STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9629 Thema: Versammlungsrecht im Landkreis Erzgebirgskreis Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz hat es im Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016 im Landkreis Erzgebirgskreis gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Termin, Tatvorwurf und ob dies im Zusammenhang mit einer angemeldeten Demonstration festgestellt wurde und wann ja bitte Angaben zu Demonstration (Motto, Veranstalter)) Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Frage 2: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Erzgebirgskreis wurden Widersprüche eingelegt? (01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 3: Bei wie vielen dieser Widersprüche, kam es zu einer Abänderung des Versammlungsbescheides? (Landkreis Erzgebirgskreis, 01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 4: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Erzgebirgskreis wurde mit juristischen Mitteln vorgegangen und mit welchem Ergebnis? (01.01.2015 — 31.12.2016) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/27/40 (Dresden, . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Gegen Bescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Erzgebirgskreis wurden in den Jahren 2015 und 2016 weder Widersprüche noch weitere Rechtsmittel eingelegt . Frage 5: In wie vielen Fällen die Durchführung einer Versammlung im Landkreis Erzgebirgskreis durch die Versammlungsbehörde untersagt wurde? (Datum, Motto, Begründung der Untersagung und ob Seitens des Anmelders oder anderer Personen egen diese Untersagung vorgegangen wurde und mit welchem Ergebnis, bitte yIiedr Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016) Es viirdefii keine Versammlungen untersagt. Mit freuddlichen Grüßen Markus Ulbi Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9629 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Versammlungen Laufende Nummer Datum Ort Veranstalter Thema der Versammlung Tatvorwurf betrifft 01 11.05.2015 Schneeberg Natürliche Person Nicht erfasst, Verstoß gegen § 17 a VersG Spontanversammlung (Schutzwaffenverbot) gegen PEGIDA- Versammlung 02 01.06.2015 Annaberg-Buchholz Christdemokraten für das „Menschenwürde achten! Verstoß gegen §§ 2 Abs. 2, 22 SächsVersG Leben (CDL) Ungeborene Kinder, gegen sieben Tatverdächtige Behinderte, Kranke und (Gegendemonstranten hielten sich in der Alte sind Menschen. Hilfe Versammlung CDL auf) zum Leben statt Hilfe zum Töten" 03 01.06.2015 Annaberg-Buchholz Natürliche Person „Rechte schützen, Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 SächsVersG Gesundheit sichern, (Vermummungsverbot) Freiheit schaffen" 04 10.10.2015 Schneeberg Natürliche Person „Tradition statt Invasion" Verstoß gegen § 17 Abs. 1 SächsVersG (Schutzwaffenverbot) 05 06.06.2016 Annaberg-Buchholz Pro Choice Sachsen „Emanzipation ist viel Verstoß gern. § 26 Abs. 2 SächsVersG i. V. m. geiler! Aufzug mit § 15 Abs. 1 SächsVersG Kundgebungen" 06 27.09.2016 Niederdorf Unbekannt (nicht Nicht erfasst, da Verstoß gegen § 14 Abs. 1 SächsVersG angemeldet) Versammlung nicht angemeldet Verstöße gegen das Versammlungsgesetz ohne Zusammenhang mit einer Versammlung Laufende Nummer Datum Ort Art der öffentlichen Tatvorwurf betrifft Veranstaltung 07 05.09.2015 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 SächsVersG (Vermummungsverbot) 08 18.09.2015 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 SächsVersG (Vermummungsverbot) 09 18.10.2015 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 a Abs. 2 VersG (Vermummungsverbot) 10 18.10.2015 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 a Abs. 2 VersG (Vermummungsverbot) 11 21.11.2015 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 1 SächsVersG (Schutzwaffenverbot) 12 21.11.2015 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 SächsVersG (Vermummungsverbot) 13 21.11.2015 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersG (Vermummungsverbot) 14 21.11.2015 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 SächsVersG (Vermummungsverbot) 15 15.12.2015 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 SächsVersG (Vermummungsverbot) 16 28.02.2016 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersG (Vermummungsverbot) 17 28.02.2016 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 SächsVersG (Vermummungsverbot) 18 28.02.2016 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 SächsVersG (Vermummungsverbot) 19 28.02.2016 Aue Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersG (Vermummungsverbot) 20 18.03.2016 Aue Fußballspiel 13 Anzeigen wegen Verstößen gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SächsVersG (Vermummungsverbot) 21 24.04.2016 Aue Fußballspiel elf Anzeigen wegen Verstößen gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SächsVersG (Vermummungsverbot) 22 10.05.2016 Aue Fußballspiel sechs Anzeigen wegen Verstößen gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SächsVersG (Vermummungsverbot) 23 30.05.2016 Annaberg-Buchholz Kulturveranstaltung Verstoß gegen § 17 Abs. 1 SächsVersG (Schutzwaffenverbot) 2017-06-09T10:02:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes