner Mitführen von Schutzhandschuhen Zustände in Bautzen" Natürliche Person „Kein Alkoholverbot für minderjährige Refugees, den Stubenarrest beenden" 14 07.10.2016 Bautzen Natürliche Person „Keinen Linksfaschismus in §§ 17 Abs. 1; 2 Abs. 3 SächsVersG Bautzen" Tragen von Quarzhandschuhen, Mitführen von Tierabwehrspray in drei Natürliche Person „Es reicht! Keinen Raum Fällen, Schlagschutzhandschuhe, für Nazis und Rassisten! — Gebissschutz in zwei Fällen Solidarität mit allen Opfern rechter Gewalt" § 17 Abs. 2 SächsVersG Vermummung in drei Fällen 15 08.10.2016 Bautzen Natürliche Person „Augen auf! — Solidarität statt Rassismus und Gewalt" § 17 Abs. 1 SächsVersG Mitführen eines Mundschutzes in zwei Fällen, Mitführen von Pfefferspray (gleichzeitigNatürliche Person „Zur Befreiung vom Faschismus für die Welt, Waffe gem. § 2 Abs. 3 SächsVersG) für Heimat und Weltfrieden nach GG Art. 139 und Art. 146" Natürliche Person „Wocin-woci — Unsere Stadt — Unsere Regeln, menschlich, weltoffen, tolerant" Verstöße gegen das Versammlungsgesetz ohne Zusammenhang mit einer Versammlung Laufende Nummer Datum Ort Art der öffentlichen Tatvorwurf betrifft Verstoß gegen Veranstaltung 16 15.03.2015 Bautzen Fußballspiel § 17 Abs. 1 SächsVersG Mitführen einer Schutzwaffe (Mund- und Gebissschutz) in drei Fällen, Tragen von Quarzhandschuhen in drei Fällen 17 29.03.2015 Bautzen Fußballspiel § 17 Abs. 1 SächsVersG Mitführen von Quarzhandschuhen 18 11.09.2016 Hoyerswerda Stadtfest § 17 Abs. 1 SächsVersG Mitführen eines Einhandmessers 19 24.09.2016 Schmölln-Putzkau, OT Oktoberfest § 17 Abs. 1 SächsVersG Putzkau Mitführen eines Einhandmessers 2017-06-09T09:57:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes